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Der Kanadier, der fünf 'Werwölfe' erstochen hat, wurde von der Staatsanwaltschaft als nicht schuldfähig eingestuft

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung geht davon aus, dass Matthew D. während der Morde unter einer Psychose litt.

Der junge Mann aus Calgary, der bei einer Hausparty fünf Studierende erstochen hat, könnte für seine Tat womöglich nicht schuldig gesprochen werden, weil er zum Tatzeitpunkt wohl psychisch krank war. Das sagte die Staatsanwaltschaft am Dienstag während der Gerichtsverhandlung.

Der 24-jährige Matthew D. hatte zuvor zugegeben, fünf Männer und Frauen zwischen 21 und 27 Jahren umgebracht zu haben. Laut einer gemeinsamen Schilderung der Sachlage seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie der Aussage der Psychiater, die direkt nach den Morden mit D. gesprochen haben, glaubte der Kanadier jedoch, dass die Welt untergehen und er Werwölfe sowie Vampire umbringen würde.

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D. bekannte sich des vorsätzlichen Mordes nicht schuldig. Sein Anwalt Allan Fay begründete die Schuldunfähigkeit seines Mandanten damit, dass der zum Tatzeitpunkt einen Nervenzusammenbruch hatte. Während der Schlussplädoyers stimmte der zuständige Staatsanwalt Neil Wiberg dieser Aussage zu.

"Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der Angeklagte an einer Psychose litt", meinte Wiberg. Er merkte allerdings auch an, dass D. die Morde wie eine "Killermaschine" begangen hätte.

Zwei Psychiater und ein Psychologe kamen während ihrer Aussagen ebenfalls zu dem Schluss, dass D. unter einer Psychose litt, als er seine Opfer im April 2014 bei einer Hausparty erstach.

Der zuständige Richter hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Wenn D. tatsächlich für nicht schuldfähig befunden werden sollte, dann wird er wohl in eine psychiatrische Einrichtung überwiesen. In einem ähnlichen Fall wurde der Angeklagte Vince Li als nicht schuldfähig eingestuft, nachdem er im Jahr 2009 während einer Fernbusfahrt einen anderen Reisenden enthauptet hatte. Daraufhin verbrachte er sieben Jahre in einer Psychiatrie, durfte anschließend in eine Wohngruppe umziehen und bekam im Februar letztendlich die Erlaubnis, wieder alleine zu leben.

Staatsanwalt Wiberg meinte, dass er noch die endgültige Entscheidung des Richters abwarten wird, bevor er offenlegt, ob er im Falle von D. eine Einstufung als "großes Risiko" fordern wird oder nicht.