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Die neuen Überwachungsgesetze – im Verfassungswidrigkeits-Ranking

Letzte Woche hat der Bundestag in einem Schwung einen bunten Strauß neuer Überwachungsgesetze verabschiedet. Das Ziel: effizientere Ermittlungsarbeit und erleichterte Überwachungsmaßnahmen für deutsche Behörden. Doch es gibt ein Problem: Nicht immer sind die technischen Möglichkeiten, die die neuen Gesetze erlauben, automatisch auch mit dem Grundgesetz kompatibel. Dass der Bundestag es bei neuen Überwachungsgesetzen mit der Verfassung nicht immer so ganz genau nimmt, zeigt das sehr kritische Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den Staatstrojaner 2016 – das Gesetz musste daraufhin zurechtgestutzt werden.

Ein Blick auf einige Passagen der insgesamt drei neuen Gesetze zeigt, dass jetzt die Gefahr besteht, dass das wieder passiert. Weil die Überwachungsgesetze mit Namen wie dem “Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes” nicht unbedingt selbsterklärend sind, haben wir sie uns mal genauer angeschaut und mit Juristen gecheckt, mit welchen Gesetzen ihr noch länger Spaß haben werdet – und welche der Verfassungsrichter schwer seufzend wieder abblitzen lässt. Der Übersicht halber haben wir die Gesetze daher nach dem inoffiziellen Voßkuhle-Ranking sortiert – benannt nach dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, auf den in den nächsten Jahren noch einiges an Arbeit zukommen dürfte.

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Dem Verfassungsgericht gefällt das: Videoüberwachung

Bild: Imago

Was sich ändert:
Privatbesitzer von öffentlichen Grundstücken – Discotheken, Einkaufszentren, Sportplätzen – haben es jetzt leichter, Überwachungskameras zu installieren, denn Sicherheit wird schwerer gewichtet als das Recht auf Privatsphäre. Dazu kommen Bodycams für Polizisten und automatische Lesesysteme für Autokennzeichen. Denn beim Datenschutz-Anpassungsgesetz gilt: Mehr Kameras = Mehr Gut. Die neuen Bestimmungen zur Videoüberwachung wurden bereits Anfang März beschlossen und finden nun Eingang ins neue Bundesdatenschutzgesetz.

Ziel:
Bekämpfung von Straftätern und Terroristen, die große Menschenansammlungen zum Ziel haben. Videokameras sollen “potentielle Schäden frühestmöglich verhindern.”

Verfassungsrechtliche Einwände:
Zur Videoüberwachung gibt es keine einheitliche Rechtsquelle im deutschen Gesetz. Der Deutsche Richterbund hält die Ausweitung der Videoüberwachung jedoch für bedenklich, es sei “fragwürdig”, ob es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen vereinbar ist: Die Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führe zu einem “diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens”, was bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstellt, so der Richterbund.

2/10 Voßkuhles

Bildmontage: Imago; bearbeitet von Johann Steer

Vorratsdaten und Tomatensaft: Fluggastdaten und der gläserne Passagier

Bild: Shutterstock

Was sich ändert:

Wenn ihr fliegt, dann gehen eure persönlichen Daten direkt weiter an die Behörden, darunter: Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartennummer, Gepäckangaben, Einträge in Vielfliegerprogramme, Sitznummer und Essensbestellungen. Ihr müsst nicht unter Verdacht stehen, damit Airlines mit dem Fluggastdatengesetz (kurz: FlugDaG) 19 Einzelinformationen über euch weiterreichen. Und das sogar zwei Mal. Einmal 48 bis 24 Stunden vor Abflug und dann ein zweites Mal kurz vor dem Start der Maschine. Denn doppelt hält besser. Die Daten werden zentral beim BKA gesammelt und bis zu fünf Jahre gespeichert. Der Beschluss zum FlugDaG setzt dabei nur eine EU-Richtlinie um. Das heißt: Die gesammelten Informationen dürfen schon bald auch zwischen EU-Staaten getauscht werden, sobald die ihr eigenes Fluggesetz verabschieden – unter “engen Voraussetzungen”, wie das Bundesinnenministerium beteuert.

Ziel:
Um mögliche Straftäter und Terroristen zu identifizieren, müssten die Behörden “wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet”, sagt Innenminister Thomas de Maizière.

Verfassungsrechtliche Einwände:
Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung: Im deutschen Verfassungsrecht gibt es kein prinzipielles Verbot, solche Daten dauerhaft zu speichern. Juraprofessor Clemens Arzt sieht trotzdem Bedenken gegen die Fluggastdatenspeicherung: “Die Maßnahme dient einer anlasslosen Verdachts- und Verdächtigengewinnung gegen jede Person, die sich in Europa mit dem Flugzeug bewegt”, kritisierte Arzt. Die Fluggastdatenspeicherung sei zwar letztendlich nur eine Anschlussmaßnahme an die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten – aber es gibt einen großen Unterschied: Bei letzter müsse es immerhin einen konkreten Anlass geben, damit die Polizei die gespeicherten Daten abrufen kann. Bei der Fluggastdatenspeicherung sei das anders. Allein die Nutzung eines Flugzeugs reiche aus, damit das BKA nach selbst festgelegten Verdachtsmustern die Daten rastern könne. “Wir haben eine völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung”, befand der Staatsrechtler dann auch.

6/10 Voßkuhles

Big-Data-Festspiele bei der Polizei: Alle Daten führen ins BKA

Bild: Shutterstock

Was sich ändert:
Die Datenpools deutscher Polizeibehörden laufen dank dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes künftig in einer zentralen Datenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) zusammen. Der “polizeiliche Informationsverbund” gewährt den Polizeibehörden Zugriff auf die jeweils eigenen Datentöpfe, soweit das “erforderlich” ist. Beim BKA werden die Informationen nur gehalten, im “Besitz” der Daten bleiben weiterhin die jeweils zuständigen Polizeibehörden, das heißt nur sie können Daten ändern oder löschen. Ob Rauschgiftdelikte, Steuerfälle, Diebstahl oder Versammlungsverbote: Künftig werden alle verfügbaren Daten zu einer Person (Straftäter, Kontaktpersonen, Zeugen, Opfer) verknüpft und wenn nötig abgerufen. Der Informationsverbund funktioniert wie eine Art Mind Map: zu einer Zielperson können die Behörden reihum ihre eigenen Daten ergänzen.

Ziel:
Aufgrund der “hohen terroristischen Bedrohungslage” soll das BKA modernisiert und mit höheren Befugnissen ausgestattet werden. Thomas de Maizière spricht in diesem Zusammenhang von einer “Zeitenwende” bei der Terrorbekämpfung. Auch der Informationsfluss zwischen den deutschen Polizeibehörden soll verbessert werden, ebenso die laut de Maizière “40 Jahre alten IT-Standards” nach dem Vorbild von Europol upgedatet.

Verfassungsrechtliche Einwände:
Das große Problem an der modernen Big Data-Zukunft des BKA heißt Zweckbindung. Die Zweckbindung ist Teil des deutschen Datenschutzrechts und sorgt dafür, dass Daten nur ihrem Zweck entsprechend gespeichert werden. Mit dem neuen Gesetz werden aber alle strafrechtlichen relevanten Daten über Personen verknüpft: Drogendelikte, Kontrollen bei Demos, Steuerstraftaten landen alle in einem Profil und zeichnen ein sehr umfassenderes Bild einer Person als vereinzelte Delikte in vereinzelten Fallakten. Dazu Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: “In modernen Datenbanken können Daten umfassend verknüpft und weitergehend analysiert werden. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen wiegt dadurch schwerer. Auch sind nicht nur verurteilte Straftäter betroffen, sondern alle gespeicherten Verdächtigen, Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen oder gar die Opfer von Straftaten.”

3/10 Voßkuhles

It’s alive, it’s alive: Der Staatstrojaner

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Was sich ändert:
Erst sollte er kommen, dann wieder nicht, und jetzt kommt er doch noch, obwohl ihn jetzt kaum jemand wollte: der Staatstrojaner, der “Vielleicht”-Facebook-Event-Zusager unter den Überwachungsgesetzen. Ermittler sollen mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens jetzt Chats, SMS und Anrufe mitlesen und -hören, indem gezielt Schwachstellen in Geräten der Zielpersonen ausgenutzt werden.

Ziel:
Endlich Bescheid wissen, wer was wann wo wie verüben will. Das ist für deutsche Geheimdienste eine große Sache, denn wenn sie vorher auf Gespräche und Chats zugreifen wollten, brauchten sie die Kooperation von Anbietern wie WhatsApp oder der Telekom. Auch dass Verschlüsselung immer öfter zum Standard gehört, wie etwa bei WhatsApp, hat für Schwierigkeiten gesorgt. Wenn die Nachrichten in solchen Chat-Apps erstmal übers Netz verschickt werden, sind sie schon verschlüsselt. Mit dem Staatstrojaner kommt man jetzt schon auf den Geräten an die Daten ran – vor der Verschlüsselung

Ausgenommen von der Überwachung durch den Staatstrojaner soll alles sein, was nicht zur laufenden Kommunikation gehört: Fotos, Notizen, Videos, Terminkalender, Browser-History oder Kontakte sollen also unangetastet bleiben.

Verfassungsrechtliche Einwände:
Erst letztes Jahr erklärte das Bundesverafssungsgericht große Teile des Gesetzes, das den Staatstrojaner ermöglicht hat, für verfassungswidrig: Der Einsatzradius sei nicht klar begrenzt, der Eingriff in die Privatsphäre daher unverhältnismäßig. Zwar liest sich das aktuelle Gesetz überraschend ähnlich, laut Uli Grötsch aus dem Innenauschuss der SPD-Fraktion erfülle der verabschiedete Gesetzesentwurf aber alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. So sicher sind sich nicht alle Parlamentarier. “Es gefährdet Datenschutz und Freiheitsrechte der Bürger”, sagt Hans-Christian Ströbele (Die Grünen) auf Anfrage von Motherboard. “Das Gesetz lädt zu einem Missbrauch regelrecht ein”, sagt auch CCC-Mitglied Thorsten Schröder, der für das Bundesverfassungsgerichtein Gutachten über den Staatstrojaner verfasst hat. Eine unerwartete Folge könnte der Staatstrojaner ebenfalls haben: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), das genau wie das BKA dem Innenministerium untersteht, und eigentlich Bürgern helfen soll, Technik sicherer einzusetzen, könnte dann Interesse daran haben, Sicherheitslücken unentdeckt zu lassen, so Thorsten Schröder. Auch sei es denkbar, dass das BKA sich auf der Suche nach solchen Sicherheitslücken (“Zero Day Exploits”) auf dem Schwarzmarkt umschaut und so kriminelle Hacker unterstützt

8/10 Voßkuhles

Hier könnte ihr Fifty Shades-Witz stehen: Elektronische Fußfessel für Gefährder

Bild: Imago

Was sich ändert:
“Gefährder” (Islamisten, Hooligans, gewaltbereite Jugendliche, wer auch immer eben von der Polizei als gefährlich eingestuft wird) bekommen eine elektronische Fußfessel an den Knöchel angelegt, egal ob sie schon Verbrechen begangen haben oder nicht. Die Fußfessel, ein Gerät in der Größe eines altes Motorola-Klapphandys, schlägt Alarm, sobald der Träger ein bestimmtes Gebiet verlässt oder versucht, die Fessel abzunehmen. Das Problem: Das Anlegen der Präventiv-Fußfessel ist Ländersache. Ob alle Bundesländer mitmachen bei diesem Teil des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes, ist fraglich. Bayern hat aber schon zugestimmt.

Ziel:
Die Idee ist simpel: Wer eine elektronische Fußfessel am Knöchel trägt, der ist für Behörden rund um die Uhr sichtbar und wird dann ganz bestimmt keine Straftat begehen. Und günstiger ist es auch, denn die Polizei braucht weniger Personal zur Überwachung.

Verfassungsrechtliche Einwände:
Nach §68b kommen elektronische Fußfesseln nur an die Knöchel verurteilter Straftäter. “Gefährder” (kein juristischer Begriff, sondern ein polizeitaktischer) gehören nicht unbedingt dazu. Auch die Verhältnismäßigkeit steht infrage. Denn die Fußfessel ist eigentlich für die Resozialisierung von Straftätern gedacht, nicht dafür, Terrorangriffe zu verhindern. Das zeigt nicht zuletzt auf tragische Weise der Mord an einem Priester in der Normandie, der trotz Fußfessel am Knöchel einer der Täter nicht verhindert werden konnte. Selbst das BKA warnt laut einer Welt-Recherche vor einem Einsatz der Fußfessel für Überwachungszwecke. “Man kann durchaus daran zweifeln, dass es verhältnismäßig ist, Menschen aufgrund einer reinen Prognose ohne den Verdacht einer Straftat dauerhaft zu überwachen”, sagt auch Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber Motherboard.

Auch der Gefährder-Begriff selbst könnte für Probleme sorgen: “Zwar muss die Überwachung durch die Fußfessel durch einen Richter angeordnet werden, doch die Polizei muss prognostizieren, wer ein Gefährder ist. Diese Entscheidung den handelnden Polizeibeamten zu überlassen, ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Es sprechen also gewichtige Gründe für eine Verfassungswidrigkeit eines solchen Gesetzes”, so Solmecke.

8/10 Voßkuhles (Bonus-Punkte in der B-Note für Populismus und Zwecklosigkeit)