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Die Nachbarn des 43-Jährigen waren das Gestöhne seiner Freundin so leid, dass sie sich an ein Gericht wandten und angaben, dass sie sich von den Geräuschen gestalkt und terrorisiert fühlen würden.Romeo wies zu Recht darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen „Stalking“ und „Geräuschen“ geben würde und dass er nun bestraft würde, weil er „zu gut im Bett“ ist. Wie dem auch sei, der vorsitzende Richter gab den Nachbarn Recht und verurteilte Romeo zu sechs Monaten hinter Gittern. Romeo will gegen dieses Urteil in Berufung gehen
