“HA HA HA, ÖSTERREICH! HA HA HA”, schreibt Jan Böhmermann und er hat wohl wie immer Recht. Er verlinkt einen Artikel, der am Wochenende kursierte: Ein Maskottchen des Elektrohändlers McShark wurde angezeigt und von der Staatsgewalt entblößt. Der Träger muss außerdem mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen. Was nicht nur Leser, sondern auch die Krone wunderte: In der gleichen Ausgabe berichtete Heute über den ebenfalls maskierten Bären der oberösterreichischen Polizei: “Polizeibär ‘Tommy’ ist der Renner bei den Kids. Die Figur gibt Kindern Tipps, um sicher in die Schule zu kommen”, heißt es. Fällt dieser nicht auch unter das Verschleierungsverbot?
“Bei so einem Blödsinn einzuschreiten, entzieht sich meiner Logik.”
Videos by VICE
Während das Innenministerium im Heute-Interview nicht darauf eingehen will, erklärt uns der oberösterreichische Polizeisprecher David Furtner: “Ganz sicher nicht. In Oberösterreich wird sicher kein verkleideter Bär und auch kein verkleideter Hai bestraft werden, weil beide unserer Ansicht nach nicht unter das Verschleierungsverbot fallen.” Sowohl Hai als auch Bär würden einen beruflichen Zweck erfüllen. Und selbst, wenn man das negieren würde, falle die Verkleidung unter die Ausnahme der künstlerischen Darbietung, meint Furtner.
“Wir werden auch ganz sicher keinen Nikolaus strafen”, kündigt Furtner an. Und in Richtung Polizei Niederösterreich, die Halloween nicht als Brauchtum (und damit als Ausnahme) sieht, sagt Furtner: “Na, hallo, wer sagt das? Was, wenn ich Halloween sehr wohl als Brauchtum empfinde?”
Zu Anzeigen oder Amtshandlungen sei es in Oberösterreich bisher noch nicht gekommen, aber alle Mitarbeiter seien darauf gebrieft worden, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit walten zu lassen. “Hier wird meiner Meinung nach über das Ziel – laut Gesetz die “Förderung der Integration” – hinaus geschossen.” Zum Hai sagt Furtner: “Bei so einem Blödsinn einzuschreiten, entzieht sich meiner Logik.” Man müsse die Kirche im Dorf lassen, weil die Fragen dazu “immer dümmer werden”. Die Polizei müsse aufpassen, nicht politisch instrumentalisiert zu werden. “Wir machen die Gesetze nicht, wir vollziehen sie.”
Beschwerden solle man deshalb an den Gesetzgeber richten. Ehe die Gerichte in den nächsten Monaten und Jahren klären, was und was nicht unter das Verhüllungsverbot fällt, liegt es an den Polizisten vor Ort, diese Frage vorerst zu entscheiden. “Aber eins trau’ ich mich jetzt schon zu sagen”, so Furtner, “ein verkleideter Hai wird ganz sicher nicht drunter fallen.” Wie zufrieden er und seine Kollegen mit der gesetzlichen Regelung sind, will Furtner mit dem Hinweis auf die Gewaltenteilung nicht kommentieren. Dafür verweist er im Gespräch vier Mal darauf, dass Angezeigte das Recht auf Einspruch haben. “Der arme Kerl wird dann über den Rechtsweg wahrscheinlich eh Recht bekommen”, sagt er.
Christoph auf Facebook und Twitter: @Schattleitner