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Neu freigegebene Dokumente beschreiben Kannibalismus und Kreuzigungen in KZs

Die lange unter Verschluss gehaltenen Zeugenberichte zeigen auch, wie viele darum kämpften, die strengen Bedingungen für eine Entschädigungszahlung für Nazi-Opfer zu erfüllen.
Foto von Andrzej Grygiel/EPA

Kannibalismus, Ertränken und Kreuzigung: Das sind nur ein paar der Grauen, von denen britische ehemalige KZ-Gefangene berichtet haben, wie gestern in Großbritannien bekannt geworden ist.

Die lange unter Verschluss gehaltenen Zeugenberichte gehörten zu einem englisch-deutschen Kompensationsprogramm für Nazi-Opfer von 1964 und 1965 und zeigen auch, wie viele der Gepeinigten darum kämpften, die strengen Bedingungen für eine Entschädigungszahlung zu erfüllen.

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Von den 4.206 Personen, die sich um eine Entschädigung bewarben, waren nur 1.015 erfolgreich. Viele mussten Monate und Jahre der Befragung über ihre Erfahrungen über sich ergehen lassen, bevor ihre Anträge schließlich abgelehnt wurden.

Zu den Berichten gehört einer von Harold Le Druillenec, dem einzigen britischen Überlebenden des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, der 10 Monate lang dort gefangen war. Le Druillenec sagte später beim Bergen-Belsen-Prozess aus.

Er schrieb: „Meine gesamte Zeit hier verbrachte ich damit, Leichen in Massengräber zu heben, die ‚externe Arbeiter' netterweise für uns gegraben hatten, denn wir hatten keine Kraft mehr für Arbeiten dieser Art, was die Lagerautoritäten glücklicherweise gemerkt haben mussten."

„Unter den Häftlingen herrschte das Gesetz des Dschungels; nachts tötete man oder man wurde getötet. Am Tage gab es überall Kannibalismus."

„Der Großteil von Auschwitz war nach Belsen gebracht worden, als ich ankam, und dort hörte ich auch diese Wendung: ‚Es gibt hier nur einen Weg nach draußen—durch den Schornstein'", sagte er.

Er erinnerte sich an verschiedene „Methoden, um Gefangene zu töten, darunter Schläge, Ertränken, Kreuzigung, Hängen in verschiedenen Positionen, etc." und sagte, Selbstmordversuche „waren ein großes Verbrechen, denn die Wahl der Todesart war nicht unsere, und da es keinerlei Privatsphäre gab, kann ich mich nicht an einen einzigen erfolgreichen Selbstmord erinnern". Es wird geschätzt, dass 50.000 Menschen zwischen 1941 und 1945 im Lager Bergen-Belsen ermordet worden sind.

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Le Druillenec verlor während seiner Gefangenschaft die Hälfte seines Körpergewichts und litt noch etwa ein halbes Jahr nach seiner Befreiung an den Nachwirkungen von Ruhr, Krätze, Mangelernährung und Blutvergiftung. Schließlich erhielt er eine Entschädigungszahlung von 1.835 Pfund (inflationsbereinigt heute etwa 38.000 Euro) vom britischen Auswärtigen Amt.

Ein Antragsteller, Albert Slack, war Gefreiter im 4th Royal Berkshire Regiment, als er im Mai 1940 gefangengenommen und in diversen Lagern inhaftiert wurde, darunter das Konzentrationslager Theresienstadt (Terezin). Dort wurde er gezwungen, Gräber zu graben. Nach seiner Befreiung und Heimkehr war er „nicht sehr umgänglich" und seine Familie wollte nichts mit ihm zu tun haben, so seine Akte. Er erhielt 340 Pfund (heutiger Wert etwa 7.600 Euro) als Entschädigung für den Verlust eines Fingers.

Unter jenen, deren Antrag auf Entschädigung abgelehnt wurde, befand sich Lieutenant Bertram James, ein britischer Offizier, der an dem gefeierten „großen Ausbruch" aus dem Lager Stalag Luft III beteiligt gewesen war. James wurde von britischen Behörden gesagt, er habe in Sachsenhausen „die unmenschliche und erniedrigende Behandlung eines eigentlichen Konzentrationslagers" nicht erleiden müssen. Sein Fall wurde später vom britischen Parlament und der Presse aufgegriffen, und letztendlich erhielt er 1.192 Pfund (heute etwa 27.200 Euro).

Eine weitere Person, der die Entschädigung verwehrt blieb, war die eingebürgerte Britin Elizabeth Spira, die im Konzentrationslager Theresienstadt im heutigen Tschechien inhaftiert war. Sie beschrieb grauenhafte Szene aus dem Lager und sagte, Kinder dort „konnten nicht essen, weil sie solche Angst hatten, was wir [beim Waschen] mit ihnen tun würden, denn sie hatten gesehen, wie ihre Eltern nie wieder [aus dem Badehaus] herauskamen."

Sie sagte: „Wir versuchten, [die Kinder] im Badehaus zu waschen. Sie weigerten sich und klammerten sich am Türgriff fest, wenn wir sie hineintrugen. Am Ende nahm ich das kleinste Kind, wir gingen ins Badehaus, machten [dem Kind] ein schönes heißes Bad … bald erholten sich [die Kinder] vollkommen [von ihrer Angst], nur um zurückgeschickt und vergast zu werden."

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Das Geld wurde aus einer Gesamtsumme von einer Million Pfund ausgezahlt, welche die deutsche Regierung Großbritannien für die Opfer der Naziverbrechen gegeben hatte. Die fraglichen Naziverbrechen definierte das britische Außenministerium als „illegale Freiheitsberaubung in einem Konzentrationslager oder an einem ähnlichen Ort zum Zwecke der Zufügung absichtlicher und organisierter Leiden, Folter und Auslöschung bei der Verbreitung der Nazi-Ideologie". Zu den Kriterien, die verwendet wurden, gehörten körperliche Behinderung, die aus der Gefangenschaft resultierte, und die Dauer der Inhaftierung.

Viele Antragsteller wurden abgewiesen, weil sie entweder zum Zeitpunkt der Verbrechen keine britischen Bürgerinnen und Bürger waren, oder weil sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besaßen. Andere wurden abgelehnt, weil sie Soldaten gewesen waren und man sie somit rechtlich als Kriegsgefangene eingesperrt hatte, oder weil das Außenministerium ihnen zwar zugestand, dass sie gelitten hatten, nicht aber, dass sie zum Ziel einer Verfolgung geworden wären.