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Keine Ausreden mehr: Du musst beim Wählen nicht nüchtern sein

Wer Party machen kann, der kann verdammt nochmal auch wählen gehen – und er darf auch.

An einem Wochenende kann sich schon mal einiges abspielen. Du kannst fortgehen, du kannst sogar noch länger fortgehen und du kannst dann auch auf einer Afterhour landen. Und alle fünf Jahre kannst du am Sonntag auch zur Nationalratswahl gehen. Sowie diesen Sonntag. Ich versteh jetzt natürlich deine Bedenken, wenn bei dir dieses Wochenende zufällig beides auf dem Programm steht: Du hast eigentlich keinen Bock die After zu verlassen und du hast auch Angst vor den kritischen Blicken deiner Mitbürger, die dann auf dir ruhen könnten, während du dich für die Wahlkabine anstellst.

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"Die Heisln sollen ihre Popscherl bewegen", sagt mir ein Freund, der kein Pardon kennt und trotz Party wählen geht: "Das Wählen dauert nur einen Moment und die Afterhour läuft bei Bedarf bekanntlich noch ein paar gute Stündchen weiter" – denn abgesehen davon, dass dir deine Afterhour nicht wegläuft, gibt es noch ein anderes, interessantes Detail zu den Wahlen: Du musst nicht einmal nüchtern sein dafür.

Seit 1979 ist es in Österreich erlaubt, betrunken wählen zu gehen. Davor hat das Ganze anders ausgesehen. Da war es schon einen Tag vor der Wahl, sowie am Tag der Wahl verboten, Alkohol auszuschenken (was dann wiederum privat zuhause passierte ist wieder eine andere Sache gewesen). Als dieses Gesetz 1923 einen konkreten Strafrahmen erhielt, musste man dann mit einer satten Strafe von 1 Millionen Kronen rechnen. Im Jahr 1949 waren es dann nur mehr 1000 Schilling, umgerechnet 73 Euro. Allerdings durften nicht allzu viele Menschen dabei "erwischt" worden sein, denn die Wirtshäuser waren um die 50er Jahre schlau genug, um den Sprit in Limoflaschen oder Häferl rein zu schummeln.


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1962 war es dann nur mehr am Tag der Wahl bis eine Stunde nach der Wahl verboten "geistige Getränke" (so wurde Alkohol früher betitelt) auszuschenken. Grund für diese Gesetze waren damals die hitzigen Gespräche über Politik in Kombination mit Alkohol und deren verheerenden Ausmaße, die sich in Schlägereien und Straßenkämpfe äußerten. Aber das betrifft dich ja sei Dank nicht mehr, du kannst dir von Samstag bis Sonntag einen einhängen gehen und trotzdem dein Wahlrecht in Anspruch nehmen, es kann dir niemand mehr nehmen.

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Solltest du es also versäumt haben, deine Stimme via Wahlkarte vorher abgegeben zu haben, hast du leider echt keine Ausreden mehr. Du kannst dich torkelnd in der Schlange für die Wahl – vermutlich in einer Schule – einreihen und ein guter Bürger sein. "Es war die entscheidende Stichwahl, Verschiebung oder was auch immer der längsten Präsidentenwahl Österreichs und ich war davor wohl im Werk. Auf dem Heimweg von der Afterhour ist mir dann eingefallen, dass Wahltag ist und hab deshalb ganz spontan noch eine kurze Kabinenparty angehängt", schreibt mir ein Kollege, als wir über das ewige Thema "Party und Wählen gehen" unterhalten. Er hatte auch ziemlich Spaß dabei: Auf dem Weg zum Wahllokal fand er es eine super Idee, seine Instagram-Follower auch zur Stimmabgabe zu bewegen. Nur leider war seine sprachliche Versiertheit schon daheim im Bett. In der Wahlkabine sind ihm dann noch Handy und Stift auf den Boden gefallen und die Gesamtsituation war irgendwie für niemanden lustig – außer für ihn.

Solltest du dich gerade fragen, wie es eigentlich mit anderen Substanzen aussieht, die ebenfalls einen Rausch auslösen können, habe ich für dich folgende Formel zur Rätsels Lösung parat: Ist die Substanz denn überhaupt legal? Nein? Tja, dann Pech. Also: Lass deinen Rausch nicht deine Stimme verstummen und bewege deinen verkaterten Arsch verdammt nochmal in eine Wahlkabine.

Was sonst noch so geht und was nicht bei den Wahlen, kannst du hier nachlesen:


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