“Die Kammer ist deshalb davon überzeugt, dass […] nur durch eine endgültige Sterilisation die Gefahr einer Schwangerschaft zuverlässig und zumutbar verhindert werden kann.” – Landgericht Ravensburg, 5. Oktober 2005
Eine 21-jährige Frau wird sterilisiert, obwohl sie gar nicht erfassen kann, was das eigentlich bedeutet. Der Grund: Die junge Frau ist geistig behindert, hat Sex, und eine Schwangerschaft wird für sie von Gericht und Gutachtern als unzumutbar eingestuft. Wegen der Schwere ihrer Behinderung darf sie das nicht selbst entscheiden, “dauerhaft einwilligungsunfähig” nennt der Gesetzgeber das.
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Es ist nicht zu erwarten, dass die Frau jemals das Konzept von Verhütung, Schwangerschaft oder Mutterschaft verstehen wird. Trotzdem hat sie Sex und Spaß daran – für die Mutter der Frau ein Risiko. Also beantragt sie, ihre Tochter sterilisieren zu lassen. Präventiv, damit erst gar kein Kind gezeugt werden kann.
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