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Richard Pfingstl.: Gottfried Küssel ist unschuldig. Unschuldig deshalb, da er im Jahr 2009 laut Aktenlage zwar die Idee hatte, zwei Internetseiten nach dem Vorbild von „Altermedia“ einrichten zu lassen, dies aber vom Mitangeklagten A. abgelehnt wurde. Die vorgeschlagenen Domain-Namen sollten auf „alpendonau.info“ und „adinfo.com“ lauten. Die im Jahre 2012 am Landesgericht für Strafsachen Wien abgeführte Hauptverhandlung konnte Gottfried Küssel nicht nachweisen, für die Registrierung von „Alpen-Donau.info“ und des Forums „alinfodo.com“ verantwortlich zu zeichnen.Selbst drei der acht Geschworenen sahen das so. Die übrigen fünf hielten offensichtlich dem auf sie ausgeübten Druck nicht stand oder waren vielleicht auch gar nicht imstande, aus dem (mangelnden) Ergebnis des Beweisverfahrens die logischen Schlüsse zu ziehen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass drei Geschworene Küssel folgerichtig freisprechen wollten, ergibt sich, dass die drei Berufsrichter wesentlich auf eine drakonische Strafhöhe hingearbeitet haben.
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Ich vertrete ein humanitäres Anliegen und bin Menschenrechtsaktivist und Verfechter der Rechte meines Volkes. Daraus erwächst mir die innere Stärke. Die moralische und sittliche Verpflichtung für die Lebensinteressen meines Volkes einzutreten, ist für mich Begründung genug. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass das NSDAP-Verbotsgesetz als Besatzungsgesetz aus dem Jahre 1945 (StGBl. Nr. 13/1945) der sowjetkommunistischen Strafbestimmung gegen „Konterrevolutionäre“ nachgebildet ist (vgl. Art. 58 des sowjetischen Strafkodex von 1927 in der Fassung von 1934) und durchaus in diesem Sinne eingesetzt wird, um mein Volk zu knebeln und ihm sein völkerrechtlich garantiertes Recht auf politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Selbstbestimmung vorzuenthalten. Dieses schwerwiegende Unrecht lässt sich jederzeit durch eine Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes im Hinblick auf die Judikatur zu § 3g NS-Verbotsgesetz beweisen.Aus diesen Gründen halte ich es für demokratiepolitisch unerlässlich, der Öffentlichkeit bislang vorenthaltene Akten, Dokumente und Hintergründe zugänglich zu machen, damit sich die mündigen Bürger ihre Meinung über die menschenrechts- und verfassungswidrigen Vorgänge innerhalb Österreichs Politik und Justiz—allein auf Fakten gestützt—bilden können. Kritik oder gar Hetze von einer kleinen Minderheit, die meinem Volk schweren Schaden zufügt, zu erfahren, kann ich nur als Anerkennung werten.
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Diese Frage kann ich reinen Gewissens mit Nein beantworten. Ich könnte andererseits an gewaltfreier Meinungsäußerung auch nichts Verwerfliches erblicken. Schon alleine, um die politisch gewünschte Verurteilungsquote erzielen zu können, wird sich das Justizministerium nicht auf die Blamage einlassen, auf Mutmaßungen irgendeines/er B-Beamten/in im Innenministerium eine Anklage aufzubauen. Überdies ist beim BVT bekannt, dass ich nicht als Administrator „RSD“ tätig war. Diese Erkenntnis wird man nicht mehr lange verschweigen können.Die FPÖ distanziert sich immer wieder von rechtsextremen Aussagen und Ansichten, die Seite distanziert sich jedoch nicht von der FPÖ und auch Sie waren Mitglied des RFJ. Weshalb wird die FPÖ immer wieder mit rechtsextremem Gedankengut in Verbindung gebracht?
Die FPÖ hat bei ihrer Gründung ganz bewusst einen Minister des „Anschluss“-Kabinetts an ihre Spitze gestellt. Sie könnte daher zu Recht als Nachfolgeorganisation der NSDAP angesehen werden und würde demnach unter das NSDAP-Verbotsgesetz fallen. Da sich die spätere Führung aber mit dem US-amerikanischen Nachkriegssystem arrangiert hat, ist dies nicht zu erwarten. Im übrigen hat sich auch die Sozialdemokratische Partei bewusst als Sozialistische Partei wiedergegründet, um bei den (ehemaligen) Nationalsozialisten—die ja bekanntlich im BSA die Spitzenkader stellten—besser dazustehen. In dieser Absicht wurde auch der Name Volkspartei gewählt, da in der Weltanschauung der NSDAP eben das Volk das zentrale Element darstellt.
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Die Binsenweisheit, dass die FPÖ seit Haiders Zeiten von allen „Angriffen“ nur profitiert hat, ist Ihnen sicher geläufig. Sie sind doch gewiss mit den einschlägigen Meinungsumfragen vertraut, die zuletzt im Standard veröffentlicht wurden. Der eingeborene Volksstamm der Deutsch-Österreicher steht dem parlamentarischen Parteiensystem (nach oktroyiertem westlichem Muster) äußerst kritisch gegenüber und verlangt nach einer starken Persönlichkeit, wie sie in einer präsidialen Republik (etwa analog zur Stellung des Präsidenten in den USA) oder in einem autoritären System zur Geltung kommen würde.Alpen-Donau.info wurde in der Vergangenheit als das wichtigste Sprachrohr österreichischer Neonazis bezeichnet. Ist der Vorwurf für Sie nachvollziehbar?
Wie aus der Praxis des Justizministeriums und der folgsamen Judikatur der Höchstgerichte hervorgeht, ist es für eine Verurteilung nach § 3g NSDAP-Verbotsgesetz nicht vonnöten, die NSDAP, ihre Weltanschauung und Ziele und die Entscheidungen ihrer Amtsträger gutzuheißen. Für eine Anklage genügt es, für die Lebensrechte und die Selbstbestimmung des eingeborenen Volksstamms der Deutsch-Österreicher einzutreten. Was „Wiederbetätigung“ ist, befinden die Geschworenen nach ihrem (politischen) Gutdünken in ihrem (nicht anfechtbaren) Wahrspruch immer wieder neu, nachdem zuvor die Strafverfolgungsbehörden in ihrer politischen Weisungsgebundenheit—über das Justizministerium hinauf bis hin zum Ministerrat—bereits präjudizierende, von reiner Stimmungsmache triefende Anklageschriften fabriziert haben.
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Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass es im Lande Österreich seit 1933 keine freien Wahlen zu einem parlamentarischen Vertretungskörper mehr gibt. Denn freie Wahlen hätten zur Voraussetzung, dass keine Gruppen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wie ja auch im Rahmen der Sendereihe „Österreich II“ mehrmals zur Sprache gekommen, haben die Besatzungsmächte im Jahre 1945 ein Lizenzsystem für Parteien und Zeitungen eingerichtet. Parteien und Zeitungen durfte nur derjenige gründen, der zuvor den Besatzern seine Loyalität versichert hatte.Nicht anders läuft es heute noch in den Ländern, die gerade von den USA „befreit“ worden sind. Obwohl viele Politiker des Jahres 1945, wie zum Beispiel Karl Renner, nur zum Schein mit den Besatzungsmächten kollaboriert haben, um für das eingeborene Volk das Bestmögliche herauszuschlagen, sind die derzeitigen Parteipolitiker fast ausnahmslos im Sog des anglo-amerikanischen kapitalistischen „Mainstreams“ gefangen. Der Frage, ob es Sinn hat, in einem „Monopoly“-Spiel, dessen Spielleiter andauernd das Spiel zu seinen Gunsten manipuliert, mitzumachen, muss sich jeder Einzelne selber stellen.Was halten Sie von den österreichischen Medien? Welche Zeitungen lesen Sie?
Das Lizenzsystem habe ich schon oben geschildert. Nennen Sie mir im Gegenzug einige Tageszeitungen und Magazine, die weder von den Besatzungsmächten gegründet oder begründet, noch vom finanzkapitalistischen System hochgezogen worden sind! Ich bin mit den vom Freud-Neffen Bernays entwickelten Methoden der Propaganda durchaus vertraut. Daher kann ich aus der Lektüre der gängigen Periodika wie Standard, Presse, Profil auch insofern meinen Nutzen ziehen, als ich ihnen entnehme, wohin die Strategie des US-amerikanischen Finanzimperiums gerade zielt.Im August 2014 haben die Betreiber von Alpen-Donau.info Namen derer veröffentlicht, die die Seite bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung im Innenministerium gemeldet haben. Hier haben wir alle Fakten zusammengefasst.Folgt Hanna auf Twitter: @HHumorlos
