Online ist die Seite Kinox.to bis heute. Noch immer ist das Geschäft mit den illegalen Streams nicht totzukriegen: Trotz Netflix und Co. schauen weiterhin Millionen Deutsche ihre liebsten Blockbuster gratis. Der Polizei will es einfach nicht gelingen, Kinox.to abzuschalten. Dafür fehlen den Ermittlern die Zugangscodes zu den Servern.Nur Stunden nach der Razzia gegen Kino.to soll „Pedro" im Chat schon Pläne für die Nachfolgeseite geschmiedet haben.
Teamarbeit Streaming-Business
Der Prozess gegen den Lübecker begann mit einem Lesemarathon: Über drei Stunden lang referierte der Staatsanwalt Till Neumann die 69-seitige Anklage. Der 30. Oktober war der Auftakt zu einem der größten deutschen Prozesse in Sachen Streaming—vergleichbar nur mit dem Prozess gegen Dirk B., dem mittlerweile inhaftierten Chef von Kino.to, vor dreieinhalb Jahren.Einen wohl ähnlichen Umsatz wie „Pedro" mit Kinox.to machte der Online-Dealer Shiny Flakes
Kino.to-Wiedergänger: Einfach nicht totzukriegen
Kinox.to-Pläne soll „Pedro" direkt am Tag der Abschaltung von Kino.to geschmiedet haben. Bild: imago
Startschuss: Saugstube
Bei Kino.to gab es sogar Weihnachtsfeiern für die Mitarbeiter.
Kinox.to: Das lange Leben einer Kopie
Die Generalstaatsanwaltschaft beschreibt das System als „arbeitsteiliges, parasitäres Geschäftsmodell". Sogenannte Uploader beschafften die Filme. Betreiber von Filehostern bewarben sich laut Programmierer P. um die Aufnahme in das Netzwerk, um von der immensen Reichweite des Streaming-Dienstes zu profitieren. Die Uploader und Hoster seien in der Regel nur über ein Admin-Tool mit Kino.to verknüpft gewesen, ohne die Menschen hinter dem Projekt persönlich zu kennen.Die Staatsanwaltschaft nennt es ein „arbeitsteiliges, parasitäres Geschäftsmodell".
Der „harte Kern", eine Handvoll Uploader, Administratoren und sogenannte „Freischalter", kommunizierte auch via Skype. Die Mitarbeiter trafen sich sogar bei zwei Weihnachtsfeiern in Leipzig, die Dirk organisiert hatte. Gehälter wurden auf Rechnung und in bar ausgezahlt.Nach der Razzia am 8. Juni 2011 landeten die meisten Mitglieder des inneren Zirkels in Untersuchungshaft. Kino.to konnte die Polizei mit Hilfe des Chefprogrammierers, der nach einer Begegnung mit den Maschinenpistolen eines SEKs eine Kronzeugenregelung unterzeichnete und alle Passwörter übergab, aus dem Netz nehmen. Acht Täter sind mittlerweile abgeurteilt. Dirk B. musste für viereinhalb, Bastian P. für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Drei weitere Beschuldigte erhielten Haftstrafen, drei weitere Mittäter kamen mit Bewährungsstrafen davon.Surfen hinter Gittern: Dieses System bietet Häftlingen zumindest ein bisschen Internetzugang
Die unauffällige Lobby hinter den Ermittlungen
Der Lobbyverband brachte das Fass im April 2011 mit einem Strafantrag ins Rollen. Insider hatten gegenüber der GVU ausgepackt. Das Informationshonorar soll im sechsstelligen Euro-Bereich gelegen haben. Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), ein bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelter Verbund aus Staatsanwälten, Polizisten, Buch- und Wirtschaftsprüfern, begann zu ermitteln. Die Razzia am 8. Juni entlarvte die vermeintlichen Streaming-Piraten schließlich als Raubkopierer-Ring, dessen Mitglieder einzig und allein das eigene Portemonnaie im Blick hatten. Gegenüber Motherboard äußerte sich GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy bislang nicht zu dem laufenden Verfahren.Freifahrtschein: In Österreich werden illegale Downloads nicht geahndet
Eine Nachricht von den Betreibern an die GVU auf Kinox.to am 26.10.2014: „Ihr macht euch lächerlicher, als ihr seid. Aber VIELEN DANK (…) für die extreme unbezahlte Werbung". Bild: Screenshot Kinox.to via WayBackMachine
Der digitale Goldrausch geht weiter
Das Ende von Kinox.to

Wahrscheinlich bewaffnet: Die Selimi-Brüder
Kontakte zu den Hells Angels und zum Russian Business Network—die Semilis schlagen eine härtere Gangart ein.
Bild: Martin Schöler
Streaming? Für die Zuschauer noch immer eine Grauzone
Die Entscheidung entfaltete seinerzeit Signalwirkung, ist jedoch nicht bindend. Das deutsche Recht kennt keine Präzedenzfälle. Die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof haben sich zur Streaming-Frage noch nicht hinreichend geäußert, um von einer verlässlichen Rechtsprechung sprechen zu können.Streaming bleibt eine Grauzone—auch wenn die Lobbyisten von der GVU das ganz anders sehen. Doch allein die schiere Anzahl an Kunden macht eine Strafverfolgung vorerst unwahrscheinlich. Und so wird es wohl noch länger illegale Alternativen zu Netflix und Co. geben.Motherboard wird weiterhin vom Prozess gegen Avit O. berichten—am 9.11. werden die ersten Zeugen vernommen.