Gäste und Clubs funktionieren nicht immer friedlich und symbiotisch. Von rigorosen Türstehern bis zur Hausordnung, dass man nicht zu zweit in eine Kabine darf, sind manche Wiener Clubs sehr gut darin, uns das Gefühl zu geben, dass ihr Laden ihr willkürlicher Rechtsraum ist. Während wir also gefilzt, (gewaltsam) rausgetragen und beim Klogang kontrolliert werden, überfüllen die Clubbesitzer die Clubs, verletzen Brandschutzrichtlinien und sind auch sonst nicht halb so pedantisch zu sich wie sie es zu uns sind.
Deshalb habe ich Wolfgang Renzl – einer der Partner der Kanzlei pfletschinger/renzl – nach unseren Rechten im und vor dem Club gefragt. Damit wir in Zukunft nicht hilflos betrunken heulen müssen, sondern wirkliche Argumente haben. Natürlich ist das alles überspitzt gesagt: Clubs haben in Österreich oft abnormale Auflagen, wie man in unseren Interviews nachlesen kann. Viele Hausregeln entstehen nicht aus Sadismus, sondern weil der Betreiber auch eine gewisse Verantwortung hat. Gegenüber seinen Gästen und seinen Mitarbeitern. Und aus Jux und Tollerei potentiell zahlende Gäste weg- oder heimschicken, machen die meisten Clubs aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht gern.
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Einlass
Man wartet in der Schlange und wird dann nicht reingelassen. Entweder, weil die Kleidung nicht passt oder in schlimmen Fällen, weil die Hautfarbe das Problem ist. Manchmal sind auch die Mitbringsel – wie Alkoholflaschen oder andere Substanzen – ein Ausschlussgrund.
Kann ich wegen meines Aussehens nicht reingelassen werden?
Wolfgang Renzl: Grundsätzlich kann der Clubinhaber, also auch dessen Erfüllungsgehilfe der Türsteher, sein Publikum “bestimmen”. Er kann grundlos und damit auch aus modischen Gesichtspunkten entscheiden. Das “Nein” darf nur nicht aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Elternschaft, erklärt werden.
Es bedeutet: Dass es zulässig ist, einem FPÖ-Wähler den Zutritt in seinen Club – so wie es die Grelle Forelle 2013 verlautbart hat – zu verwehren und den Gast somit zu diskriminieren. Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer, sagte gegenüber der Presse, dass es Privatpersonen erlaubt ist, Menschen wegen der politischen Gesinnung nicht reinzulassen. Mit Weltanschauung sind somit Religionen und nicht politische Parteien gemeint. Da aber auch 2017 keine Weltanschauungskontrolle in der Forelle stattgefunden hat, wollen Clubs mit Postings und Clubbeschreibungen, in denen Andersdenkende ausgeschlossen werden, einfach oft ein Zeichen setzen.
Es ist sicher nicht zulässig, jemanden wegen der Hautfarbe nicht reinzulassen. 2016 wurde das erste Mal ein Wiener Club am Gürtel wegen indirekter Diskriminierung verurteilt. In der Praxis wissen aber Club-Angestellte aber, dass sie nicht offen diskriminieren dürfen. So bekommt man oft an der Tür keinen Grund, warum man nicht reindarf – oft muss man es sich selber denken. Sollte der Türsteher aber sagen “Du darfst nicht rein, weil du homosexuell bist” oder “Du darfst nicht rein, weil du ein Ausländer bist” dann kann man sich Zeugen checken und dagegen vorgehen. Und das sollte man auch. Wenn man das Gefühl hat, man wird wegen einem der oben genannten Dinge diskriminiert, kann man versuchen, es aus dem Türsteher mit Fragen und Aussagen rauszukitzeln.
Darf mir der Türsteher meine Substanzen – Alkoholflaschen oder illegale Substanzen – abnehmen und wegschmeißen? Muss er die Polizei rufen, wenn er illegale Substanzen entdeckt?
Eine Anzeigepflicht besteht nicht. Er ist nicht berechtigt, mein Eigentum zu entsorgen. Er kann mir aber verbieten, Getränke und Drogen mit rein zu nehmen.
Es bedeutet: Dass du eigentlich schon mit einer Alkoholflasche in der Schlange stehen darfst, sie dir aber den Eintritt verwehren können, bis du sie selbst entsorgst. Gegen deinen Willen darf man dir nichts abnehmen. Solltest du mit einem Baggy erwischt werden, mach dir keine Sorgen: In der Praxis zeigen die Clubs Besitz auch nicht an – kein Club hat gerne ein Polizeiauto vor dem Club und gibt quasi der Poilzei den Hint, dass unter den Gästen potenziell Konsumenten abhängen. Der Club will die Aufmerksamkeit der Polizei genau so vermeiden wie du. Trotzdem darf dich der Türsteher auffordern, dein Zeug wegzuwerfen.
Wie gründlich darf der Türsteher mich und meine Sachen durchsuchen?
Eine Durchsuchung ist eigentlich weder gesetzlich, noch vertraglich vorgesehen. Allerdings spielt der Gast wohl oftmals mit, um nicht grundlos – siehe die erste Frage – abgewiesen zu werden. Die Durchsuchung ist auf das Notwendigste zu beschränken und darf meines Erachtens keinesfalls zu einer Berührung von Geschlechtsteilen führen.
Es bedeutet: Clubs müssen an der Tür kontrollieren, da sie für Gewisses haften. Die Sicherheit der Gäste, zum Beispiel. Du hättest auch nicht gern Pfefferspray im Gesicht oder eine Nierenstich-Fetzerei mitten am Dancefloor. Damit das nicht passiert, müssen sie auch dich durchsuchen. Rein rechtlich musst du aber eine Durchsuchung nicht zulassen, allerdings schwinden dann deine Chancen, dass du reindarfst.
Die Götter des Gabber:
Eintritt
Partys sind selten gratis. In Wien kostet ein Eintritt in einem der großen Clubs am Wochenende durchschnittlich zehn Euro, was eine Menge Geld für Studenten und junge Menschen ist. Manchmal kommt es vor, dass Versprechen in der Facebook-Veranstaltung nicht gehalten werden – wie zum Beispiel, dass gewisse Aktionen oder Auftritte stattfinden.
Was kann ich tun, wenn Freunde von mir nicht reingelassen werden, ich aber schon Eintritt gezahlt habe? Darf ich vom Kauf des Eintritts zurücktreten?
Wolfgang Renzl: Nur wenn ihr das Ticket erkennbar gemeinsam kaufen wollt und die Gemeinsamkeit damit Geschäftsgrundlage wurde. Tipp: Zugleich “im Duo” die Tickets kaufen.
Es bedeutet: Sollte deine beste Freundin nachkommen wollen und dann nicht reinkommen – Pech gehabt. Sollte der Türsteher aber eure Gruppe trennen wollen, indem er dich auffordert, zur Kassa weiterzugehen, obwohl deine Freunde noch kontrolliert werden – dann kannst du ihm sagen, dass du mit Freunden da bist und dich ein Kauf nur interessiert, wenn sie auch reinkommen. Beziehungsweise vor der Kassa auf deine Freunde warten.
Was kann ich tun, wenn ich Eintritt bezahle und die Party so überfüllt ist, dass ich mich unwohl und unsicher fühle?
Wolfgang Renzl: Dann handelt es sich um eine Schlechtleistung, die zu Preisminderungsansprüchen oder sogar zu Wandlung (Anm: Geld zurück) führt. Das wird immer dann gelten, wenn die höchst zulässige Besucherzahl des Besucherorts überschritten wurde. Wie man das allerdings als einfacher Gast beweisen soll, steht auf einem anderen Blatt.
Es bedeutet: Wenn der Club viel zu voll ist, wirst du wenig tun können, obwohl du Anspruch auf eine Rückerstattung hättest. Der Club muss dir nicht sagen, wie viel er eingenommen hat oder wie viele Gäste da sind, du könntest aber versuchen, nachzufragen. Eine andere aber auch snitchige Möglichkeit wäre – ach, lassen wir das. Wer will wegen zehn Euro schon dieser Mensch sein.
Was kann ich tun, wenn mir die Musik nicht gefällt oder anders als versprochen ist? Oder wenn beworbene Aktionen nicht stattfinden? Also wenn die Werbung von der Realität abweicht?
Wolfgang Renzl: Grundsätzlich besteht bei echten Mängeln ein Anspruch auf Preisminderung und zwar bis zu 100 Prozent des Preises. Wenn es nur aus künstlerischen oder “geschmäcklerischen” Gesichtspunkten nicht passt, dann hat man Pech. Es wird freilich kaum Sinn machen, diesen Anspruch noch gleich am Abend an der Tür durchzusetzen. Besser, man macht das dann am nächsten Tag per E-Mail schriftlich.
Es bedeutet: Wenn der beworbene DJ schlecht spielt, dann hat man Pech. Wenn der DJ gar nicht spielt, dann kann man dagegen vorgehen. Selbes gilt für Aktionen – eine Werbung und dazu zählt auch die Facebook-Veranstaltung, darf dich nicht hinters Licht führen. Wenn du dich deines Geldes beraubt fühlst und Beweise hast – z.B weil die Absage des DJs nach deinem Eintritt im Club bekanntgegeben wird – dann hast du gute Chancen, dein Geld zurückzubekommen.
Im Club
Auch wenn man bereits Eintritt gezahlt hat und alles stimmig is, gibt es im Club zahlreiche Stolpersteine. Es kann sein, dass dir keine Getränke oder die falschen Getränke ausgeschenkt werden. Man wird in vielen Clubs berauscht fotografiert und landet mit seinem nicht so hübschen Blick im Netz. Oder man wird plötzlich verwiesen, weil man sich nicht an die “Clubregeln” hält. Der Clubbetreiber ist aber nicht gleichzusetzen mit einem rechtstaatlichen Gott – auch hier hast du Rechte, die du in Anspruch nehmen darfst.
Kann ich wegen meiner Sexualität – z.B Schmusen mit gleichgeschlechtlichem Partner – aus dem Club geschmissen werden?
Wolfgang Renzl: Nein, das wäre eine Diskriminierung der sexuellen Orientierung. Unabhängig von der sexuellen Orientierung kann ein Clubinhaber aber sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit, nicht aber Schmusen, untersagen.
Es bedeutet: Der Fall im Volksgarten im Sommer – zwei schwule Studenten wurden des Clubs verwiesen – fällt ganz eindeutig unter Diskriminierung. Wenn du mit fünf Promille hartes Petting im Club vollführst, darf man dich rausschmeissen.
Was kann ich tun, wenn ich im Club sexuell belästigt werde? Haftet der Club für meine Sicherheit und Wohlbefinden?
Wolfgang Renzl: Der Club ist grundsätzlich für das Wohlergehen der Gäste verpflichtet. Sexuelle Belästigungen sind daher den Erfüllungsgehilfen des Clubs (Barkeeper, Türsteher, Clubinhaber) unmittelbar zu melden und dann besteht auch eine Schutzpflicht. Sexuelle Belästigungen bilden einen Straftatbestand und können daher zur Anzeige gebracht werden. Freilich verlaufen Anzeigen gegen Unbekannt oft im Sand; daher sind Name des Täters oder ein Foto sehr hilfreich.
Es bedeutet: Wenn du bedroht oder belästigt wirst, dann musst du es den Angestellten sofort sagen. Sie haben dann dafür zu sorgen, dass du in Sicherheit bleibst. Beim nächsten Mal also nicht gleich zurückschubsen oder schweigen – einfach dem Barkeeper, Türsteher oder dem Besitzer sagen, dass man sich wegen der Person nicht sicher fühlt.
Was kann ich tun, wenn mir im Club kein Alkohol ausgeschenkt wird, obwohl ich meiner Meinung nach, gar nicht so alkoholisiert bin?
Wolfgang Renzl: Lokalwechsel. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Getränk besteht nicht.
Es bedeutet: In der Praxis füllen dich die meisten Clubs oder einzelne Barkeeper aus wirtschaftlichen Gründen sowieso ab. Da hätte ich eher die Sorge, dass sie trotz einer starken Alkoholisierung weiter verkaufen. Sollte dir wirklich ein Getränk verwehrt werden, dann kannst du in 99 Prozent der praktischen Fälle davon ausgehen, dass du wirklich bum zu bist. Oder zumindest so wirkst.
Gothische Cocktails:
Was kann ich tun, wenn ich an der Bar ein falsches Getränk oder das falsche Wechselgeld bekomme?
Wolfgang Renzl: Getränk zurückschicken, restliches Wechselgeld einfordern. Und sicher sein, wie viel man gegeben hat.
Es bedeutet: Der Barkeeper-Schmäh ab zwei Uhr nachts falsches Wechselgeld zu geben, kann man genau wie einen Fehler an der Billa-Kassa sofort beanstanden. Bleib bei der Bar und zähle sichtbar, bevor du dich mit dem Geld wegbewegst. In den meisten Fällen wird Einsicht geübt und Stress vermieden. Selbes gilt für das falsche Getränk.
Was kann ich tun, wenn mir das Bestellte nicht schmeckt?
Wolfgang Renzl: Wenn es wirklich qualitativ schlecht ist, zurückschicken und ein Neues fordern, wenn es bloß den eigenen Geschmacksknospen nicht taugt, dann stehen lassen (und bezahlen).
Es bedeutet: Wenn der Cuba Libre statt Cola Fanta als Zutat hat, dann musst du es nicht bezahlen. Wenn dein Cuba Libre nach billigen Klebstoff und einem Discounter-Cola schmeckt, dann kannst du nichts machen. Außer ein Google-, Facebook- und TripAdvisor-Review.
Darf ich in der Toilettenkabine des Clubs Sex haben?
Wolfgang Renzl: Warum nicht? Dabei halt nichts zerstören und an die Wartenden vor der Tür denken.
Es bedeutet: In der Praxis geht jeder Club anders damit um, wenn zwei Personen aus einer Kabine kommen. Wer ganz sicher gehen will, fährt einfach in seine vier Wände. Wer den Adrenalin-Schub braucht, der achtet darauf, dass er den Betrieb nicht aufhält und unauffällig die Kabine verlässt. Ein Problem könnte sein, dass die Hausordnung vorsieht, dass jedes Geschlecht sein geschlechtsspezifisches Örtchen aufzusuchen hat. Grundsätzlich ist Sex nicht illegal – damit die anderen zu entzürnen aber schon. Die Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt voraus, dass euch jemand beim Sex sieht oder hört und ihr trotzdem nicht aufhört.
Darf mir der Club vorschreiben, wie viele Personen in eine Kabine gehen?
Wolfgang Renzl: Der Club kann das in der Hausordnung aber verbieten, um die Wartezeiten kurz zu halten. Grundsätzlich ist die Frage aber interessant, vielleicht liege ich mit meiner Antwort auch falsch. Es könnte natürlich ein Argument aus der Bauordnung kommen: Nur für eine Person ausgelegt beispielsweise.
Es bedeutet: Wie du aufs stille Örtchen gehst, kannst du noch immer selbst entscheiden. Clubs wie die Grelle Forelle setzen aber Kontrollen am Klo durch – man wird sofort darauf aufmerksam gemacht, dass eine Kabine für eine Person ist. Das hat auch viele Vorteile für den Club: Wer alleine am Klo ist, ist schneller aus der Kabine draußen. Und wer alleine aufs Klo geht, kommt nicht auf blöde und zeitintensivere Ideen, wie Sex oder Drogenkonsum. Was wenn du eine Krankheit hast und dir deine Freundin oder dein Freund irgendein Medikament verabreichen muss? Oder wenn dir jemand beim Speiben die Haare halten muss? Diese Frage kann man versuchen zu stellen und zu schauen, ob das funktioniert, aber remember: Der Club darf sein Publikum bestimmen. Selbiges gilt auch für ihr Foto-Verbot.
Was kann ich tun, wenn mich der Clubfotograf betrunken fotografiert und nachher die Bilder online stellt?
Wolfgang Renzl: Darum bitten, dass er sie offline nimmt. Sonst aktuell noch nichts, nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Datenschutzgesetz am 25. Mai 2018 könnte es gegen die Bildaufnahme und – veröffentlichung eine Handhabe geben.
Es bedeutet: Sobald Wein meine Lippen benetzt, wirken Freundschaftsfotos in Clubs anziehend auf mich. Deshalb sei dir gesagt: Fast alle Seiten nehmen dein Foto runter, wenn du sie anschreibst und darum lieb bittest. Keine Foto-Seite oder kein Club ist daran interessiert, dass du dich wegen ihnen unwohl fühlst.
Ist eine Garderobenpflicht in Clubs zulässig?
Wolfgang Renzl: Wohl ja, macht auch feuerpolizeilich Sinn, um ein Herumliegen von Jacken und Taschen im Club hintanzuhalten.
Es bedeutet: Wie wir aus sämtlichen Interviews mit Clubbetreibern wissen, haben die noch viel mehr Auflagen, als sie den einfachen Gästen auferlegen. Die meisten Clubbetreiber würden eh gerne lockerer sein, dürfen aber wegen der rechtlichen Situation nicht. Wenn du deine Jacke abgeben musst, dann verachte die Brandschutzverordnung und nicht den Club direkt. Und sei froh, dass sie verwahrt wird. Wenn aber – so wie im HORST bei der Eröffnung, oder in der Kantine beim Closing – Jacken keinen Platz mehr haben und sogar gestohlen werden, dann kannst du mit Mails versuchen eine Art Schadenersatz zu bekommen. Der Charakter des Clubs wird sich an der Reaktion ablesen können. Rechtlich hafteteine Gardarobe für dein Zeug und eine Gardarobe darf auch voll sein. Ansonsten schreib ein Review ins World Wide Web und lass andere potenzielle Gäste davon wissen, dass du für die Gardarobe bezahlt hast und deine Jacke trotzdem weg ist.
Haftet der Clubbetreiber, wenn mir KO-Tropfen ins Getränk gemischt werden?
Wolfgang Renzl: Nein, nur wenn er davon weiß, oder er die Ohnmacht erkennt.
Es bedeutet: Dass dich ein Club nicht irgendwo ohnmächtig liegen lassen darf. Unterlassene Hilfe ist nicht nur moralisch ein Verbrechen.
Türsteher
Unsere Freunde und Helfer der Nacht haben einen kontroversen Job. Sind sie zu lasch, regt sich der Clubbetreiber und in weiterer Folge auch der Gast auf. Sind sie zu streng, regt sich in fast allen Fällen der Gast auf. Sie sind die Exekutive der Nacht : Wenn du ein Fehlverhalten an den Tag legst, bist du raus. Ob das Fehlverhalten auch wirklich so stattgefunden hat, oder ob die Reaktion des Türstehers angemessen ist, ist ähnlich wie bei der wirklichen Exekutive ein unberechenbares Naturwunder und offenbar von der Mondstellung am Venus-Planeten abhängig.
Was kann ich tun, wenn mich der Türsteher beschimpft, mir Unwahrheiten unterstellt oder mit Gewalt von der Tür verweist?
Wolfgang Renzl: Ein Türsteher darf keine Gewalt anwenden. Er darf einen Gast hinausbegleiten oder zur Durchsetzung eines Lokalverbots bei “passivem Widerstand” hinaustragen. Er darf sich sonst nur im Rahmen der Notwehr wehren, wenn er angegriffen wird. Beschimpfungen in der Öffentlichkeit sind verboten und stellen ein strafrechtliches Privatanklagedelikt dar, rufschädigende Unwahrheiten, wie “Du hast etwas gestohlen!” ebenso. Gewalt, die zu Körperverletzungen führen, sind bei der Polizei anzuzeigen. Misshandlungen (ohne Körperverletzungen, wie z.B. leichte Schläge) können mittels einer Privatanklage verfolgt werden. Ob sich das auszahlt, bezweifle ich aber. Die beste Sanktion ist nach wie vor: Nicht mehr hingehen.
Es bedeutet: Solltest du wirklich verletzt sein, weil man dich mit Gewalt aus dem Club gezerrt hat, pack deine Freunde aka. Zeugen ein und geh zur Polizei. Kontaktiere vorher vielleicht den Club und leite die Information an die Betreiber weiter. Es gibt wenige Betreiber, die stolz auf gewalttätige Türsteher sind.
Was kann ich tun, wenn ich fälschlicherweise des Clubs verwiesen werde?
Wolfgang Renzl: Lokalwechsel. Und nie mehr hingehen.
Es bedeutet: Wenn du von jemanden eine Ohrfeige verpasst bekommst, der Türsteher aber nur die Zwei-Mann-Kampfszene sieht, dann kannst du dir dein “Ich hab damit nicht angefangen!” aufmalen. Am besten sofort petzen gehen und ja nicht zurück provozieren, schubsen oder schlagen.
Macht sich der Türsteher strafbar, wenn er meine Drogen abnimmt?
Wolfgang Renzl: Wenn er sie an sich nimmt und nicht direkt in den Mistkübel wirft: Ja.
Es bedeutet: Wer illegale Substanzen bei sich trägt, macht sich strafbar. Wenn der Türsteher einfach dein Zeug einsteckt, würde ich ihn darüber aufklären und falls du voller Hass bist und eine Snitch sein möchtest, die Polizei rufen.
Darf er meine Drogen überhaupt abnehmen?
Wofgang Renzl: Nein. Er darf mich nur mit Drogen den Zutritt verwehren.
Es bedeutet: Egal ob illegal oder legal – wenn du damit nicht reinkannst, heißt es nicht, dass es automatisch Besitzer gewechselt hat. Man kann dich auffordern, es selbstständig zu entsorgen. Es gibt aber auch Clubs mit einer Null-Toleranz-Politik. Ob du auch nach der Stoffentsorgung in den Club darfst, hängt stark von den Betreibern, den Stoffen und der Menge ab. Dealer hat grundsätzlich niemand gern im Club. Und Menschen auf illegalen Drogen sind für manche Clubbesitzer zu verschreckend für das sonstige Publikum.
Fredi hat Twitter: @schla_wienerin
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