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Die Affäre um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann ist noch lange nicht zu Ende. Paragraph 103, der “Majestätsbeleidigung” verbietet, existiert weiter, nachdem sich der deutsche Bundesrat nicht auf eine Abschaffung einigen konnte. Und seine Majestät Recep Tayyip Erdoğan ist und bleibt weiter beleidigt. Aber nicht nur der türkische Präsident ist empört, sondern auch eine Menge anderer Menschen. Insgesamt liegen bei der Mainzer Staatsanwaltschaft bisher zwischen 1.400 und 1.500 Anzeigen gegen Jan Böhmermann und gegen Verantwortliche des ZDF vor.
Nach einer einstweiligen Verfügung darf Böhmermann Teile des Schmähgedichts nicht mehr vortragen. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg sind nur diese Teile hier erlaubt:
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Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.(…)
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.(…)
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen (…)
Das wiederum stört Erdoğan weiterhin und sein Anwalt hat erneut Klage dagegen eingereicht. In einem Interview mit der Zeit hatte Böhmermann außerdem gesagt, dass er das Gedicht nicht selbst geschrieben hätte: “Quelle: Internet.” Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger sagte dazu dem Spiegel: “Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm.”
Die 1.500 zusätzlichen Anzeigen sollen alle in einem Verfahren wegen “des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten” verhandelt werden. Wann der Prozess stattfindet bleibt aber weiterhin unklar. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung zu rechnen sei, die Ermittlungen würden sich aber auch nicht noch für Monate hinziehen.
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