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Illegale Downloads werden in Österreich auch nach dem 1. Oktober nicht geahndet

Die im Juli per Schnellverfahren beschlossene Urheberrechts-Novelle ist seit 1. Oktober 2015 in Kraft. Darin enthalten ist unter anderem die „Festplattenabgabe”, mit der eine umstrittene Steuer auf verschiedene Speichermedien und Geräte wie etwa Smartphones gemeint ist. Der genaue Betrag ist bis dato aber noch unklar, da sich Handel und Künstler – die in Sachen Höhe entgegengesetzte Interessen verfolgen – bislang nicht einigen konnten.

Ein weiterer, verwirrender Punkt sind die neuen Regelungen zum Thema Downloads: anstatt der bisherigen Auslegung (Stichwort „Recht auf Privatkopie”), mit der Downloads und Kopien jeglicher Art für den Privatgebrauch in eine Grauzone fielen und dadurch strafrechtlich nicht relevant waren, sieht es seit 1. Oktober 2015 anders aus.

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Im neuen Gesetzestext steht, dass keine „Vervielfältigungen zum eignen oder privaten Gebrauch” mehr erlaubt sind, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird”. Das heißt in etwa so viel, als dass Internet-User künftig selbst erkennen sollen, ob es sich um eine illegale Quelle handelt oder nicht.

Diese neue Regelung ist allerdings nicht speziell für Österreich erdacht worden, sondern es handelt sich hier um die Umsetzung eines EuGH-Entscheids vom April 2014. Der Beschluss, der Privatkopien aus unrechtmäßigen Quellen untersagte, hebelte genau jene Grauzone in Österreich aus, die über Jahre hinweg Downloads jeglicher Art zu legitimen Privatkopien erklärte.

Ändern wird sich aber trotzdem nichts, denn Internetprovider dürfen auch weiterhin nicht dazu gezwungen werden, Kundendaten und IP-Adressen an die Behörden weiterzuleiten. Woher eine selbst angefertigte digitale oder physische Kopie also stammt, wird sich auch künftig nicht prüfen lassen können.

Um die rechtlichen Details und die Folgen für die noch immer florierende Internet-Piraterie genauer zu verstehen, habe ich mit Dr. Franz Schmidbauer gesprochen, einem erfahrenen Internetrechtexperten, der als Richter am Landesgericht Salzburg arbeitet.

Motherboard: Was ändert sich in wenigen Worten für uns Konsumenten durch die am 1. Oktober in Kraft getretene Urheberrechts-Novelle?

Dr. Franz Schmidbauer: Neben der Speichermedienabgabe, die der eigentliche Anlass war, hat der Gesetzgeber das Recht auf die Privatkopie weiter eingeschränkt, indem er auch den Download aus „dubioser” Quelle für illegal erklärt hat.

Das „Recht auf Privatkopie” war bislang ja so eine Art zur Normalität gewordene Grauzone. Offiziell ist diese Grauzone jetzt nicht mehr da, stimmt das?

Sie ist deutlich kleiner geworden, weil etwa der Download aus Tauschbörsen oder Angeboten wie kinox.to weitgehend für illegal erklärt wurde.

„In der Praxis der Rechtsdurchsetzung wird sich nichts ändern, weil der Downloader in der Regel tatsächlich nicht ausgeforscht werden kann.”

Ich lese aus dem Gesetzestext heraus, dass Internet-User künftig selbst erkennen sollen, ob es sich um eine illegale Quelle handelt oder nicht.

Ja, das stimmt leider. In den meisten Fällen ist das relativ eindeutig, es gibt aber weiterhin eine Grauzone, wo man nicht auf Anhieb sagen kann, ob etwas illegal ist oder nicht.

Ändert sich mit dieser Gesetzeslage überhaupt irgendwas? Internetprovider dürfen ja auch weiterhin nicht dazu gezwungen werden, Kundendaten und IP-Adressen an die Behörden weiterzuleiten.

In der Praxis der Rechtsdurchsetzung wird sich nichts ändern, weil der Downloader in der Regel tatsächlich nicht ausgeforscht werden kann. Ich gehe aber davon aus, dass die einschlägigen Lobbies auch hier weiter Druck auf den Gesetzgeber ausüben werden.

Wie sieht die rechtliche Situation im Vergleich zu Deutschland jetzt aus?

Die ist jetzt in Bezug auf Privatkopie und Festplattenabgabe sehr ähnlich. In Deutschland sind Internet-Provider aber sehr wohl verpflichtet darüber Auskunft zu geben, wem wann welche IP-Adresse zugewiesen war.

„Das ist ähnlich, wie wenn man zur Beruhigung lästiger Anrainer eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlässt, diese aber nicht exekutiert.”

Wie stehen Sie persönlich zur Urheberrechts-Novelle vom 1. Oktober?

Ich bin sehr enttäuscht. Statt einer dringend notwendigen Liberalisierung im Sinne der Konsumenten, Internetnutzer und auch der Kreativen wurde das Urheberrecht neuerlich verschärft, ohne dass irgendwer irgendetwas davon hat. Wie üblich werden ausschließlich die Interessen der Musikindustrie berücksichtigt, die Gegebenheiten des Internets ignoriert und die Bedürfnisse der User missachtet. Darüber hinaus ist das ein schlechter Dienst am Rechtsstaat. Wenn der Staat Verbote aufstellt, die nicht kontrolliert werden können und von denen absehbar ist, dass sie millionenfach gebrochen werden. Das ist ein Signal, wonach man sich an Gesetze generell nicht mehr halten muss, weil sie für die Katz sind.

Wie könnte es besser gehen?

Besser ginge es, wenn man nicht einfach schnell irgendetwas macht, weil es irgendeine lästige Lobby fordert. Gleichzeitig macht man es so, dass man eh nichts damit anfangen kann und dann wäscht man seine Hände in Unschuld. Das ist ähnlich, wie wenn man zur Beruhigung lästiger Anrainer eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlässt, diese aber nicht exekutiert. Streaming, das mittlerweile bedeutender ist als der Download, wurde – zum Glück – nicht geregelt. Hier stieße man auch bereits an die Grenzen des Urheberrechtes, weil dieses das bloße Ansehen oder Anhören von Werken ja gar nicht erfasst. Geschützt sind vielmehr nur bestimmte Verwertungshandlungen, wie das Vervielfältigen oder das Öffentlich-zur-Verfügung-Stellen, beim Streaming geht es aber tatsächlich nur um das einmalige Ansehen oder Anhören.