„Da drinnen können sie schreien, so laut sie wollen“

Laila. Foto von Valere Schramm.

UPDATE: Laila ist frei!

Als Kriegsflüchtling ist Laila bereits als Kind von Afghanistan in den Iran geflohen, im September 2013 schließlich nach Europa. In Bulgarien wurde sie im November 2013 verhaftet und in ein Flüchtlingslager gebracht. Die Bedingungen und Gefahren, die in bulgarischen Flüchtlingslagern herrschen, sind unmenschlich. In einem Bericht von ProAsyl über die Verhältnisse in Bulgarien wird von „Folter, Misshandlungen und illegalen Push-Backs” gesprochen. Doch ihr gelingt die Flucht nach Österreich.

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Im Januar 2014 stellt sie einen Asylantrag, nach wenigen Monaten wird er abgelehnt, Laila soll gemäß dem Dubliner Abkommen nach Bulgarien abgeschoben werden. Nach einem Jahr stellt sie im April 2015 einen neuen Antrag. Dieser wurde weder abgelehnt noch bekam Laila einen positiven Bescheid. Trotz laufenden Asylantrags wird Laila am Samstag festgenommen, ein Flug nach Bulgarien ist bereits gebucht, ihr Anwalt wird völlig übergangen. Er sagt, er glaube nicht, dass ein Dublin-Fall vorliegt und zeigt sich optimistisch. Die Überstellung in den Mitgliedsstaat muss innerhalb einer sechsmonatigen Frist erfolgen. Im Fall von Laila wurde die Frist überschritten, ihre Abschiebung ist daher rechtswidrig. Auf Nachfrage, ob der Fall mit der Anweisung Mikl-Leitners zu tun habe, antwortet ihr Anwalt, die Strenge, mit der nun vorgegangen würde, sei gewiss kein Zufall.

Heute, um 07:15 Uhr hätte Laila mit einer Maschine der Austrian Airlines nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Um 3:00 Uhr wird sie von Polizisten zum Flughafen gebracht. Unterstützer, die fordern, dass Laila bleiben darf, folgen ihnen zum Flughafen. Bei Austrian Airlines wird bestätigt, dass die Frau nicht im Flugzeug nach Bulgarien saß. Die Crew soll sich geweigert haben, die Frau so mitzunehmen. Das bestätigt auch der Anwalt. Mittlerweile sitzt Laila wieder im Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände.

Bei Austrian Airlines will man sich zu den genauen Details noch nicht äußern, erklärt die allgemeine Situation aber so: „Zwischen dem österreichischen Innenministerium und Austrian Airlines besteht ein gültiger Beförderungsvertrag. Grundsätzlich lehnt Austrian Airlines Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen ab. Trotz des gültigen Vertrages kann Austrian Airlines Passagiere vom Flug ausschließen, wenn unter anderem zu befürchten ist, dass sie aufgrund ihres Verhaltens oder Zustands eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung an Bord darstellen, sich oder andere gefährden, oder wenn ein solcher Transport eine unzumutbare Belastung für die anderen Passagiere darstellt.”

Gleichzeitig fordert Dagmar Belakowitsch-Jenewein von der FPÖ im Nationalrat, dass Abschiebungen mit dem Bundesheer-Flugzeug C-100 Hercules erfolgen, weil Abschiebungen auf dem bisherigen Wege zu teuer seien und die Abzuschiebenden sich wehren würden: „Daher wäre es auch möglich, auch einmal neue Wege zu gehen, und man nicht vielleicht mit der Hercules-Maschine abschieben könnte, denn dann können sie da drin schreien, so laut sie wollen … Dort ist es so laut, dass sie sowieso niemand hört.” Die FPÖ-Mandatare applaudieren.

Hanna auf Twitter: @hhumorlos