Für LGBTQ-Asylsuchende hört der Albtraum nicht mit der Flucht auf
Illustration: Grace Wilson

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Für LGBTQ-Asylsuchende hört der Albtraum nicht mit der Flucht auf

Wer Asyl beantragt, weil er wegen seiner Sexualität oder sexuellen Identität verfolgt wird, muss oft eine Entscheidung treffen: In Isolation leben oder in Gruppenzellen um sein Leben fürchten.

"Wo ich herkomme, werden transsexuelle Menschen diskriminiert und verfolgt", sagt Anika*, eine 37-jährige transsexuelle Asylsuchende aus Indien. "Wir werden umgebracht, weil wir anders sind und sind der ständigen Bedrohung durch Belästigung und Missbrauch ausgesetzt. Die Menschen wollen dir kein Haus vermieten und du bekommst keine Arbeit. Wir können nicht überleben."

Nachdem Anikas Eltern herausgefunden haben, dass sie trans ist, ist sie nach Großbritannien geflüchtet und hat dort 2014 Asyl beantragt. Anika ist eine von 13.636 Personen, die allein 2014 unbefristet in Gewahrsam kamen, während die britische Regierung ihren Antrag bearbeitet.

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Asyl ist ein Recht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist. Dennoch hat die Zahl der Menschen in Abschiebehaft in Großbritannien über die vergangenen 20 Jahre immer weiter zugenommen. Inzwischen verfügt Großbritannien über die größten Gewahrsamseinrichtungen für Migranten in ganz Europa, wie das Forschungsinstitut The Migration Observatory mit Sitz in Oxford feststellte. Im Jahr 2016 wurden rund 28.900 Migranten vom britischen Innenministerium in Gewahrsam genommen. Die Mehrheit der Zuwanderer in Abschiebehaft wird zwar maximal einen Monat festgehalten, doch es gibt auch Fälle, in denen die Menschen mehr als ein Jahrfestgehalten werden.

In Deutschland ist die Situation etwas anders. Statt in Spezialgefängnissen wie in Großbritannien werden Asylbewerber in Deutschland in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die Antragsteller sind dazu verpflichtet, in diesem Gemeinschaftsunterkünften bis zu sechs Monate oder bis zu ihrer Abschiebung zu bleiben. Nach maximal einem halben Jahr sollen die Asylsuchenden dann in andere Unterkünfte wie zum Beispiel Privatwohnungen untergebracht werden.


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Laut dem deutschen Lesben- und Schwulenverband müssen queere Asylsuchende in Deutschland im Rahmen ihrer Anhörung glaubhaft machen, dass sie vor der Flucht aus ihrem Herkunftsland wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden oder sie aus Angst vor Verfolgung "diskret" leben mussten. Wie hoch die Zahl der queeren Asylsuchenden tatsächlich ist, lässt sich allerdings kaum feststellen, da nicht erfasst wird, aus welchen Gründen die Menschen in Deutschland Asyl beantragen, wie Saideh Saadat-Lendle von der Antidiskriminierungsstelle Lesmigras gegenüber dem Tagesspiegel erklärt hat. Allerdings sei es ihrer Erfahrung nach für die Antragsteller allgemein sehr schwierig nachzuweisen, dass sie lesbisch, schwul oder transgeschlechtlich sind, auch weil sich Richter nach wie vor stark von Vorurteilen leiten ließen. Demnach hätten feminine, homosexuelle Männer bessere Chancen als feminine, lesbische Frauen.

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Auch die britische Regierung veröffentlicht keine genauen Zahlen über die Asylanträge von LGBTQ-Personen. Wie viele queere Menschen tatsächlich in ihr für sie unsicheres Heimatland zurückgeschickt werden, ist daher auch in Großbritannien kaum feststellbar. Das britische Innenministerium gab 2017 sehr unvollständige Zahlen heraus, die zeigen, dass 2016 mindestens 76 queere Menschen in britischen Gewahrsamseinrichtungen inhaftiert waren. Allerdings sind die Zahlen lückenhaft und es ist sehr wahrscheinlich, dass die Zahl der inhaftierten LGBTQ-Personen noch höher ist.

In manchen Fällen wurde den abgelehnten Antragstellern einfach nur gesagt, sie sollten sich "diskret" verhalten.

Laut einer Untersuchung von 50 abgelehnten Asylanträgen durch die UK Lesbian and Gay Immigration Group (UKLGIG), wurden 2010 rund 99 Prozent aller homosexuellen Asylsuchenden in ihr Heimatland zurückgeschickt. Selbst in Länder wie den Iran und Uganda, wo die Rechte von LGBTQ noch immer ganz am Anfang stehen. In manchen Fällen wurde den abgelehnten Antragstellern einfach nur gesagt, sie sollten sich "diskret" verhalten.

"Kein Land, das LGBTQ-Personen, die vor der Verfolgung geflohen sind, diskriminiert und auf unbestimmte Zeit in Gewahrsam nimmt, kann sich glaubwürdig als führender Vertreter von LGBT-Rechten bezeichnen", sagt Paul Dillen von der queeren Wohltätigkeitsorganisation Kaleidoscope Trust. Er betont, dass Vertreter aller Parteien in Großbritannien die Menschenrechtsverletzungen gegen homosexuelle Männer in Tschetschenien verurteilt haben, sich aber gleichzeitig an der Inhaftierung von unschuldigen LGBTQ-Asylsuchenden beteiligen, die unter anderem auch aus Russland geflohen sind.

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Anika wurde erstmals im Juli 2014 zwei Wochen lang durch das Innenministerium (die Regierungsstelle, die für Zuwanderung zuständig ist) in Gewahrsam genommen. Nachdem ihr Antrag abgelehnt wurde, ging sie in Berufung und kam im Januar 2015 ein weiteres Mal für vier Monate in Abschiebehaft.

Insgesamt lebte Anika in fünf verschiedenen Gewahrsamseinrichtungen, von denen alle reine Männereinrichtungen waren – und das, obwohl sie vor ihrem zweiten Haftantritt die schriftliche Bestätigung des Innenministeriums bekommen hatte, dass sie als Frau anerkannt wurde. Anika sagt, dass sie die Mitarbeiter in jeder Gewahrsamseinrichtung über ihre geschlechtliche Identität informiert hätte, die Leibesvisitationen aber trotz allem bei jeder Verlegung durch einen männlichen Mitarbeiter durchgeführt wurden.

Das britische Innenministerium, das die Asylanträge bearbeitet. Foto: Steve Cadman | Flickr | CC BY-SA 2.0

Um ihre medizinische Geschichte kümmerte sich das Gefängnispersonal derweil kaum, obwohl sie zum Zeitpunkt des Haftantritts schon 18 Monate lang Hormone nahm. "Als ich zum ersten Mal nach Dungavel kam [eine Gewahrsamseinrichtung in Schottland, wo sie im Juli 2014 war], habe ich ihnen gesagt, dass ich nicht einfach aufhören kann, meine Hormone zu nehmen und irgendeine Form von Überbrückungshormon brauche", erzählt Anika. "Die Krankenschwester hat mich komplett ignoriert und hat mir nichts gegeben. Ich bekam am ganzen Körper dunkle Haare. Das hat nicht nur meine Transition verzögert, sondern war auch extrem niederschmetternd."

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Anika beantragte eine Verlegung und kam in Pennine House, einer Einrichtung in Manchester, in Abschiebehaft. Trotz aller Einwände sei sie aber auch dort in einem Mehrbettzimmer mit drei Männern untergebracht worden.

"Das war schrecklich. Besonders in meiner Situation war es schwierig, sich ein Zimmer mit drei fremden Männern zu teilen." Am darauffolgenden Nachmittag wurde Anika auf eigenen Wunsch in das Colnbrook Immigration Removal Centre (IRC) verlegt, einer Gewahrsamseinrichtung in einem Vorort von London. In Colnbrook verbrachte sie eine Woche in Isolationshaft, bevor sie schließlich entlassen wurde. Ihre Zelle hätte zwar eine eigene Toilette gehabt, ihr wäre es allerdings nicht erlaubt gewesen, ihre Zelle für mehr als zwei Stunden täglich zu verlassen.

"Die Gesundheitsversorgung in allen Gewahrsamseinrichtungen für Migranten in England wird durch den Staatlichen Gesundheitsdienst in Auftrag gegeben. Die primäre Gesundheitsversorgung, die den Zugang zu Medikamenten mit einschließt, wird auch in Abschiebehaft zur Verfügung gestellt und entspricht den Standards der öffentlichen Gesundheitsversorgung", erklärt ein Pressesprecher des britischen Innenministeriums. "Wir haben ein umfassendes Beschwerdesystem, das von jemand in Anspruch genommen werden kann, der nicht nach unseren Standards behandelt wird. Alle Beschwerden werden gründlich geprüft."

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"Ich stand wieder ganz am Anfang."

Leila Zadeh von der UKLGIG sagt hingegen, dass die Sicherheit und die Würde queerer Asylsuchender in den Gewahrsamseinrichtungen für Migranten nicht sichergestellt werden könne. "Sie müssen sich meist zwischen vollkommener Isolation und Selbstverleumdung entscheiden", sagt sie. "Transsexuelle Insassen werden meist zu ihrem eigenen Schutz in Isolationshaft gesteckt und das heißt auch oft, dass ihre medizinischen Versorgung nicht adäquat gewährleistet werden kann."

Während ihrer zweiten Zeit in Gewahrsam im Februar 2015 hat Anika knapp über zwei Wochen im Harmondsworth IRC verbracht. Sie erzählt, dass sie von den Mitarbeitern mit männlichen Pronomen angesprochen wurde und Männerkleidung bekommen hat. Als Anika durch ihre Hormontherapie Brüste bekam, wurden die Gemeinschaftsduschen in den Männereinrichtungen zum reinsten Albtraum. Sie duschte erst wieder, als schließlich ihre Verlegung in eine andere Gewahrsamseinrichtung arrangiert wurde, die auch über private Duschen verfügte – 15 Tage später.

"Ich habe sie ständig angefleht, mich in ein anderes Zimmer zu verlegen. Ich habe sogar Briefe an den Leiter der Einrichtung geschrieben", erinnert sich Anika. "Es war demütigend."


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Transsexuelle Menschen haben ein höheres Risiko, in Gewahrsamseinrichtungen missbraucht zu werden, wie ein 2016 erschienener Bericht von UKLGIG und der LGBT-Organisation Stonewall zeigen konnte. Auch in Deutschland beklagen Organisationen und Betroffene seit Längerem, dass es in den Massenunterkünften immer wieder zu Gewalt und Diskriminierung gegen homosexuelle und transgeschlechtliche Geflüchtete kommt.

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Das Gefühl, in der Gewahrsamseinrichtung vollkommen ausgeschlossen zu sein, kann queere Asylsuchende aber auch mit traumatischen Erinnerungen konfrontieren. "Die Menschen schauen dich immer komisch an, lachen dich aus oder beleidigen dich, weil du anders bist. Die anderen Insassen haben versucht, mich zu begrapschen oder meine Brüste anzufassen", sagt Anika. "Ich wurde wieder einmal von anderen beschimpft, weil ich anders war. Dabei bin ich genau aus diesem Grund aus meinem Heimatland geflohen. Ich stand wieder ganz am Anfang."

Als sie wieder in Colnbrook ankam, wurde Anika in einen Trakt verlegt, in dem vor allem Schwerverbrecher und selbstmordgefährdete Insassen untergebracht wurden. Genau wie in Harmondsworth, hatte aber auch die Unterbringung in Colnbrook nur Gemeinschaftsduschen. Es dauerte ganze fünf Tage, bis sie in einen Raum mit eigener Dusche und Toilette verlegt wurde.

"Ich hatte Selbstmordgedanken, weil ich so isoliert war. Ich durfte mein Zimmer kaum verlassen", sagt Anika. "In der Isolationshaft hat das Gefängnispersonal immer laut gegen die Tür gehämmert, um mich zu wecken. Ich kann das Gepolter noch immer hören."

Saqib* ist ein 24-jähriger Asylsuchender aus Bangladesh. Er hat im Mai 2015 Asyl in London beantragt und kam kurz danach in Harmondsworth in der Nähe von London in Gewahrsam. "Die erste Nacht war ich allein. Ich habe die ganze Nacht geweint, weil ich solche Angst hatte. Das war alles viel zu emotional für mich. Ich dachte immer wieder: Was habe ich getan, um in dieser Zelle zu landen?"

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Zusätzlich zu der isolierenden Erfahrung in Haft zu sitzen, sind viele Asylsuchende auch vollkommen von der Außenwelt abgeschnitten und leben in einem absoluten Informationsvakuum. Sowohl Anika als auch Saqib haben mir erzählt, dass viele Webseiten über LGBTQ von den Gewahrsamseinrichtungen gesperrt wurden, was es noch schwieriger machte, Unterstützung zu finden. (Die Regierung hat bestätigt, dass der Zugang zu Webseiten in Gewahrsamseinrichtungen sehr begrenzt ist.)

"Ich habe das Gefühl, das sich jeder nach vorne bewegt und ich der Einzige bin, der hier festsitzt."

Saqib war aus Bangladesch geflohen, um der Gewalt in seiner eigenen Familie zu entkommen. Jetzt saß er plötzlich mit Schwerverbrechern in Haft und hatte nicht einmal die Möglichkeit, sich angemessen auf seine Anhörung vorzubereiten. Er hatte zu viel Angst davor, dass seine Mitinsassen sein vorbereites Statement finden könnten. Saqib ist mit seinen Erfahrungen als homosexueller Mann nicht allein. VICE News berichtete 2014, dass ein anderer homosexueller Asylsuchender gezwungen war, aus Angst fünf Monate lang auf dem Küchenboden zu schlafen, weil er sich sein Zimmer mit einem gewalttätigen Homophoben teilen musste. Ein britischer Unterhausabgeordneter erklärte 2016 vor dem Parlament, dass ein privater Auftragnehmer einen queeren Geflüchteten in einem Einbettzimmer mit einem ehemaligen Mitglied der Taliban untergebracht hatte.

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Als wäre das noch nicht genug, ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Fälle von queeren Asylsuchenden nicht korrekt behandelt werden, höher. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2014 zur Bearbeitung von Asylanträgen durch das Innenministerium kam zu dem Schluss, dass ein Fünftel aller Fälle nicht vorurteilsfrei behandelt wurde. Hinzu kommt, dass viele Fälle in einer Art Eilverfahren behandelt werden, wodurch die Antragsteller nur wenige Tage haben, um sich auf ihre Anhörung vorzubereiten. Das Verfahren wurde deshalb schon für unrechtmäßig erklärt. In den Anhörungen selbst müssen die Antragsstellenden dann häufig unangebrachte Fragen zu ihrem Privatleben beantworten.

Wenn ein Mensch Asyl beantragt, bittet er uns um Unterstützung und Schutz – sei es vor seiner eigenen Familie oder der Situation in seinem Heimatland. Unbefristete Aufenthalte in Gewahrsamseinrichtungen verhindern allerdings nicht nur, dass sich die queeren Asylsuchenden von der Verfolgung und Diskriminierung erholen können, sondern erzeugt auch den Eindruck, man würde sie einmal mehr für ihre Sexualität oder ihre geschlechtliche Identität bestrafen.

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Nach mehr als zwei Jahren ist Saqibs Antrag – genau wie der von Anika – noch immer in Bearbeitung. Er ist zwar nicht mehr in Gewahrsam, muss allerdings noch immer abwarten, ob er in Großbritannien bleiben darf und fühlt sich daher zunehmend allein. Seit seinem Aufenthalt in der Gewahrsamseinrichtung hat er eine Angst vor Fremden entwickelt und leidet unter Schlafstörungen.

"Du kannst nicht arbeiten, du kannst nicht planen, du kannst kein Geld verdienen und kannst dich nicht unabhängig machen. Du kannst dein Leben nicht leben. Ich habe das Gefühl, das sich jeder nach vorne bewegt und ich der Einzige bin, der hier festsitzt."

Abschließend frage ich Saqib, welche Hoffnungen er für die Zukunft hat. Seine Antwort ist erschütternd. "Ich habe meine Hoffnung verloren", sagt er. "Momentan habe ich keine Pläne und keine Träume. Wenn ich heute plane, dann werde ich morgen enttäuscht."

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*Namen wurden geändert.