Ein Anwalt von pädophilen Tätern erklärt, wie weit er bei der Arbeit geht

Auf dem Boden hinter seinem Schreibtisch stapeln sich gewöhnliche Aktenordner mit ungewöhnlichem Inhalt. In ihnen dokumentiert Benjamin C. Wenzel die Verbrechen, mit denen er sich tagtäglich auseinandersetzt. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine Spezialisierung: Er verteidigt Konsumenten von Kinderpornografie

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen und des FBI sehen sich in jeder Sekunde 750.000 Menschen weltweit im Netz Kinderpornografie an. Viele Täter bleiben unerkannt – und unbestraft. Das zeigte auch die “Operation Daylight”, eine europaweite Razzia gegen Konsumenten von Kinderpornografie. Bei 611 Fällen lag der Verdacht einer Straftat vor, gegen 207 wurde ermittelt und nur 75 wurden festgenommen.

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Benjamin Wenzel ist 39 Jahre alt und lebt im Süden Berlins. Seit sieben Jahren versucht er, Täter vor dem Gefängnis zu bewahren.

VICE: Was sind das für Menschen, die Kinderpornografie ansehen?
Benjamin C. Wenzel: Sie erkennen diese Menschen nicht auf der Straße. Man kann kein bestimmtes Profil ausmachen. Ich habe schon junge Männer Mitte 20 verteidigt, aber auch Familienväter. Die Männer sind völlig unterschiedlich gebildet. In jedem Beruf, in jeder Schicht kann es Menschen mit pädophiler Neigung geben. Diese Neigung ist einfach da und verschwindet auch nicht. Diese Menschen müssen aber lernen, damit umzugehen.

Wie häufig haben Sie mit diesen Menschen zu tun?
In der Regel habe ich vier bis fünf Mandate im Monat. Die Anfragen kommen aus ganz Deutschland.

Und wie gehen Sie mit diesen Menschen um?
Ich habe ein normales Mandatsverhältnis zu ihnen. Die Menschen kommen zu mir und bitten um Hilfe. Die meisten stehen unter Schock. Bei den Durchsuchungen stürmt die Polizei ohne Vorwarnung oft gegen 6 Uhr morgens in ihr Zuhause und beschlagnahmt sämtliche Speichermedien: Rechner, Festplatten, USB-Sticks. Diese Menschen verlieren ihre gesamten Daten, zudem bekommen die Familie und Nachbarn die Durchsuchung mit. Naturgemäß fällt es den Mandanten schwer, darüber zu reden. Als Anwalt habe ich eine Verschwiegenheitspflicht, das hilft den Menschen, darüber zu reden.

Haben Sie Mitleid?
Mir ist klar, dass das, was auf meine Mandanten zukommt, einen extremen Stress bedeutet. Das Strafverfahren ist einschneidend, die Ehe wird auf eine extreme Probe gestellt, der Job – und damit die Existenz – kann vernichtet werden, zudem tragen die Menschen den Stempel der Pädophilie. Ich versuche, meine Mandanten zu unterstützen, persönlich wahre ich aber die Distanz, wie bei allen meinen Mandaten. Das gehört zu einem professionellen Umgang dazu.

Wie geht das? Wie wahrt man Distanz?
Rechtsanwalt zu sein, ist kein gewöhnlicher Dienstleistungsberuf. Ein Anwalt ist ein “Organ der Rechtspflege”, man wahrt die Rechtsordnung. Dazu gehört, dass jeder Angeklagte das Recht auf einen Anwalt hat. Dafür stelle ich meine persönlichen Ansichten und Interessen zurück. Würde ich das nicht können, hätte ich den falschen Job.

Alle Fotos: Lisa Ziegler

Warum verteidigen Sie diese Menschen?
Ich verteidige nicht ausschließlich Pädophile. Als Strafverteidiger machen diese Fälle vielleicht 5 bis 10 Prozent meiner Arbeit aus. Allerdings ist der Bereich der Kinderpornografie anders als andere Strafbereiche. Ich sehe hier die Möglichkeit, wirklich positiv auf meine Mandanten einzuwirken. Jeder Mandant wird von mir dahingehend beraten, sich dringend einer Therapie zu unterziehen, sodass er lernt, mit der Neigung zu leben. Das ist für mich der dringendste Appell an jeden dieser Mandanten. Und sie befolgen ihn auch fast immer. Das mache ich nicht nur, damit die Mandanten eine mildere Strafe bekommen. Die Therapie soll verhindern, dass meine Mandanten wieder straffällig werden und anderen Menschen und insbesondere Kindern schaden. Ich sehe meine Arbeit deswegen auch als wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Noch keiner meiner Mandanten ist rückfällig geworden.

Und was machen Sie, wenn sich ein Mandant weigert, in Therapie zu gehen?
Das passiert natürlich, wenn auch sehr selten. Mindestens 90 Prozent meiner Mandanten nehmen die Therapie an. Manche Mandanten sehen sich jedoch nicht als pädophil. Ich habe Mandanten, die sagen, dass sie süchtig danach seien, illegales Material aus dem Internet herunterzuladen. Auch diese Menschen versuche ich, zur Therapie zu bewegen. Letzten Endes kann ich aber natürlich niemanden dazu zwingen.

Wie läuft Ihre Arbeit bei einem Fall normalerweise ab?
Der Beschuldigte kontaktiert mich nach der Durchsuchung. Ich beantrage Akteneinsicht und nehme mit der Polizei und Staatsanwaltschaft Kontakt auf. Wenn ich einschätzen kann, wie viele belastende Dateien auf den Speichermedien vorhanden sind, dann weiß ich schon, in welche Richtung das Strafmaß geht. Bereits beim ersten Gespräch berate ich meinen Mandanten über die Therapie.

Müssen Sie selbst kinderpornografisches Material anschauen?
Ja, ich muss das sichten. Es reicht allerdings, wenn ich mir einen Überblick über Datenmenge und -art verschaffe. Das sollte ich auch für meinen Mandanten tun, damit ich einschätzen kann, um was für und um wie viel Bildmaterial es geht. In Berlin wird das Material nicht zu mir gesandt. Ich kann es auf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft einsehen. Dort sind immer mehrere Personen anwesend.

Was war das Schlimmste, was Sie je gesehen haben?
Kinderpornografie ist immer schlimm, hinter jedem Bild steckt ein Martyrium für ein Kind. Das muss meiner Ansicht nach den Tätern auch klar gemacht werden.

Und was hat das mit Ihnen gemacht, das alles anzusehen?
Ich muss damit professionell umgehen, leider sehe ich ständig schlimme Sachen in den Ermittlungsakten.

Haben Sie, wenn Sie so etwas sehen, kein schlechtes Gewissen, diese Menschen zu verteidigen?
Nein, das ist mein Beruf. Ich bin Strafverteidiger. Könnte ein Chirurg kein Blut sehen, dann wäre das auch die falsche Berufswahl. Ich wahre immer die Distanz zu meinen Mandanten, da gibt es keine private Ebene.

Gelebte Pädophilie gilt gesellschaftlich als eine der schlimmsten Straftaten überhaupt.
Juristisch sieht der Gesetzgeber aber nicht das schlimmste Strafmaß für Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie vor. Mord, Totschlag, Raub – die Liste von Verbrechenstatbeständen ist sehr lang und mit weitaus höherer Strafe bedroht. Der Besitz kinderpornografischen Materials wird beim Ersttäter bei entsprechender Anzahl von Fotos häufig mit einer Bewährungsstrafe geahndet. Es ist ja aber auch etwas anderes als Missbrauch. Hier geht es konkret um Fotos.

Haben Sie schon einmal jemanden verteidigt, der kinderpornografisches Material hergestellt hat?
Ja. Aber das geht dann mit Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen Hand in Hand.

Was ist da vorgefallen?
Ein Mandant hatte Foto- und Filmaufnahmen seiner Tochter hergestellt. Meine Strategie für die Verhandlung war ein umfassendes Geständnis. So konnte die Tochter vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung und Aussage bewahrt werden. Das war sicherlich im Sinne von allen. Mein Mandant bereut seine Taten.

Also hatte er ein Unrechtsbewusstsein?
Der Missbrauch ging über Jahre. Ich denke schon, dass er ein Bewusstsein für seine Schuld hatte. Aber anscheinend hat er das verdrängt.

Was war er für ein Mensch?
Ein unauffälliger Familienvater.

Funktionierte hier Ihr Therapieansatz?
Der war in diesem Fall nicht möglich. Mein Mandant kam direkt in Untersuchungshaft und hat dann eine Haftstrafe von sieben Jahren erhalten. Er sitzt immer noch ein. Ob er dort in therapeutischer Behandlung ist, kann ich nicht sagen, das Mandat endete in dem Moment, als das Urteil rechtskräftig wurde.

Und solche Fälle nehmen Sie wirklich nicht mit nach Hause?
Natürlich bleiben sie mir in Erinnerung.

Möchten Sie Kinder?
Natürlich.

Und haben Sie keine Angst?
Ich glaube, man hat immer gewisse Ängste. Vielleicht gehe ich persönlich weniger naiv durchs Leben als andere. Durch meinen Beruf habe ich gewisse Sinne entwickelt, die bei mir die Alarmglocken läuten lassen. Ich würde mein Kind zum Beispiel nicht nachts mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen, sondern es mit dem Auto abholen.

Bis wohin würden Sie Fälle übernehmen?
Das ist eine schwierige Frage und sicher einzelfallabhängig. Noch gab es keinen an mich herangetragenen Fall, den ich nicht übernehmen konnte. Mit Kindsmord möchte ich mich allerdings nicht auseinandersetzen.

Aber auch unter Strafverteidigern kommt es natürlich vor, dass Kollegen ihren Job an den Nagel gehängt haben, weil sie mit dem Strafrecht nichts mehr zu tun haben wollen. Vielleicht ist das ja irgendwann auch bei mir der Fall.

Was würden Sie dann machen?
Immobilien [lacht]. Das ist etwas ganz anderes, aber auch eine Leidenschaft von mir.

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