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​Glauben Münchner Richter, dass sie über dem Bundesverfassungsgericht stehen?

Laut BVG sind „FCK CPS"-Aufnäher keine Beleidigung. Eine Münchner Studentin wurde jetzt genau deswegen verurteilt. Wie geht das?

Udo Vetter bei der re:publica. Foto: re:publica | Flickr | CC BY 2.0

Gestern teilte das Amtsgericht München mit, es habe eine junge Frau wegen Beleidigung zu 36 Sozialstunden verurteilt, weil sie eine Tasche mit der Aufschrift FCK CPS auf einer Demonstration trug (FCK CPS steht für „Fuck Cops").

Das Interessante an der Geschichte ist, dass ein ziemlich ähnliches Urteil eines Gerichts in Niedersachsen gerade erst im Februar vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Die Begründung: Es gehöre zum Recht auf Meinungsfreiheit, das eigene „Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht" auszudrücken, auch mit unfreundlichen Sprüchen. Und es stelle keine Beleidigung dar, weil eine Beleidigung immer an bestimmte, klar abgegrenzte Gruppen gerichtet sein muss—alle Polizisten auf einmal stellen aber eine zu große Gruppe dar.

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Das Urteil erregte damals einiges an Aufsehen, und auch die Studentin in München bezog sich in ihrer Verteidigung darauf. Sie dachte eben, wenn das Verfassungsgericht sagt, es ist legal, FCK-CPS-Aufnäher herumzutragen, dann wird das wohl legal sein. Nur dumm, dass das Münchner Gericht das offenbar anders sieht.

Interessant ist auch die Begründung des Gerichts gegenüber der SZ, warum das Urteil des Verfassungsgerichts hier nicht gilt:

„Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht erst im Februar entschieden, dass zum Beispiel das Tragen eines Ansteckers mit der Buchstabenkombination im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar sei. Sobald aber das ‚FCK CPS' in Bezug zu einer überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe gezeigt werde, liege der Fall anders. Und das war auch bei der Münchner Demo der Fall, wo sich Polizisten direkt angesprochen fühlten."

Das heißt, wenn man in Niedersachsen auf einer Demo mit dem Spruch vor Polizisten herumläuft, gilt das laut Verfassungsgericht nicht als Beleidigung, wenn man es in München tut, aber schon. Um zu verstehen, wie das sein kann, habe ich den Rechtsanwalt Udo Vetter angerufen, der sonst im lawblog immer wieder schlaue Sachen über Recht schreibt.

VICE: Herr Vetter, wieso kann ein Amtsgericht so urteilen? Widerspricht das nicht direkt dem Urteil des Verfassungsgerichts?
Udo Vetter: Ja, das Urteil ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig die Gerichte der unteren Instanzen sich mitunter um die Vorgaben aus dem Bundesverfassungsgericht kümmern. Da wird mit fadenscheinigen Argumenten die Rechtslage nochmal zurechtgebogen, nur damit man doch zu der gewünschten Verurteilung kommen kann.

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Als Laie dachte ich immer, dass sich alle Gerichte an die Entscheidungen des BVG halten müssen. Ist das nicht so?
Natürlich haben die Urteile des Bundesverfassungsgerichts Signalwirkung, die sollen eine klare Vorgabe für die unteren Instanzen sein. Aber man erlebt das als Strafverteidiger jeden Tag: Zum Beispiel beim Thema Hausdurchsuchungen, da kommen aus Karlsruhe praktisch im Wochenrhythmus klare Signale, dass man die Verhältnismäßigkeit beachten muss, und das wird trotzdem missachtet.

Dieses Urteil finde ich ein krasses Beispiel dafür, dass man sich das Recht mit reichlich an den Haaren herbeigezogener Rabulistik doch noch zusammenbiegt. Nach dem Motto: „Das ist ja nicht genau der gleiche Fall, da waren ja Polizisten vor Ort, die haben sich konkret beleidigt gefühlt."

Aber es ist ja fast exakt der gleiche Fall—ein Aufnäher auf einer Demo.
Ja, eigentlich schon. Es ist eben auch oft so, dass manchen Richtern die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einfach nicht gefallen, und die halten sich dann auch nicht dran. Aus juristischer Sicht ist es zwar fast unmöglich, hier von einer Rechtsbeugung zu sprechen, das ist zu genau definiert. Aber für den normalen Bürger sieht das natürlich schon so aus, und im praktischen Sinne ist das eine Rechtsbeugung, die da stattgefunden hat. Also ich bin schon empört.

Kann das Mädchen jetzt Berufung einlegen?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, also ja.

Und könnte sie dann theoretisch wieder vor dem Verfassungsgericht landen?
Theoretisch ja. Praktisch wäre das wahrscheinlich so unwahrscheinlich wie ein Fünfer im Lotto, eben gerade weil das Gericht diese Frage schon einmal entschieden hat. Sie könnten ihre Verfassungsklage einfach mit der Begründung ablehnen, dass sie die Rechtsgrundlage in dieser Frage schon geklärt haben. Ob die unteren Gerichte sich daran halten, ist eine andere Frage.

Das klingt irgendwie kafkaesk. Ist das nicht schlecht für den Ruf unseres Verfassungsgerichts, wenn niedere Instanzen es einfach ignorieren?
Doch, schon. Ich finde auch, dass das Verfassungsgericht viel mehr aus seinem Elfenbeinturm herauskommen sollte und darauf achten, was wirklich passiert. Aber sie hängen da einer überkommenen Vorstellung nach, laut der sie eben Grundsatzentscheidungen treffen. Dieser Fall ist allerdings wirklich etwas krass. Es kann also vielleicht schon sein, dass sie diese Klage annehmen würden und das Urteil kassieren, einfach weil dass Münchner Amtsgericht ihnen diesmal zu sehr auf der Nase rumgetanzt ist.