Der Klugscheisser-Guide zu Flucht und Asyl – Teil 3: Schweiz

Foto: Takver | Flickr | CC BY-SA 2.0

Wir haben euch in diesem Text schon mal nahe gelegt, nicht still zu sein, wenn wieder einmal jemand meint, Flüchtlinge seien Schuld am Welthunger, Krebs und dem Tod Jon Snows. Vielfach ist das aber einfacher gesagt als getan. Darum haben wir hier für euch die wichtigsten Fakten zu Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Schweiz zusammengestellt. Damit könnt ihr euch nicht nur gegen jegliches gefährliche Halbwissen zur Wehr setzen, sondern sogar zum Klugscheisser Nr. 1 in jeder Flüchtlingsdiskussion gekrönt werden.

Ausländer vs. Migranten

Nur ein Bruchteil der Menschen, die in die Schweiz einwandern, suchen hier um Asyl an. Laut dem Bundesamt für Statistik lebten Ende 2013 43.400 Personen in der Schweiz, die sich im Asylprozess befanden. Insgesamt haben über 1.9 Millionen Bewohner keinen Schweizer Pass. Die Asylsuchenden machen also etwas mehr als 2 Prozent der Ausländer in der Schweiz und 0.5 Prozent der gesamten Bevölkerung aus.

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Der grösste Teil der Menschen, die in die Schweiz kommen, ist also alles andere als auf der Flucht. Deutsche, Portugiesen und Franzosen kommen ganz legal in die Schweiz.

Als Migranten zählen aber nicht nur Menschen, die keinen Schweizer Pass haben und in der Schweiz wohnen. Migranten sind alle, die irgendwann entweder selbst in die Schweiz eingereist sind (1. Generation) oder Kinder von solchen Menschen sind (2. Generation). Insgesamt ist also etwas mehr als jeder Dritte in der Schweiz Migrant. Problematisch ist dabei, dass diese offizielle Version von vielen im Alltag nicht angewandt wird. Schweizer mit Eltern aus dem Kosovo werden beispielsweise nur schon wegen ihrem Namen als Ausländer schubladisiert, während der deutsche Nachbar kaum als Ausländer angesehen wird.

Bei vielen Migranten der 2. Generation führt das zu einer absurden Situation: In der Schweiz werden sie als Kosovaren angesehen und im Kosovo als Schweizer. Sie haben keine Heimat im traditionellen Sinn.

Asylsuchende vs. Flüchtlinge

Als Flüchtling gilt laut der Genfer Flüchtlingskonvention jeder, der aufgrund seiner „Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe” in seinem Heimatland verfolgt wird. Dabei ist es egal, ob die Diskriminierung selbst von staatlichen Akteuren ausgeht oder der Staat die betroffene Person nicht ausreichend vor Diskriminierung und Verfolgung schützt.

In der Schweiz hat grundsätzlich jeder Recht auf Asyl, der die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt. Wer aber über einen „sicheren Drittstaat” in die Schweiz gekommen ist oder um Asyl ansucht, weil er den Wehrdienst verweigert oder erst im Ausland angefangen hat, sich politisch zu exponieren und darum bei einer Rückkehr Angst vor Verfolgung haben muss, bekommt in der Schweiz meistens kein Asyl.

Nichteintretensentscheid

Asylgesuche können seit zwei Jahren nur noch auf Schweizer Boden und nicht mehr bei Schweizer Botschaften gestellt werden—obwohl die Caritas und die Flüchtlingshilfe angesichts der Toten im Mittelmeer im April (vergeblich) forderten, das Botschaftsasyl wieder einzuführen. Manche Asylsuchende stellen an Flughäfen Asyl, die meisten aber reisen auf dem Landweg in die Schweiz ein und stellen bei einem der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes ihr Gesuch auf Asyl. In den EVZ werden die Asylsuchenden mit Fingerabdrücken registriert und müssen ihren Pass abgeben. Anschliessend werden sie ein erstes Mal zu ihrer Identität, den Asylgründen und ihrem Reiseweg befragt.

Nach dieser ersten Befragung entscheidet das Bundesamt für Migration (BfM), ob das Gesuch überhaupt inhaltlich angeschaut wird. Wenn der Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat einreist, trifft die Schweiz einen sogenannten Nichteintretensentscheid. Nach der Dublin-Verordnung ist dann der Staat, über den der Flüchtling eingereist ist, für das Gesuch zuständig.

Weitere Gründe für einen Nichteintretensentscheid sind, wenn aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen um Asyl angesucht wurde. 2014 trat das BfM auf gut 22 Prozent der Asylgesuche gar nicht erst ein—bei 18 Prozent, weil die Asylsuchenden über einen sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind. Diese Asylsuchenden müssen die Schweiz sofort wieder verlassen und werden teilweisein Ausschaffungshaft genommen. Diese kann bis zu neun Monate lang andauern.

Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge

Im weiteren Verfahren werden die Asylsuchenden vom Bund den Kantonen zugewiesen, die mit der Zahl der Asylsuchenden in den Durchgangszentren vielfach überfordert sind. Im Aargau werden Asylsuchende mittlerweile in Zelten untergebracht. Die Asylsuchenden erhalten vom Kanton einen Ausweis N. Mit diesem sind sie berechtigt, sofort das gesetzliche Minimum an Sozialhilfe zu beziehen—also wesentlich weniger als andere Sozialhilfeempfänger, selbst wenn ihre Situationen vergleichbar sind. Im Aargau sind das zum Beispiel neun Franken pro Tag und die Unterkunft und Gesundheitskosten.

Um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen, müssen die Asylsuchenden drei Monate warten. Diese Frist kann von den Kantonen nochmal um drei Monate verlängert werden. Meistens finden sie aber auch mit Bewilligung keine Arbeit, weil die Unternehmen dazu verpflichtet sind, Schweizern und EU-Bürgern den Vorrang zu geben. Zudem müssen Betriebe, die Asylsuchende anstellen, dafür eine Sondersteuer bezahlen und vor allem die grossen Kantone Zürich, Bern und Waadt geben von Jahr zu Jahr weniger Arbeitsbewilligungen aus.

Während dem Aufenthalt in den Durchgangszentren der Kantone müssen die Asylsuchenden ein weiteres Mal Gründe vorbringen, warum sie als Flüchtlinge gelten. Dieses Mal auch in Form von Beweismitteln wie Polizeivorladungen oder Gerichtsurteilen. Mit diesen neuen Informationen prüft das BfM, ob jemand Asyl erhält oder nicht. 2014 wurden nach diesen Anhörungen weitere 26 Prozent der Gesuche abgelehnt oder gestrichen. Gegen diesen Entscheid können die abgewiesenen Asylsuchenden innerhalb von nur fünf Tagen Rekurs einlegen.

Schlussendlich erhielten 2014 nur knapp 23 Prozent der Asylsuchenden einen positiven Entscheid. Das sind knapp 6.200 Menschen. Sie bekamen einen B-Aufenthalt und durften beantragen, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder ebenfalls in der Schweiz Asyl bekommen.

Fast jeder Dritte der Asylsuchenden wurde 2014 nur vorläufig aufgenommen. Das heisst, dass ihr Asylgesuch abgelehnt wurde, ihre Wegweisung aus der Schweiz aber wegen völkerrechtlichen Verpflichtungen unzulässig, wegen Krieg oder medizinischen Gründen unzumutbar oder aus technischen Gründen unmöglich ist. Vielfach werden aber auch „alarmierende Arztzeugnisse einfach vom Tisch gewischt” oder es werden Menschen weggewiesen, denen in ihrer Heimat Folter droht.

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Die vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden erhalten eine F-Bewilligung. Mit dieser können sie theoretisch arbeiten und nach drei Jahren einen Antrag stellen, dass ihre Familie auch in die Schweiz kommen darf. Praktisch finden sie aber kaum einen Job und tun sich wegen ihrer Aufenthaltsbewilligung schon bei alltäglichen Dingen wie dem Handykauf schwer. Vielfach leben vorläufig Aufgenommene jahrelang in diesem belastenden provisorischen Status.

Asylchaos

Die SVP spricht oft und gerne von einem „explodierenden Asylchaos“. Zu viele Asylsuchende würden in die Schweiz kommen und zu viele „Wirtschaftsflüchtlinge” (von der SVP als „falsche Flüchtlinge” gebrandmarkt) Asyl bekommen.Das ist natürlich nicht so. Schauen wir die Zahlen an, sehen wir, dass vor zwei Jahren rund 21.500 Menschen im Asylprozess der Schweiz waren—1999 waren es über 104.000, also fast fünf Mal so viele. Auch damals hat es die Schweiz geschafft, mit diesen Flüchtlingen umzugehen. Die momentane Asylsituation wird also nicht von den Asylsuchenden, sondern von der Politik zu einem Chaos gemacht.

Seit die Schweiz 1981 das erste Asylgesetz einführte wurde das Asylrecht Schritt für Schritt weiter verschärft. Seit 1990 kann das Arbeitsverbot auf sechs Monate verlängert werden. Fünf Jahre später wurde das Rayonverbot eingeführt—zum Beispiel wurde Asylsuchenden in Bremgarten verboten, ins Freibad zu gehen. Und wieder zehn Jahre später wurde die Dauer für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von einem auf zwei Jahre verlängert.

Durch diese Gesetze grenzen wir Asylsuchende immer mehr aus unserer Gesellschaft aus. Der Plan der Asylgegner, die Schweiz für Asylsuchende möglichst unattraktiv zu machen, scheitert trotzdem. Statt weniger Asylsuchende gibt es nur mehr Fremdenhass. Viel sinnvoller wäre es also, Flüchtlinge nicht als Last und Gefahr, sondern als Teil unserer Gesellschaft zu sehen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich zu integrieren.

Wenn ihr auch über die Situation in Europa klugscheissen wollt, lest hier Teil 2.

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