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Neonazipropaganda

Gericht spricht Neonazi-Band frei, die Schwule, Ausländer und Juden töten will

Weil die Richterin nicht versteht, wie dieses Internet funktioniert.
Foto: imago | ZUMA Press

"Und beim nächsten Mal sind wir Ehrengäste, denn da verbrennen wir Judenreste. (…) Unsere Trommeln sind gebaut aus weißer Judenhaut (…) Wir haben auch schon Zecken zu uns eingeladen. Die wurden dann zerhackt und ein Futter für die Maden. Die Schwulen hätten wir doch fast vergessen. Wir lassen sie unsere Scheiße fressen."

Das ist eine Textpassage von "Kaltes Judenleder", einer rheinland-pfälzischen Band, die "Nationalist Socialist Black Metal" macht. Drei Bandmitglieder standen wegen Verbreitung von Propagandamaterial und dem Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht. Das Amtsgericht Betzdorf sprach sie letzte Woche frei.

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Gegen die Band wurde schon seit 2012 ermittelt. Damals gab es auch eine Razzia, bei der Ermittler Instrumente, CDs, Merchandise, Waffen und Munition beschlagnahmten. Die gefundenen CDs waren jetzt aber einer der Gründe, warum das Schöffengericht die Bandmitglieder im Prozess fünf Jahre später freisprach. Sieben CDs waren es damals und damit in den Augen des Gerichts und auch der Staatsanwaltschaft zu wenige, um eine Verurteilung der Angeklagten zu rechtfertigen. Richterin Melanie Neeb sagte in der Begründung, dass Produktion und Konsum dieser "Musik" im privaten Rahmen nicht strafbar sei, genauso wenig wie Produktion und das Tragen von Fan-Shirts.

Im Kleinen also ein ähnliches Argument wie im NPD-Verbotsverfahren: zu wenig Relevanz, um tatsächlich gefährlich zu sein. Klingt, selbst bei ekligen Texten, irgendwie nachvollziehbar. Allerdings nur auf den ersten Blick.

Die Band hat ihre Musik nämlich zwar nur auf sieben CDs gepresst, allerdings waren mehrere Songs auf YouTube abrufbar. Potentiell gab es also ein riesiges Publikum für die menschenverachtende Musik. Auf dem Videoportal ist mittlerweile zwar nichts mehr zu finden, aber mit wenigen Klicks kann der geneigte Neonazi immer noch ein Demotape der Band mit Songs wie "The German Eagle Flyes Again (sic)", "Anne Frank Gedenktag" oder "Marathon am Passahfest" runterladen.

Vom Privatgebrauch kann also eigentlich nicht die Rede sein. Genauso wenig davon, dass das zuständige Gericht weiß, wie Musik vor allem von rechtsradikalen Bands verbreitet wird. Selbst der Staatsanwalt plädierte auf Freispruch, weil er nicht nachweisen konnte, dass die Lieder öffentlich abrufbar waren und von der Band "einem großen Kreis" zugänglich gemacht werden sollten.

Vielleicht wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu erklären, dass es diese Sache namens "Internet" gibt und man nicht mehr wie 1987 ausschließlich auf Plattenläden angewiesen ist, um an Alben zu kommen. Vor allem, wenn es um volksverhetzende, antisemitische und homophobe Musik geht.

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