Ein automatisierter Bot durfte in den vergangenen Monaten den Traum aller Grauzonen-affinen Onlineshopper in aller halblegalen Dekadenz ausleben: Der Software-Shopper konnte jede Woche ein Budget von 100 Dollar in Form von Bitcoins im Darknet verprassen. Die !Mediengruppe Bitnik hat den Random Darknet Shopper für die Ausstellung „The Darknet. From Memes To Onionland” in der Kunst Halle St. Gallen programmiert und sorgte so bis zur Finissage am Sonntag für einen stetigen Fluss an Überraschungspaketen, die aus dem Tor-Netz direkt in den Ausstellungsraum geliefert wurden.
Der Bot kam pflichtbewusst seiner Aufgabe nach und shoppte, was seinen wahllosen Algorithmen unterkam. Natürlich beließ er es dabei nicht bei moldawischen Zigaretten, Feuerwehr-Generalschlüsseln oder Herr der Ringe-Kollektionen. Im Darknet können dem unschuldigen Bot schließlich leicht mal auch ein Auftragskiller (zum Glück nicht passiert) oder ein paar Drogen in den virtuellen Einfaufswagen rutschen.
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Doch da der Random Darknet Shopper weder volljährig ist, noch Eltern hat und zu guter Letzt nicht einmal eine menschliche Existenz vorweisen kann, stellt sich die unvermeidbare und zunehmend aktueller werdende Frage über die Verantwortlichkeit von Robotern. Wer hat denn jetzt eigentlich die Bestellung aufgegeben? Und: Wen kann man dafür zur Verantwortung ziehen? Was passiert, wenn ein Bot Drogen, Waffen oder Hacking-Zubehör kauft und das Päckchen von der Polizei konfisziert wird?
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