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Wohnungsmarkt

Als Airbnb-Vermieter könntest du bald Probleme bekommen

Das Unternehmen muss in München Daten zu unerlaubten Langzeitvermietungen rausrücken.
Die Münchner Frauenkirche davor eine Brezel und das Airbnb Logo
Collage bestehend aus: Kirche: imago | Alexander Pohl || Brezel: flaticon.com

Airbnb hat einen neuen Typus Mensch hervorgebracht. Den Couch-Menschen. Er lebt fast das ganze Jahr über bei Freunden und Bekannten auf dem Sofa, vor allem in Großstädten. Und das, obwohl er eigentlich eine eigene Wohnung hat. Die hat er jedoch bei Airbnb untervermietet, es ist seine Haupteinnahmequelle. Couch-Menschen gibt es inzwischen viele, manche mausern sich zu illegalen Ferienwohnungsunternehmen. Und für belastete Mietmärkte, denen sie die Wohnungen entziehen, sind sie ein Problem. Die Stadt München will schon lange dagegen vorgehen und hat jetzt im Rechtsstreit mit Airbnb einen Etappensieg errungen.

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Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Airbnb der Stadt mitteilen muss, wer seine Münchner Wohnung länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet hat, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Wer sein Neuperlacher Kellerloch oder Vatis Schwabinger Poserpalais ohne Genehmigung für zahlende Gäste zweckentfremdet, muss seit diesem Jahr bis zu 500.000 Euro Bußgeld zahlen. Wie hoch die Strafen wirklich ausfallen, hängt vom Einzelfall ab. Im Januar 2017 musste ein Vermieter, der seine Wohnung jahrelang immer wieder illegal untervermietet haben soll, 4.000 Euro Bußgeld hinlegen. Lachhaft angesichts möglicher Tageseinnahmen von 400 Euro. Es kann aber auch richtig ungemütlich werden: Ein anderer Vermieter musste im selben Jahr in Zwangshaft, weil er die fünfstellige Strafe nicht bezahlen wollte.

Auch Großstädte wie Hamburg, Berlin und Köln haben ihre Regeln für Untervermietungen verschärft. Das Münchner Urteil könnte die Behörden dort motivieren, ebenfalls auf Herausgabe von Vermieterdaten zu klagen.

Die Anwälte von Airbnb hatten im Verfahren argumentiert, die Stadt München sei für ein US-Unternehmen mit Sitz in Irland nicht zuständig. Außerdem bedeute die Herausgabe der Informationen einen dramatischen Eingriff in den Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer. Man würde damit gegen das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz verstoßen. Das Verwaltungsgericht sah das anders. Airbnb kann gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen. Angesichts der Grundsatz-Argumentation der Anwälte dürfte das auch nicht ganz unwahrscheinlich sein.

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