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Thug Life

Ein Hamburger wollte seinen Ausweis als verloren melden und sitzt jetzt im Knast

Was passieren kann, wenn du betrunken in eine Polizeiwache marschierst und deinen Bürgerpflichten nachkommen willst, hat uns ein 20-jähriger Hamburger gezeigt.
Collage: VICE || Bahn: imago | Waldmüller; Gitter: imago | imagebroker

Scheiße bauen kann lustig sein. Scheiße bauen und dann die Polizei anrufen, kann dich in Schwierigkeiten bringen. Das hat eine 55-Jährige aus der Oberpfalz im Mai eindrucksvoll bewiesen, als sie ihr Gebiss verlor und daraufhin die Polizei rief. Die fand zwar nicht das Gebiss, dafür eine Grasplantage inklusive Growbox, Pilzen und 50 Gramm Cannabis. Unvergessen ist auch der 16-Jährige aus Bayern, der sich im Januar Papas Auto für eine Spritztour lieh. Gleich dreimal rief er währenddessen die Polizei an und informierte die Beamten über seinen Ausflug. Offenbar dachte der führerscheinlose Jugendliche, er telefoniere mit seinem Vater.

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In die Reihe gesellte sich am Dienstag ein 20-Jähriger aus Hamburg. Der hatte seinen Ausweis verloren und wollte seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Schnurstracks marschierte er in die Sicherheitswache am Hamburger Hauptbahnhof, um den Verlust seines Personalausweises anzuzeigen. Den Beamten fiel nicht nur auf, dass der Mann angetrunken war – er hatte laut einem Sprecher der Bundespolizei 1,0 Promille im Blut. Der pflichtbewusste Bundesbürger war auch zur Festnahme ausgeschrieben.

Der Hamburger hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt, zu der er wegen Schwarzfahrens verurteilt worden war. Jetzt muss er eine 30-tägige "Ersatzfreiheitsstrafe" verbüßen. "Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen veranlassten Bundespolizisten die Zuführung des deutschen Staatsangehörigen in eine Haftanstalt", heißt es etwas umständlich in einer Mitteilung der Polizei.

Er hat dort reichlich Gesellschaft. Allein in Berlin, wo jährlich rund 40.000 Schwarzfahrer vor Gericht landen, sitzen zur Zeit etwa 350 Menschen wegen sogenannter "Leistungserschleichung" im Knast. Der Deutsche Richterbund hatte Anfang des Jahres deswegen gefordert, die Justiz müsse entlastet werden und infrage gestellt, ob Schwarzfahren weiterhin als Straftat gelten sollte.


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Wer von einer Ersatzfreiheitsstrafe betroffen ist, leide meist an Suchtkrankheiten oder psychischen Problemen, sagte Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie an der Universität Köln dem ARD-Magazin Monitor. "Betroffen sind ausschließlich Personen, die nicht zahlen können. Und denen begegnen wir mit Strafe, anstatt verstärkt zu helfen."

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Die Verkehrsbetriebe halten die Geldstrafen von teils einigen Tausend Euro oder Haftstrafen von 30 Tagen und mehr offenbar für ein legitimes Mittel zur Abschreckung. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, sagte dem rbb, dass zum Beispiel die Berliner BVG durchaus in der Lage sei, sich besser gegen Schwarzfahren zu schützen. "Sie tun das aber nicht, sparen Geld", wirft er der BVG vor. Letzten Endes müsse es dann der Staat mit seiner Strafjustiz richten. Möglich seien unter anderem digitale Kontrollsysteme oder feste Zugangsbarrieren, schlug Gnisa im ZDF-Morgenmagazin vor .

"Schwarzfahren muss eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches bleiben. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich", findet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.

Die BVG sieht sich zu Unrecht in der Kritik. In einer Stellungnahme an VICE schreibt das Unternehmen, dass es seine Kontrollen zuletzt ausgeweitet habe und sowohl in Bussen als auch in Straßen- und U-Bahnen mehr Kontrollpersonal einsetze. "Mit Sicherheit haben wir hier kein Geld eingespart", so die BVG.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kann mit der Forderung des Richterbundes wenig anfangen. Zugangsbarrieren seien "teuer und nicht zielführend" und stünden auch der Barrierefreiheit im Weg, sagte der Verband Anfang des Jahres in einer Pressemitteilung. "Schwarzfahren muss eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches bleiben. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich", heißt es weiter. Für notorische Schwarzfahrer müsse es "klare und abschreckende Konsequenzen geben".

Dabei geht es den Verkehrsbetrieben anscheinend tatsächlich um Abschreckung um jeden Preis: Laut Monitor-Recherche kosten eingesperrte Schwarzfahrer die Bundesländer jedes Jahr 200 Millionen Euro.

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