Was mit beschlagnahmten Kinderpornos passiert—ein Besuch beim LKA

Thorsten Ivers ist jemand, der gerne lacht. Das muss man wahrscheinlich auch, wenn man beruflich in Bereiche vordringt, die den moralischen Bodensatz der Menschlichkeit mehr als nur streifen. Ivers ist Kriminalhauptkommissar in der Abteilung 131 des Landeskriminalamts. Der Berliner Dienststelle, die gegen den Besitz, die Verbreitung und die Herstellung von Kinderpornografie ermittelt. Das Büro, das er sich mit insgesamt 20 Kollegen teilt, scheint Gemütlichkeit und familiäre Wärme ausstrahlen zu sollen. Auf seinem Schreibtisch liegen Lutscher. Zwischen 500 und 600 Verfahren leitet sein Team im Jahr ein, zukünftig könnte noch mehr Arbeit auf die Beamten zukommen.

Diese Woche entschied die Bundesregierung, den Begriff der Kinderpornografie deutlich zu erweitern und in Zukunft auch Nacktaufnahmen „ohne klaren sexuellen Bezug in unnatürlicher Haltung” unter Strafe zu stellen—gesetzt den Fall, dass sie gegen den Willen von Eltern und Kind entstanden sind. Die Entscheidungsfindung, die maßgeblich vom Pädophilie-Skandal um den Ex-Abgeordneten Edathy befeuert wurde, bedeutet für Ivers und seine Leute vor allem eins: Noch mehr Anzeigen und Festplatten voller Daten, die unter immensem Zeitdruck in Gänze ausgewertet werden müssen. Bei einer Tasse Kaffee hat uns hat der sympathische Beamte erzählt, was mit festgestellter Kinderpornografie passiert, wie schwierig es ist, Kinderschänder im Internet zu erwischen und in welchen Fällen der Polizei die Hände gebunden sind.

Videos by VICE

DSC-3245

Alle Fotos: Jermain Raffington

VICE: Inwiefern unterscheidet sich Ihre Arbeit von der des typischen Kripo-Beamten, den man im Tatort sieht?
Thorsten Ivers: Wir bekommen unsere Anzeigen über unterschiedliche Kanäle und aus verschiedenen Bundesländern. Wenn irgendeine Dienststelle über eine Internetseite stolpert, die kinderpornografische Inhalte enthält, teilt sie uns das mit. Insofern das Angebot in Deutschland gehostet ist, wird diese Seite dann beschlagnahmt. Für jede Seite gibt es Protokolldateien, in denen man ersehen kann, wer auf die Inhalte auf der Seite zugegriffen hat und diese Leute versucht man dann zu identifizieren.

Ab und zu kommen auch Bürger hierher. Ob es jetzt eine Frau ist, die ihren Ex-Mann anzeigt, weil der schon mal auf kinderpornografischen Inhalten war. Oder ein Bekannter seinen Freund, weil der ihm das erzählt hat. Wir leiten Anzeigen ein, kriegen dann für fast jede Anzeige auch einen Durchsuchungsbeschluss, wenn die Inhalte Substanz haben, und gehen dann da hin und vollstrecken den Durchsuchungsbeschloss. Dort beschlagnahmen wir alle Datenträger, CDs, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten und so weiter und die müssen dann hier langwierig ausgewertet werden.

Das ist das Kernstück unserer Arbeit. Wir sitzen hier an unserem Platz, jeder hat einen Auswertungsrechner und wir müssen alle Inhalte nach einer bestimmten Systematik ankucken. Es gibt zwar einige technische Möglichkeiten, eine Vorauswahl zu treffen, zum Beispiel bekannte irrelevante Dateien wie Windows-Desktop-Hintergründe. Wir haben auch Datenbanken von bekannter Kinderpornografie, die vorher im Traffic-Report markiert und nicht mehr gesondert angekuckt werden müssen. Der große Rest muss aber tatsächlich komplett betrachtet werden.

Wo verläuft die Grenze zwischen Kinderpornografie und jemandem, der einfach Strandfotos von sich und seinen Kindern gemacht hat?
Es gibt ganz klare Regeln, die im Strafgesetzbuch unter §184b festgehalten sind. Wobei das auch mit den Urteilen der Oberlandesgerichte zusammenhängt. Es gibt durchaus ein Nord-Süd-Gefälle. Was in Bayern unter Strafe fällt, wird von den nördlichen Gerichten nicht mehr als Kinderpornografie anerkannt. Wie das übersetzt wurde, lässt Platz für Freiheiten und das ändert sich auch mit der Zeit. Was Ende der 60er Jahre noch als „nicht anstachelnd” erfasst wurde, das könnte heute schon pornografisch sein. Man spricht zwar immer von der Generation Porno und das alles pornografische immer präsenter wird. Tatsächlich erlebt man, was die Moraldiskussion angeht, dass es eher rückgängig ist.

Ich bin kürzlich durch Zufall auf einen Youtube-Kanal von einem Mann gestoßen, der ausschließlich Videos von jungen Mädchen liked, die knapp bekleidet tanzen oder breitbeinig auf dem Boden sitzen und mit Puppen spielen. Schrillen bei so was bei ihnen die Alarmglocken?
Das ist natürlich schwierig. Wir nennen das „präferenzindiziert”, wenn sich jemand für etwas interessiert, was rein nach dem Strafgesetzbuch nicht strafbar ist. Aber wir haben eben einen gesetzlichen Auftrag, das heißt: tatsächlich einschreiten können wir nur, wenn eine Straftat passiert oder zu befürchten ist. Viele aus der Szene kennen die Gesetzgebung ja auch sehr gut. Die wissen ganz genau, was man darf und was nicht, und wenn die Dinge konsumieren, posten oder besitzen, die nach heutiger Gesetzgebung nicht strafbar sind, dann ist das OK so. Dann müssen wir das als Polizei akzeptieren.

Wir haben hier oft genug Leute, die ihre komischen Nachbarn anschwärzen wollen und sagen: „Muss denn erst etwas passieren?” Aber es muss einen gewissen Grad an Verdacht geben, sonst könnten wir theoretisch bei jedem vorbeischauen und so darf es ja auch nicht sein.

DSC-3270

Wie genau läuft das mit der Auswertung der gesammelten Daten bei Ihnen ab?
Wenn große Hosting-Anbieter mitbekommen, dass über ihre Server Kinderpornografie vertrieben wird, melden sich bei uns und wir beschlagnahmen dann alle Daten—also die Inhalte und Protokolldaten. Dann müssen wir anhand der IP-Adresse und dem Zeitstempel herausfinden, wo der User herkommt und wenn er sich in Deutschland befindet, den jeweiligen Provider ausfindig machen. Daraufhin schicken wir die Anfragen an diese Firmen und bitten um Auskunft.

Diese Log-Dateien bestehen aus 30 Millionen einzelnen Einträgen, die gefiltert werden müssen. Jede Zeile muss einzeln abgefragt werden, deswegen gehen Wochen ins Land, bis wir überhaupt so weit sind, an die einzelnen Provider heranzutreten. Wenn es dann endlich so weit ist, gibt es aber keine Daten mehr, weil die von den Anbietern nach zwei Wochen gelöscht werden. Diese Mühe können wir uns also derzeit sparen. Wenn jetzt die Speicherfrist—wie es ursprünglich mal angedacht war—sechs Monate wäre, hätten wir genug Zeit, diese riesigen Datenkontingente so vorzubereiten, dass wir sinnvolle Anfragen an die Provider schicken können.

Das heißt, Sie haben—außer Sie bekommen einen zusätzlichen Tipp auf die Identität der Person—eigentlich gar keine richtige Handhabe, diese Leute auch wirklich zu erwischen?
Nein. In solchen Fällen, in denen wir von den Providern Informationen bekommen müssen, nicht.

Was passiert mit kinderpornografischem Material, nachdem es gesichtet wurde?
Die Daten werden als Beweismittel für die Staatsanwaltschaft und später das Gericht aufbereitet. Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, werden die Original-Datenträger vernichtet. In Bezug auf das Bundeskriminalamt haben wir bestimmte Meldepflichten. Wenn ein Beschuldigter in Berlin die Dateien lediglich besessen hat, die Serie aber einen Missbrauch zeigt, der uns bis dato nicht bekannt war, dann schließen sich über die Ermittlungen gegen den ursprünglich Beschuldigten zusätzliche Ermittlungen an, um herauszufinden, wo das Material herkommt und wen es zeigt. Wir schicken das Bildmaterial ans BKA, die dann versuchen herauszufinden, ob das Material bereits deutschlandweit oder international bekannt geworden ist.

Fällt explizites Comic-Material auch unter Kinderpornografie? Gerade im Hentai-Bereich gibt es ja sehr viele extrem fragwürdige Unterkategorien.
Ziel unserer Arbeit ist es, den hinter dem Material stehenden sexuellen Missbrauch aufzuklären, um das Kind aus dieser Situation zu befreien. Das fällt bei Comics schon mal komplett weg, weil das fiktive Werke sind. Jemand, der Kinderpornos auf dem Rechner besitzt, hat ab und zu auch mal diese Hentai-Sachen mit drauf. Gesetzlich ist aber gefordert, dass beim bloßen Besitz die Kinderpornografie wirklichkeitsnah, oder ein tatsächliches Geschehen wiederspiegelnd sein muss. Das fällt bei den meisten Hentai-Videos oder -Bildern eigentlich weg. Da wäre dann der Besitz—selbst wenn es kinderpornografisch ist und eindeutig Säuglinge oder Kleinstkinder zeigt—straflos. Nicht jedoch die Verbreitung, die würde gesondert verfolgt werden.

Was bedeutet „wirklichkeitsnah”?
Zum Beispiel Computergrafiken, die jetzt nicht unbedingt ein Film sind, aber trotzdem realitätsnah animiert wurden. Obwohl es nicht tatsächlich stattfindet und dahinter kein tatsächliches Opfer steht, wäre es doch wirklichkeitsnah. Dasselbe gilt auch für Fotomontagen, bei denen beispielsweise ein Kinderkopf auf einen Erwachsenenkörper gesetzt wurde.

DSC-3276

Ich kann mir vorstellen, dass es nicht einfach ist, in so einem Bereich der polizeilichen Arbeit tätig zu sein.
Es ist natürlich schlimm, das Beweismaterial sichten zu müssen, keine Frage. Wobei Kinderpornografie auch nicht gleich Kinderpornografie ist. Da gibt es Abstufungen, auch wenn das jetzt vielleicht blöd klingt. Es ist richtig, dass das alles strafbar ist, aber bei dem, was es mit einem macht, gibt es durchaus Unterschiede. Wenn man ein dreizehnjähriges Mädchen sieht, was sich erotisch räkelt, ist das leichter zu ertragen, als wenn es Säuglinge betrifft—oder um irgendwelche Hardcore-Szenen geht.

Dann gibt es natürlich einen Unterschied zwischen Bild- und Videomaterial, wo man eben noch Geräusche dazu hat. Glücklicherweise ist das hier eine Wunsch-Dienststelle und ich kann mich auch an keine Fälle erinnern, wo es bei den Beamten ernsthafte posttraumatische Erlebnisse gab. Also, dass die das Bildmaterial, was sie gesehen hatten, gar nicht mehr los wurden.

Woher kommt der Großteil der Kinderpornos, auf die sie stoßen?
Es gab mal—und ich weiß nicht, ob das immer noch so ist—vor fünf bis zehn Jahren sehr viel professionell produziertes Material. Aufnahmen in richtig studioartigen Situationen, die mehr aus dem russischen Bereich kamen. Aber das Meiste, was die Leute untereinander tauschen, sind Sachen, die weltweit produziert werden. Anteilig auch in Deutschland. Die stellen dann wirklich den Missbrauch der eigenen Kinder oder der aus dem erweiterten Familienumfeld dar. Das ist wahrscheinlich auch die große Gefahr, je tiefer man sich in die pädophile Szene begibt. Dass man irgendwann, wenn man alles frei verfügbare Material hat und an explizites Material herankommen möchte, meistens mit einer anderen Person tauschen muss. Das nennt man „Kopftausch”.

Da stellt sich natürlich die Frage: Wo bekomme ich das jetzt her? Da sehen sich manche Täter so in der Bredouille, dass sie es eben selber herstellen—wenn sie den Zugriff auf ein Kind haben.

Folgt Lisa bei Twitter.

173934-1413238602190
173923-1413238602485
173925-1413238602422
173922-1413238602500
173932-1413238602290
173927-1413238602414
173928-1413238602403
173921-1413238602513
173926-1413238602440
173929-1413238602361
173931-1413238602307
173930-1413238602345
173924-1413238602452
173933-1413238602271