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VICE geht gegen #MeToo-Urteil in Berufung

Das Berliner Landgericht hat unsere Recherchen zu Vorwürfen gegen einen Arzt untersagt. Gemeinsam mit 'Buzzfeed News' kämpfen wir dafür, dass wir wieder berichten dürfen.
Landgericht Berlin
Foto: imago images | Jürgen Ritter

VICE und BuzzFeed News haben Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin eingelegt. Dessen Pressekammer hatte am 29. Oktober entschieden: Wir dürfen eine gemeinsame Recherche zu schwerwiegenden Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen einen Arzt nicht weiterverbreiten. Es handele sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Eine einstweilige Verfügung gegen die beiden Artikel der Recherche bleibt damit bestehen.

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Die Richterinnen und Richter zweifeln in ihrem Urteil nicht an dem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen. Und auch nicht am öffentlichen Interesse an unserer Berichterstattung. Stattdessen argumentieren sie, die Art der Veröffentlichung sei vorverurteilend und "in dieser Form in den Massenmedien der deutschen Presselandschaft unüblich".

Gegen diese Art der inhaltlichen Bewertung unserer Berichterstattung legen wir Berufung ein.

Wie es zum Prozess kam

Im September, wenige Tage nach unserer Veröffentlichung, hatte der Anwalt des Arztes eine einstweilige Verfügung beantragt. Die hat das Gericht erlassen, ohne unsere beiden Redaktionen anzuhören. Seitdem sind die Beiträge offline. Gegen die Verfügung hatten VICE und BuzzFeed News zunächst in der ersten Instanz Widerspruch eingelegt.

Zur Verteidigung legten wir dem Gericht neben einem gut 40-seitigen Schriftsatz auch ein mehrseitiges Rechercheprotokoll sowie zahlreiche Belege für die Vorwürfe vor. Sechs mutmaßlich betroffene Personen versicherten ihre Schilderungen an Eides statt. Doch die Pressekammer des Berliner Landgerichts bestätigte am 29. Oktober ihre Entscheidung nach einer mündlichen Verhandlung. Die Recherche bleibt so bis zu einem Urteil der zweiten Instanz, des Berliner Kammergerichtes, vorerst offline. Mit einem Urteil ist nicht vor Februar oder März 2020 zu rechnen.


Wenn du Informationen zu dieser Recherche beitragen möchtest, dann erreichst du unseren Redakteur Thomas Vorreyer per E-Mail oder Twitter-DM.

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Während der Verhandlung am Landgericht bestätigte der vorsitzende Richter, dass die von uns veröffentlichten Vorwürfe ausreichend belegt seien. Auch das öffentliche Interesse an der Berichterstattung sehe er als gegeben. Der Arzt als Betroffener habe ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Und doch: Die Berichterstattung sei vorverurteilend, durch die Art, wie sie geschrieben sei, so der vorsitzende Richter während der Verhandlung. Ein Leser müsse zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass die erhobenen Vorwürfe stimmten. Das sei aber noch nicht erwiesen.

Wie das Gericht seine Entscheidung begründet

In seiner Urteilsbegründung führt das Berliner Landgericht die Gründe für die Entscheidung genauer aus. Zwar hätten wir durchgängig den Konjunktiv sowie die Worte "mutmaßlich" und "offenbar" verwendet. Diese sieht das Gericht jedoch nur als "rein kosmetische […] Stilelemente". Sie führten beim Leser "nicht zu der Annahme, dass der Arzt möglicherweise unschuldig ist bzw. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen könnten". Auf Grund der textlichen Darstellung würde dies schlichtweg überlesen, argumentiert das Gericht.

In unseren Beiträgen haben wir nicht nur durchgängig den Konjunktiv verwendet, sondern auch 48 Mal das Wort "mutmaßlich". "Mehr gibt die deutsche Sprache nicht her", sagte unser Presserechts-Anwalt in diesem Prozess, Prof. Dr. Jan Hegemann von der Kanzlei Raue, bereits in der mündlichen Verhandlung. Er argumentierte, wenn der Leser zu der Ansicht komme, dass der Arzt möglicherweise schuldig sei, dann liege das nicht an den Formulierungen im Text, sondern an der Fülle an Belegen und Indizien, die unsere Redaktionen zusammengetragen haben.

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Eben diese Ausführlichkeit und Fülle der dargebrachten Belege kritisiert das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung. So handle es sich bei den detailreichen Schilderungen von fünf mutmaßlich betroffenen Männern um Aussagen, "deren inhaltliche Wiedergabe wegen ihres ausführlichen, sehr intimen Bezugs zur Sexualität und den Genitalien der betroffenen Personen in dieser Form in den Massenmedien der deutschen Presselandschaft unüblich ist". Der Leser gerate zwangsläufig in die Stellung eines "Voyeurs", so das Gericht weiter, eine Distanzierung zu den Aussagen erfolge nicht. "Der Leser wird nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Äußerungen nicht als wahr feststehen."

Unser Team habe zwar sorgfältig und außerordentlich fleißig recherchiert, doch die "ausschließliche Wiedergabe von Belastungsmaterial" entspreche einem journalistischen Schuldspruch. Die Artikel vom 7. September enthielten "durchweg den Antragsteller belastendes Material", sodass der Leser keinen Zweifel mehr daran haben könne, dass die Vielzahl der erhobenen Vorwürfe wahr seien, so das Gericht. Die Berichterstattung sei deshalb anprangernd und vorverurteilend.

Keinesfalls, so das Gericht, könne "eine journalistische Recherche ein von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführtes Ermittlungsverfahren und erst recht nicht ein gerichtliches Strafverfahren ersetzen".

Auch die Überschriften kritisierte das Gericht. VICE und BuzzFeed News hatten die Beiträge unter den Titeln "Sie haben ihm vertraut", "Hinter verschlossener Tür" und "Der Nächste bitte" veröffentlicht. Diese zeigten, "dass es vorliegend um die Aufdeckung eines deutschen 'Me Too'-Skandals von unerhörten Dimensionen geht", heißt es in dem Urteil.

Seit Erscheinen der Recherche haben sich mehr als 40 weitere Personen telefonisch oder per E-Mail bei VICE und BuzzFeed News gemeldet, um uns weitere Informationen zu den mutmaßlichen Übergriffen zu geben. Über 35 dieser Personen sagten, dass sie selber Opfer von mutmaßlichen Übergriffen geworden seien – die Vorwürfe erstrecken sich bis in den Zeitraum 2019. Auch diese Information wurde dem Landgericht Berlin zur mündlichen Verhandlung vorgelegt.

Drei Personen schreiben, sie seien Patienten des Arztes und hätten dort keine Übergriffe erlebt. Sie seien mit der Behandlung sehr zufrieden.

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