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Ein kleiner Sieg für Frauenrechte in Mexiko

Es ist eines der progressivsten Gesetze Mexikos, doch das Allgemeine Gesetz für einen Zugang der Frauen zu einem Leben frei von Gewalt funktioniert nicht.
Foto von Alfredo Estrella/AFP/Getty Images

Es ist eines der progressivsten Gesetze Mexikos, doch das Allgemeine Gesetz für einen Zugang der Frauen zu einem Leben frei von Gewalt funktioniert nicht. Die mexikanische Kongressabgeordnete Martha Lucía Mícher Camarena, die das Gesetz 2007 geschaffen hat, bezeichnet es als eines der fortschrittlichsten Gesetze für den Schutz von Frauen vor Gewalt weltweit. Trotzdem leiden Millionen von Frauen in Mexiko weiterhin unter Gewalt.

Dies liegt zum Teil daran, dass entsprechende Klagen an Förmlichkeiten scheitern. Angesichts der Abneigung mexikanischer Beamter gegen solche Beschwerden und der großen Diskrepanz bei der Gleichstellung der Geschlechter ist der Mangel an Erfolgen wenig überraschend. Wie María de la Paz López Barajas, Expertin für Gender-Statistiken bei UN Women, erläutert, reichen nur zwölf Prozent der Frauen, die Opfer eines sexuellen Übergriffs oder physischer Gewalt werden, Klage ein. Von diesen wiederum ziehen nur 30 Prozent ein Verfahren durch, während die übrigen 30 Prozent aufgegeben, weil ihnen beim Einreichen der Klage nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dies bedeutet, dass von 100 weiblichen Opfern nur zwölf Klage einreichen und nur drei von diesen zwölf Frauen das Verfahren bis zum Ende durchstehen.

Am 12. November wurde der Beginn einer Kampagne für die Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. Die Vorschläge werden auf einer Website veröffentlicht, damit mexikanische Frauen sich an der Verbesserung der Reform beteiligen können. Außerdem wird der Umfang des neuen Gesetzes um die Aspekte sexuelle Gewalt und Gewalt bei der Geburtshilfe erweitert. Zusätzlich wird die Frist, innerhalb derer die Opfer eine Schutzanordnung erwirken können, von acht auf 72 Stunden verlängert und der Erlass dieser Anordnung innerhalb von acht Stunden nach der Meldung der zur Pflicht gemacht. Darüber hinaus werden alle Bundesstaaten verpflichtet, Schulungen für Beamte durchzuführen, um Opfern angemessen helfen zu können.