Fragen, die die rassistischen Neujahrs-Tweets der AfD aufwerfen

2018 beginnt mit einem bekannten Reiz-Reaktions-Schema: Politiker der rechtspopulistischen Partei AfD setzen rassistische/antisemitische/fremdenfeindliche/geschichtsklitternde Äußerungen ab, holen sich dafür den Beifall ihrer Unterstützer und stilisieren sich nach der anschließenden Gegenreaktion zu Opfern einer vermeintlichen Zensur. Den Auftakt machen dieses Jahr Beatrix von Storch und Alice Weidel, die gegen muslimische Männer hetzen und dabei die Fakten verdrehen. AfD-Business-as-usual also, wäre da nicht ein neues Gesetz und eine Anzeige der Polizei. Aber der Reihe nach.

Was war passiert?

Weil die Polizei Köln auf Arabisch getwittert hat, empört sich Beatrix von Storch ebenfalls auf Twitter: “Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?” Anschließend sperrt der Kurznachrichtendienst für einige Stunden von Storchs Account. Die Begründung: “Verstoß gegen unsere Regeln über Hass-Inhalte”. Dieser Verstoß beruht auf dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das bereits im Oktober in Kraft getreten war, aber erst seit Montagmorgen ohne Einschränkungen gilt. Darin werden Social-Media-Plattformen dazu verpflichtet, Inhalte zu löschen, wenn diese etwa eine “Volksverhetzung” oder eine “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” darstellen.

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Beatrix von Storch veröffentlicht den Screenshot der Twitter-Meldung anschließend auf ihrer Facebook-Seite und kommentiert: “Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf.” Darf man nicht. Facebook sperrt den Zugang zu dem Post für Nutzer in Deutschland und gibt als Grund eine vorliegende Volksverhetzung an.


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Auftritt Alice Weidel. Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag stellt sich hinter ihre Kollegin und twittert: “Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs.” Daraufhin sperrt Twitter für Nutzer aus Deutschland den Zugriff auf Weidels Tweet – aufgrund einer Beschwerde und “gemäß entsprechender Gesetze und unserer Richtlinien”, wie es in einer Mitteilung an die Politikerin heißt.

Schon am 29. Dezember hatte Beatrix von Storch über vermeintliche “Schutzzonen” für Frauen zu Silvester in Berlin getwittert: “Wir lassen uns unsere Art zu leben nicht nehmen und wenn wir dann eben in Reservaten leben müssen, weil zu viele Barbaren da draußen ihre Triebe nicht geregelt bekommen, dann ist das eben so.” Dieser Tweet ist bis heute verfügbar. Genauso wie eine Foto-Kachel, die Alice Weidel twitterte und auf der sie von einem “Anti-Grapschzelt” schreibt.

Hat die Polizei überhaupt auf Arabisch getwittert?

Ja, hat sie. Aber sie hat denselben Inhalt auch auf Englisch, Französisch und natürlich Deutsch getwittert. Dabei handelte es sich um einen simplen Neujahrswunsch, den das Social-Media-Team übersetzt hatte: “Die Polizei Köln wünscht allen Menschen in der Stadtregion Köln und Leverkusen und natürlich auch darüber hinaus einen guten Rutsch in (sic!) neue Jahr 2018.” Eigentlich unverfänglich.

Die Polizei Köln hat mittlerweile Strafanzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen Beatrix von Storch gestellt.

Ist die Kölner Silvesternacht in einer “barbarischen” Gewaltorgie geendet?

Nein. “Gruppenvergewaltigende Männerhorden” waren in Köln nicht zu sehen. Die Polizei in Köln hatte 1.400 zusätzliche Beamte für die Silvesternacht in den Dienst geschickt. Die Einsatzkräfte teilten in ihrer ersten Bilanz mit, dass “nach aktuellem Stand neun Straftaten mit sexuellem Hintergrund zur Anzeige gebracht” wurden. In sechs Fällen soll es sich um eine sexuelle Belästigung handeln, in zwei Fällen um sexuelle Nötigung. Es blieb vergleichsweise ruhig, wie auch schon vor einem Jahr. Damals hatte die Polizei allerdings mehrere nichtweiße Menschen augenscheinlich rassistisch motivierten Kontrollen ausgesetzt. Diese scheinen dieses Jahr ausgeblieben zu sein.

Vor zwei Jahren herrschten in Köln chaotische Zustände. Gruppen von zwei bis zehn Männern hatten Frauen eingekreist, belästigt und begrapscht. Im Laufe der darauffolgenden Stunden, Tage und Wochen gingen 454 Strafanzeigen wegen sexueller Übergriffe bei der Polizei ein, die vor Ort nur bedingt Schutz leisten konnte. Weil es sich bei den Tätern vornehmlich um junge Männer aus nordafrikanischen Ländern gehandelt haben soll – und weil Medien und Nachrichtensendungen wie die Tagesschau erst mit einigen Tagen Verspätung berichteten – wurden die Ereignisse zu einem bundesweiten Skandal. Ein Jahr später fantasierte sich die Bild einen Silvester-“Sex-Mob” in Frankfurt am Main herbei, den es nie gegeben hatte. Bei diesem Jahreswechsel sorgten die vermeintlichen “Schutzzonen für Frauen” vor dem Brandenburger Tor für Aufregung.

Gab es die “Schutzzonen” von Berlin überhaupt?

Nicht direkt. In Berlin hatte das Deutsche Rote Kreuz wie in den Vorjahren eine Unfallhilfsstelle an der Partymeile eingerichtet. In dem Zelt arbeitete das gleiche Personal wie auch 2017. Neu war lediglich, dass das DRK ein Schild mit der Aufschrift “Women’s Safety Area” an das Zelt gehängt hatte. Das sei in Absprache mit der Berliner Polizei geschehen, Opfer sexueller Übergriffe seien auch bereits zuvor in dem Zelt betreut und behandelt worden. Und zu keinem Zeitpunkt hatte die Polizei behauptet, Frauen ausschließlich in diesem Bereich schützen zu wollen.

Die Mär von den “Schutzzonen für Frauen” verbreitete sich dennoch zwei Tage vor Silvester. Manch einer schrieb von “‘Gehegen’ für Frauen“, Alice Weidel eben vom “Anti-Grapschzelt“. Vier Frauen suchten das Zelt am 31. Dezember wegen sexueller Übergriffe auf. Insgesamt nahm die Polizei 13 Anzeigen wegen sexueller Belästigung rund um die Partymeile auf. Die Beamten konnten sieben Tatverdächtige festnehmen, ein Sprecher der Polizei sagte, es handele sich jeweils um “junge Männer aus Syrien und Afghanistan”. In einem Fall ermittele man nun wegen versuchter Vergewaltigung.

Sind die Tweets jetzt weg?

Alice Weidels Tweet ist nur in Deutschland nicht zu sehen. Die AfD hat einen Screenshot der Meldung veröffentlicht, die Twitter wegen der Einschränkung an Weidel geschickt hat. Darin findet sich der Original-Tweet im vollständigen Wortlaut. Der Partei-Account hat auch von Storchs Tweet auf diese Weise erneut verbreitet.

Handelt es sich bei von Storchs Tweet nun um Volksverhetzung?

Das muss die Staatsanwaltschaft in Köln entscheiden. Teilt sie die Einschätzung der Polizei und stellt einen Strafantrag, dann geht der Fall vor Gericht. Laut Strafgesetzbuch liegt Volksverhetzung vor, wenn “eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe” oder ein “Einzelner wegen seiner Zugehörigkeit” zu einer dieser Gruppen in ihrer Menschenwürde angegriffen werden – etwa weil man sie oder ihn beschimpft oder verleumdet. Da Beatrix von Storch aus einem simplen Neujahrsgruß auf Arabisch einen Zusammenhang zu Muslimen herstellt, die sie gleichzeitig mit Arabern gleichsetzt und mit den Wörtern “barbarisch”, “gruppenvergewaltigend” und “Horde” abwertet, kann ihr Tweet durchaus als Volksverhetzung im juristischen Sinne gewertet werden.

Wurden Beatrix von Storch und Alice Weidel zensiert?

Ja, allerdings aufgrund alter und neu geltender Gesetze, die die Verbreitung von Hass eindämmen sollen. Diese verschaffen der AfD allerdings wohl noch mehr Aufmerksamkeit als die ursprünglichen Botschaften auf Twitter und Facebook. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnte daher auf lange Sicht eher den Zwecken der Rechtspopulisten dienen, anstatt ihre extremen Äußerungen einzudämmen.

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