Safe Harbor ist ungültig! Das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen der EU und den USA wurde heute morgen vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg für nicht zulässig erklärt. Die persönlichen Daten von europäischen Internetnutzern, die Konzerne wie Facebook in den USA speichern, seien dort nicht ausreichend vor staatlichem Zugriff geschützt, so das Urteil.
Vorausgegangen war dem heutigen Urteil eine Klage des 28-jährigen Österreichers Max Schrems gegen Facebook. Er war nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals 2013 gerichtlich gegen die Übermittlung seiner Facebook-Daten an den US-Sitz des sozialen Netzwerks vorgegangen.
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Da sich das europäische Hauptquartier von Facebook in Dublin befindet, musste Schrems zunächst bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen. Die Datenschutzbehörde lehnte Schrems Beschwerde allerdings ab—mit der Begründung, die USA wären von der Europäischen Kommision als „sicherer Hafen” (Safe Harbor) eingestuft worden.
Facebook weigert sich (vorerst), konkret gegen Hasskommentare vorzugehen
Laut dem Urteil des EuGH ist diese Beschränkung nationaler Datenschützer durch die EU-Kommission nicht zulässig: „Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig”, so die Urteilsverkündung des EuGH.
Das bedeutet nun, dass rund 4.000 Unternehmen ihre Daten nicht mehr unter der Legitimierung von Safe Harbor in die USA übermittteln dürfen. Stattdessen müssen sie sich einzeln von nationalen Datenschutzbehörden prüfen lassen oder auf europäische Speicherdienste zurückgreifen. Wie und ob Facebook auf die Entscheidung reagieren wird, ist noch unklar.