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Der Kanadier, der fünf Studierende erstochen hat, hielt seine Opfer für 'Werwölfe'

Der Angeklagte hat bereits auf nicht schuldig plädiert. Nun muss seine Schuldfähigkeit für den Massenmord von 2014 festgestellt werden.

Diese Woche hat in Calgary der Prozess in einem der schlimmsten Massenmorde in der kanadischen Geschichte begonnen. Der Angeklagte Matthew D., 24, gestand in einem sogenannten "agreed statement of fact", einer gemeinsamen Schilderung der Sachlage seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, er habe die fünf Opfer erstochen. Er sagte, es habe ihm kein Vergnügen bereitet, doch "der Sohn Gottes kontrollierte mich".

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D. hat in der Anklage des Mordes an fünf Frauen und Männer im Alter zwischen 21 und 27 auf nicht schuldig plädiert. Drei Opfer waren Studierende an der University of Calgary, während eine Frau an der Mount Royal University und ein Mann am Alberta College of Art and Design studierten. Sie wurden am 15. April 2014 bei einer Hausparty zum Semesterende getötet.

Es wird erwartet, dass die Verteidigung argumentieren wird, dass D. nicht schuldfähig sei.

Laut kanadischen Presseberichten verlas der Staatsanwalt Neil Wiberg beim Gerichtstermin diesen Montag das Statement of Facts, das unter anderem D.s polizeiliches Verhör enthielt. Darin heißt es, Matthew D., ein Studierender an der University of Calgary und Sohn eines langgedienten örtlichen Polizeibeamten, habe gesagt: "Was ich getan habe, mag grauenhaft aussehen, aber ich habe Medusen und Werwölfe getötet."

Er sagte weiterhin, er habe versucht, bei der Ausführung der Taten gnädig zu sein.

"Ich habe auf ihr Herz gezielt. Sie haben sich gewehrt, was es erschwert hat, aber ich war nicht sadistisch oder so, damit Sie es wissen."

Am Abend der Tat hatte D. eine Schicht im Lager eines örtlichen Supermarkts. Sein Freund Daniel Butler, der im Statement of Facts zitiert wird, sagte, er habe D. zur Party in Brentwood, einem Viertel von Calgary, eingeladen. D. habe sich seltsam benommen und Butler gesagt, er glaube, um Mitternacht würde die Apokalypse eintreten.

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Laut dem Gerichtsdokument zerstörte er später sein Handy mit einer Axt, nachdem er es in ein Feuer hatte fallen lassen.

D. sagte, er habe das Küchenmesser mit einer 21 Zentimeter langen Klinge, mit dem er eins der Opfer angriff, aus der Küche geholt; die beiden Männer hatten eine hitzige Diskussion über Buddhismus geführt.

"Dann sahen die Leute auf der Couch es und gerieten natürlich in Panik, also brachte ich sie von links nach rechts um, so schnell ich konnte", sagte D. der Polizei. "Das Mädchen rannte in die Ecke, also folgte ich ihr und stach auf sie ein. Ich sagte: 'Es tut mir leid, ich muss das tun.' Dann war der Typ aus der Küche nicht tot. Ich musste ihm hinterherjagen. Dann ging ich einfach."

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Zeugen, die sich nach 1 Uhr morgens dem Haus näherten, sahen D., wie er einem weiteren Opfer draußen hinterherrannte; daraufhin brach das Opfer zusammen. Matthew D. warf sein Messer mit blutigen Händen zu Boden und rannte davon. Drei Opfer lagen bereits tot im Haus, während eins tödlich verletzt war.

Als die Polizei D. einholte, stellten die Beamten fest, dass er Knoblauchzehen mitführte, die laut seiner Aussage dazu dienten, "die Zombies fernzuhalten". In derselben Nacht noch behauptete er laut CBC außerdem, ein Außerirdischer zu sein.

D.s Vater, ein Inspector der Calgary Police, machte sich Berichten zufolge im Vorfeld der Tat Sorgen um die geistige Gesundheit seines Sohns; dasselbe trifft auf mindestens eine Person aus D.s Freundeskreis zu. Vor Gericht wurde am Montag mitgeteilt, D. habe Facebook-Posts gemacht, in denen er von Vampiren und Reinkarnation schrieb.

Am Anfang des Prozesses verlas Gregg Perras, der Vater eines Opfers, eine Mitteilung an die Presse.

"Der Schmerz und die Trauer, die wir in den letzten zwei Jahren durchlebt haben, sind unbegreiflich", sagte er. "Nur Menschen, die selbst einen solch großen Verlust erlebt haben, können das nachvollziehen."

Für den Prozess sind zwei Wochen angesetzt. Der Richter hat erlaubt, dass die Familien der Opfer zu Verhandlungsbeginn einige Worte über ihre Angehörigen sagen, um ihrer zu gedenken. Als am ersten Verhandlungstag die Eltern von zwei Opfern gesprochen hatten, flossen im gesamten Gerichtssaal Tränen; Berichten zufolge auch bei D.s Verteidiger, der bei Interviews später ebenfalls sichtlich mit den Tränen kämpfte. Diese recht ungewöhnlichen Ehrungen der Opfer im Gerichtssaal sollen jedoch keinen Einfluss auf das Urteil haben.

D. befindet sich Berichten zufolge aktuell in einer psychiatrischen Anstalt.