FYI.

This story is over 5 years old.

Gerichtsprozess

Ein Streichelzoo, eine Ziege mit durchgeschnittener Kehle und zwei geständige Täter

Und trotzdem ist nichts so klar, wie es scheint. Bei einem sehr ungewöhnlichen Prozesstag in Berlin.
Bei der Tat kam ein Messer zum Einsatz || Symbolfoto: imago | Imagebroker

Die Tat geschieht an einem Sonntagabend, im Februar dieses Jahres, im Volkspark Hasenheide in Berlin-Neukölln. Zwei Männer nähern sich dem Park, sie haben einen fixen Plan – und ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Zunächst klettern sie von der Straße aus über einen mehr als zwei Meter hohen, mit Metallstacheln bewehrten Zaun. Außer ihnen ist niemand im Park.

Dort stapfen die Männer noch einige Meter durch die Dunkelheit, schon stehen sie an einem zweiten Zaun, der kleiner ist und einen Streichelzoo vom Rest des Parks abgrenzt. Einer der beiden steht Schmiere, während der zweite Mann auch diese Absperrung überwindet.

Anzeige

Auf seinem Rücken trägt er einen Rucksack, darin liegt das Messer. Er öffnet ein Tiergatter. Sein Opfer: eine Ziege. Sie mäht, schreit, windet sich, als der Mann sie packt. Er schneidet ihr die Kehle durch.


Auch bei VICE: Die Dynamitfischer von Montenegro


Anschließend trennt er der toten Ziege ein Bein ab, packt dieses Bein mit dem Küchenmesser in seinen Rucksack und klettert aus dem Streichelzoo zurück zu seinem Kumpanen. Als die beiden sich davon machen wollen, werden sie noch auf dem Gelände des Parks von der Polizei gestellt und verhaftet. Die Beamten waren angerückt, weil Passanten "ungewöhnliche Geräusche" aus dem Park gehört hatten. So weit die Fakten.

Im Gerichtssaal scheinen Tat und Täter kaum zusammenzupassen

Am Mittwoch hat vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit der Prozess gegen die beiden Männer begonnen. Sie haben alles gestanden, sowohl unmittelbar in der Tatnacht gegenüber der Polizei als auch vor Gericht. Trotzdem zeigt dieser Prozess, wie selbst in so eindeutig scheinenden Fällen zwei Blickwinkel und damit am Ende auch zwei Wahrheiten existieren können.

Auf der einen Seite steht der Aufschrei von Anwohnern und anderen Berliner Bürgern, wegen einer Tat, die einfach nur stumpf und barbarisch erscheint. Die getötete Angoraziege war bei den Kindern im Viertel beliebt – und sie war trächtig. Was für Typen müssen das sein, die einer schwangeren Ziege in einem Streichelzoo für Kinder die Kehle durchschneiden?

Anzeige

Auf der anderen Seite aber stehen, beziehungsweise sitzen, zwei Männer, die eher verlegen dreinblicken, unsicher ihre Hände kneten und versuchen, mit Hilfe einer Dolmetscherin dem Prozess zu folgen. Es sind zwei Männer, die so gar nicht bestialisch wirken.

Der Verhandlungssaal 862 ist gut gefüllt. In ihrer Anklage spricht die Staatsanwältin statt von der Ziege zunächst von einer "fremden, beweglichen Sache" und wirft den beiden Männern dann vor, bei ihrer Tat "in arbeitsteiliger Weise" vorgegangen zu sein. In diesem Juristendeutsch klingt das alles gleich noch grausamer. Den Angeklagten wird der Diebstahl mit Waffen und die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Die Angeklagten sind beide 29 Jahre alt, stammen aus Rumänien, vom Land, aus ärmlichen Verhältnissen. Sie tragen beide dunkle Kapuzenpullis. Trotz all dieser Gemeinsamkeiten könnte ihre Außenwirkung vor Gericht kaum unterschiedlicher sein. Angeklagter V. trägt einen Seitenscheitel, der sein breites Gesicht noch waagerechter wirken lässt, sein Blick hat manchmal etwas Ungläubiges, als würde er sich zumindest wundern, wie viel Aufhebens diese merkwürdigen Deutschen in ihren langen schwarzen Roben um eine Ziege machen.

Sein Mitangeklagter, B., hat dagegen ein schmales, kantiges Gesicht. Seine Haare sind an den Seiten kurz rasiert, er kneift immer wieder die Augen zusammen, blickt sorgenvoll drein. "Es tut ihm unendlich leid", sagt seine Verteidigerin. "Er wusste, dass man ein fremdes Tier nicht töten darf."

Anzeige

Armut, Hunger, Ausbeutung: Das Leben der beiden Männer war hart

Die Angeklagten sprechen kein Deutsch und wollen nicht selbst auf Fragen antworten. Aber die von ihren Verteidigern verlesenen Aussagen geben einen Einblick in ihre Lebensverhältnisse.

V. ging nur fünf Jahre zur Schule, dann musste er seinen Eltern auf ihrem Bauernhof helfen. Als die Familie nicht mehr mit den Großbetrieben mithalten konnte und pleite war, verdingte er sich auf Baustellen. V. verdiente dort sehr schlecht und entschied sich zu Beginn dieses Jahres, nach Berlin zu kommen. Hier heuerte er ebenfalls auf dem Bau an. Er wurde mit zahlreichen anderen Arbeitern in einer Wohnung unweit der Hasenheide einquartiert. V. sollte sieben Euro pro Stunde verdienen, bekam aber bis Mitte Februar nur einmal 500 Euro ausbezahlt, die er gleich wieder für seine Unterkunft abdrücken musste. Den Rest seines Lohns behielt ein Vorarbeiter ein. Die Lebensgeschichte von B. klingt ganz ähnlich. Nur, dass er angibt, in Deutschland bisher gar nicht bezahlt worden zu sein.

Beide Männer geben also an, trotz täglicher Arbeitsschichten nicht einmal genug Geld gehabt zu haben, um sich etwas zu Essen zu kaufen. Sie beteuern auch, verlesen ihre Anwälte, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei der Ziege um ein Tier aus einem Streichelzoo gehandelt habe. Sie wollen diesen Streichelzoo für einen städtischen Bauernhof gehalten haben. Ihr Motiv für ihre Tat: Hunger.

Anzeige

Die Angeklagten wissen, wie ein Tier zu schlachten ist, sagen sie

Außerdem führen beiden Männer an, durch ihre lange Arbeitserfahrung auf Bauernhöfen zu wissen, wie ein Tier richtig zu schlachten ist. "Wir wissen beide, wie man so etwas wie eine Schlachtung macht, ohne dass das Tier unnötig leidet." Sie hätten allerdings nicht gewusst, dass die Ziege trächtig gewesen ist.

Diese Angaben werden durch die Aussagen der beiden Polizisten, die sie festgenommen haben, zumindest teilweise gestützt. "Die Angeklagten wirkten ruhig und gefasst", sagt einer der Polizisten. Auch führen die Beamten aus, dass da nur wenige Blutspuren gewesen seien, zumindest wenn man bedenke, dass da einem Tier erst die Kehle durchgeschnitten und dann auch noch ein Bein abgetrennt worden ist. Auch hätten die Angeklagten, während sie festgesetzt wurden, keinen Widerstand geleistet.

Während ihre Verteidiger, die Staatsanwältin und die Polizisten sprechen, sitzen die beiden Angeklagten nur stumm da, zwischen ihnen eine Übersetzerin mit festem Blick und großer Lockenpracht. Manchmal werden sie von der Richterin gefragt, ob diese oder jene Angabe stimmt, sie bekommen die Frage übersetzt und nicken.

In diesem Moment wirken die beiden mit ihren gesenkten Köpfen und dunklen Augenringen nicht mehr wie gewalttätige Berserker, sondern wie zwei hungrige, orientierungslose Typen. Nur kommt dann die Sache mit dem Alkohol.

1,5 Promille im Blut

Um ihr Hungergefühl zu betäuben – V. gibt an vor der Tat zwei Tage nichts gegessen zu haben – haben die Männer Bier getrunken. Nach ihrer Festnahme wollte die Polizei es genau wissen. B. hatte 1 Promille im Blut, V. 1,5. Aber wie kommen vollkommen mittellose Männer an genug Bier für solche Werte?

Die Verteidiger der beiden Angeklagten geben an, ihre Mandanten hätten das Bier in der Wohnung gefunden. Nur müsste es ja auch dann irgendwie dorthin gelangt sein. V.s Verteidiger argumentiert dann in Stammtisch-Weisheiten, "fünf Gläser Bier sind ja auch ein Vollkornbrot!", schwadroniert davon, dass "jeder zweiter Mensch in Moskau" das auch so sehen würde, was auch immer das mit dem vorliegenden Fall zu tun haben soll. Die anwesenden Zuschauer und Journalisten sind kurzfristig erheitert. Jetzt mal ein Bierchen, das wäre fein.

Anzeige

Die Richterin und die Staatsanwältin wollen es aber klären. Wie viel Bier hatten die Männer getrunken und wie viele an diesem Abend gekauft, und besaßen sie noch Bargeld? Es wird aus Vernehmungsprotokollen vorgelesen, es werden Fragen gestellt, aber weil die Angeklagten sich nicht vor Gericht äußern wollen, müssen immer wieder alle anwesenden Justizbeamten, Journalisten und Zuschauer den Saal verlassen, hintereinander im Entengang, nur um einige Minuten später wieder in den Saal gelassen zu werden und zu hören: "Mein Mandant kann sich nicht genau erinnern." Nun ist niemand mehr erheitert, alle sind genervt.

Wie viel Geld reicht, um sich etwas zu essen zu kaufen?

Etwa drei Euro Bargeld sollen die Männer besessen haben, als sie die Ziege umbrachten. "Aber davon hätten sie doch etwas zu Essen kaufen können!", sagt die Staatsanwältin. Im Vernehmungsprotokoll steht die Antwort von V.: "Wir haben lieber Bier gekauft." Von der Einschätzung, ob B. und V. wirklich aus Hunger gehandelt haben, hängt nun die Härte des Urteils ab.

Am Ende dieses absurden Stückes um eine Angoraziege, ein paar Euro und ein paar Bier wirken die beiden Angeklagten, mit ihren gesenkten Köpfen und dunklen Augenringen, wie zwei Typen, die sich durchaus anders hätten behelfen können, als ein Tier in einem städtischen Streichelzoo zu killen. Die Welt war gemein zu ihnen, ihr Leben lang, und das hat sie ignorant gemacht gegen eben diese Welt.

Die Staatsanwältin spricht denn auch davon, dass eine Bewährungsstrafe keineswegs selbstverständlich sei und eine Haftstrafe "unbedingt im Raum" stehe. Das Urteil gegen B. und V. ergeht voraussichtlich in der kommenden Woche.

Folge VICE auf Facebook, Instagram und Snapchat.