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Campus, Sex und Ravioli

Freie Bildung für Niemanden

Nicht alle können in Österreich gratis studieren. Es kommt darauf an, welche Staatsbürgerschaft du hast.

Foto via: tamara.craiu via photopin cc

Kürzlich las ich einen Brief von einem Studenten an der Uni Wien—die Uni hätte ihn als Aushängeschild für Internationalität verwendet, und damit für die Willkommenheit ausländischer Bürger geworben. Ich seufzte und verstand eines nicht: Warum wirbt die Uni überhaupt dafür?

Vor exakt zwei Jahren bin ich nach Österreich gezogen, nach Wien. Das Konzept, freie Bildung für alle und jeden, entpuppte sich für mich schnell als eine naive Phantasievorstellung. Ich lebte seit meinem siebten Lebensjahr in Deutschland und war betitelt als: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Nun, wer so lange Zeit in einem Land verbringt, der fühlt sich dann irgendwann mehr oder weniger heimisch und angepasst. Irgendwie war für mich die Staatsbürgerschaft nichts weiter als Papierkram. Nicht so aber an der Uni Wien. Während alle europäischen Bürger nur 18 Euro ÖH-Beitrag zahlen mussten, kamen bei mir noch circa 300 (später 750) hinzu.

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Nun ja, man hat als Russin ja noch immerhin die Möglichkeit ganze 20 Stunden pro Woche den Traumjob auszuüben. Das war natürlich nicht so super, also machte ich mich aktiv und klickte mich ein wenig durch die Studienbeitragsregelungen und siehe da; Russen mit dem Titel: „Daueraufenthalt EG“ dürfen von den Studiengebühren befreit werden. Ich tigerte also voller Motivation zur Studienzulassung, wo ich dann in fragende Gesichter blicken musste und einen Zettel mit einer E-Mail Adresse in die Hand gedrückt bekam. Nun denn, sollte es halt eine Mail werden.

Ich beschrieb der netten Dame aus der Studienzulassung und bekam eine sehr freundliche Auskunft:

Sehr geehrte Fr. Chesnokova!

Für eine Gleichstellung kann nur eine Karte mit dem Vermerk „Daueraufenthalt-EG“ oder ein in Österreich ausgestellter Aufenthaltstitel herangezogen werden.
Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Land fallen nicht unter das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und können somit nicht akzeptiert werden. Welches Recht Sie in Deutschland genießen, ist für die Gleichstellung irrelevant.
Ebenso kann die Einbürgerungszusicherung nicht herangezogen werden, erst wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft tatsächlich erhalten haben, ist eine Änderung in der Studienbeitragsberechnung möglich.

mit freundlichen Grüßen,

Nach einigen Briefwechseln war mir klar, mit der Frau komm ich nicht weiter. Ich wandte mich an einen Beamten im Ausländeramt meiner deutschen Heimatstadt und der erklärte mir, dass bis auf ein paar juristisch-formale Oberflächlichkeiten, der einzige Unterschied, zwischen dem Aufenthaltstitel und dem „Daueraufenthalt EG“, in der Bezeichnung allein liege. Ich hätte natürlich sofort auch den Daueraufenthalt EG beantragen können.

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Ich war natürlich sehr bewegt, warum meine deutschen Freunde nur den ÖH-Beitrag zahlen mussten und ich den seit dem Sommersemester 2013 mittlerweile auf 750 Euro angestiegenen Betrag. Es führte dazu, dass ich die Staatsbürgerschaft wechselte. Man kann sich auf Listen wiederfinden auf der Seite über die Studienbeiträge, wenn man genau wissen möchte, wie gern einen die Uni Wien als ausländischen Bürger willkommen heißt. zahlen weniger, 300 Euro, andere, wie Russen beispielsweise, 750 Euro.

Aber damit hört es nicht auf. Der Prozess, die Staatsbürgerschaft zu wechseln, wurde zu einem Desaster, das insgesamt 1,5 Jahre andauerte. Wenn es eine Bürokratiehölle gibt, dann war das definitiv das, wodurch ich gehen musste. Ohne jetzt mit allen Details zu langweilen, kam ich im April dieses Jahres in eine mehr oder weniger beklemmende Situation: die der Freiheitsberaubung. Meine Oma feierte Ihren 65. Geburtstag und deshalb beschlossen wir, sie in Kaliningrad (ex Königsberg) zu besuchen. Was nur ein Wochenendtrip sein sollte, wurde zu einer Katastrophe. Meine Dokumente wurden an der Grenze zu Russland für ungültig erklärt und ich wurde aufgefordert, diese unverzüglich zu ändern. Ich musste verhört werden und hatte auch eine fette Geldstrafe zu zahlen.

Foto via: wsmireland via photopin cc

Am nächsten Tag im Meldeamt wurde mir gesagt, dass diese Geschichte nicht weniger als zwei bis vier Monate Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich saß also mit ungültigen Dokumenten, ohne Sachen und mich im Austritt aus der russischen Staatsbürgerschaft befindend in Kaliningrad bei meiner Oma und bin ein bisschen gestorben. Nun denn, mein Semester war futsch. Ich schrieb wieder eine Mail, denn wenn jemand unverschuldet oder durch einen Unfall, was das ja mehr oder weniger war, mehr als zwei Monate fehlt, der bekommt immerhin sein Geld zurück. Nicht aber bei der Uni Wien:

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Sehr geehrte Fr. Chesnokova!

Einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages können nur EU-Bürger und Gleichgestellte einbringen, bei Ihnen liegt für SS14 keine EU-Staatsbürgerschaft noch eine Gleichstellung vor. Ein Erlass ist auch nur bei Vorliegen eines der gesetzlich festgelegten Erlassgründe möglich, ihre Probleme bei Ihrer Reise in die Heimat sind kein Erlassgrund.

mit freundlichen Grüßen,

Es kann nicht sein, dass ein Land, eine Uni, oder was auch immer damit wirbt, Ausländer so furchtbar willkommen zu heißen, Ausländer auf eine Liste setzt, wegen der sie den hohen Preis der eigentlich „freien Bildung für alle“ zahlen müssen. Toleranz? Wahrscheinlich formal und auch nur solange alle Benachteiligten brav den Mund halten. Entweder es zahlen alle, oder keiner. So ist das in meiner naiven, romantischen Vorstellung. Ich muss jetzt mittlerweile als Deutsche nichts mehr zahlen. Aber ich möchte für die Benachteiligten, für alle, die sich nicht trauen etwas zu sagen (oder nicht können), einstehen und gleiches Recht fordern. Denn zumindest kann ich für die Russen sprechen. Nicht alle haben einen reichen Ölboss als Papa zu Hause sitzen, der brav alles zahlt und 20 Stunden pro Woche halten einen auch nicht gut über Wasser (geschweige denn, dass Ausländer sowieso nicht gerne eingestellt werden).

Wir haben bei der Uni Wien nachgefragt, was es mit dieser ungleichen Einforderung von Studiengeldern auf sich hat und haben folgende Antwort bekommen:

Die Regelungen zum Studienbeitrag sind gesetzlich fixiert. Studierende, die aus Ländern kommen, die „am wenigsten entwickelt sind“ (Zitat aus dem Gesetz), werden vom Bundesminister durch Verordnung vom Studienbeitrag gänzlich befreit. Darüber hinaus kann der Bundesminister lt. Gesetz weitere Länder festlegen (entlang an den Schwerpunkten in der Entwicklungs- und Europäischen Integrationspolitik), für die die Universitäten abgestuft bzgl. der Höhe des Studienbeitrags einen Möglichkeiten zum vollen oder teilweisen Erlass des Studienbeitrags haben. [Diese Möglichkeiten werden von der Universität Wien umfänglich ausgenutzt](http://studentpoint.univie.ac.at/rund-ums-geld/studienbeitrag/hoehe/laenderliste-beitrag/ mit den Ländern).).
 
Studierende aus Drittstaaten haben (sofern sie nicht EU-BürgerInnen oder ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind) einen Studienbeitrag in der Höhe von 726,26 Euro pro Semester zu bezahlen. Auch in dieser Gruppe gibt es Ausnahmen:
·        Studierende, die aus Ländern kommen, die „am wenigsten entwickelt sind“ (Zitat aus dem Gesetz), werden vom Bundesminister befreit („Anlage 3“).
·        Es gibt weitere Länderlisten des Ministeriums, in denen Staaten genannt werden, für die Österreich Schwerpunkte in der Entwicklungs- und Europäischen Integrationspolitik setzt. Für Studierende dieser Länder können Universitäten Befreiungen vom Studienbeitrag vorsehen. Die Universität Wien nimmt diese Möglichkeiten großflächig in Anspruch.