Politik

Corona im Gefängnis: Mehrere positiv Getestete – und keine Lösung

Die deutsche Politik versagt beim Schutz von Inhaftierten. Wir haben mit Betroffenen gesprochen und die Verantwortlichen zur Rede gestellt.
Eine Person mit Gesichtsmaske vor Gitterstäben
Symbolfoto bestehend aus: Mensch mit Maske: imago | photothek || Gefängnis: imago | imagebroker

Das Coronavirus wartet gleich auf der anderen Seite des schmalen Gangs. Wenn Tommy aus seiner Zellenluke blickt, sieht er an der gegenüberliegenden Tür einen blauen Strich und eine Warnung am Türschild: "Nicht desinfiziert". Vor wenigen Tagen wurden seine Zellennachbarn positiv auf das Coronavirus getestet und auf eine Quarantänestation verlegt. Seitdem bleibe auch Tommys Zellentür fast dauerhaft geschlossen, sagt er.

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Fünf mal vier Meter groß sei die Zelle in der JVA Untermaßfeld, die Tommy sich mit zwei weiteren Gefangenen teilen muss. Seit mehr als zwei Wochen seien sie nun 22 Stunden am Tag dort eingeschlossen, sagt er. "Den ganzen Tag so eng aufeinander zu sitzen, macht wütend und sauer. Alle sind angespannt. Abends treten viele gegen die Türen oder schreien rum."

Tommy ist einer von fast 60.000 Inhaftierten in Deutschland, etwa 40.000 Bedienstete passen auf sie auf. Zusammengerechnet entspricht das der Einwohnerzahl von Cottbus – nur dass sich all diese Menschen täglich auf engstem Raum begegnen müssen. Trotzdem ist der Umgang mit COVID-19 in vielen Gefängnissen weit weniger koordiniert als in der Außenwelt. Ministerien, Anstalten und Gesundheitsämter geben widersprüchliche Auskünfte. Einen einheitlichen Plan für den gesamten Strafvollzug in Deutschland gibt es nicht. Das haben Recherchen von VICE in ganz Deutschland ergeben.

Um herauszufinden, wie viele COVID-19-Infizierte es unter Inhaftierten und Gefängnisbediensteten inzwischen gibt, haben wir bei den Justizministerien aller Bundesländer nachgefragt. Außerdem haben wir mit Inhaftierten gesprochen und mit einem Justizexperten der Opposition. Unsere Recherchen zeigen: Das Coronavirus breitet sich in Gefängnissen aus. Es gibt Infizierte unter Bediensteten, aber auch unter Inhaftierten. Und die Bundesregierung überlässt es den Bundesländern, die Krise zu bewältigen.

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In einem Gefängnis stehen 70 Gefangene unter Quarantäne

Seitdem der Gefängnisarzt positiv auf das Coronavirus getestet wurde, herrscht in der JVA Untermaßfeld, 80 Kilometer von Erfurt entfernt, der Ausnahmezustand. Das Justizministerium in Thüringen bestätigte bislang vier erkrankte Gefangene, die vorher bei dem Arzt in Behandlung waren. Aktuell stehen laut einem Ministeriumssprecher rund 70 Gefangene unter Quarantäne. Sie dürfen ihre Zellen nun zwei Wochen lang gar nicht mehr verlassen – nicht einmal zum Duschen.


Auch bei VICE: Eine falsche Anschuldigung, ein halbes Leben hinter Gittern


Tommy sagt, dass auch er und seine Zellengenossen zwischenzeitlich für drei Tage durchgehend eingeschlossen gewesen seien. "Wir durften nicht duschen, das Essen wurde nur durch eine Luke gereicht, und keiner hat uns gesagt, was eigentlich los ist", sagt Tommy am Telefon. Ein Sprecher des Justizministeriums Thüringen behauptet, diese Schilderungen seien "so nicht zutreffend". Eine Antwort, welche Aspekte davon nicht zutreffen, erhalten wir nicht. Auch die Frage, wie sich die Unterbringung in den Quarantänebereichen derzeit vom restlichen Haftbetrieb unterscheidet, bleibt bislang unbeantwortet. "Wir sind hier alle unter Quarantäne", sagt Tommy.

Bundesweit sollen 14 Gefangene positiv auf das Coronavirus getestet worden sein. Unter den Bediensteten seien es mindestens 70, wahrscheinlich liegt die Zahl jedoch wesentlich höher. Viele Justizministerien antworteten auf unsere Frage nach infizierten Bediensteten gar nicht oder nur ungenau. Ein Sprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg schrieb etwa, die Zahl der bestätigten Infektionsfälle unter den Bediensteten liege landesweit "im mittleren zweistelligen Bereich".

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Die deutschen Zahlen sind zwar noch weit von denen in den USA entfernt – dort sollen sich alleine in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Ohio fast 2.000 von rund 2.500 Häftlingen mit COVID-19 infiziert haben. Dennoch sind sie alarmierend. In den USA gab es bereits mehrere tote Gefangene. Zur Situation in Deutschland antworteten uns zehn Justizministerien, dass in ihren JVAs weder Gefangene noch Bedienstete an den Folgen des Coronavirus gestorben seien. Sechs Bundesländer gaben dazu gar keine Auskunft. Dass auch in Deutschland Inhaftierte am Coronavirus sterben, ist nicht völlig unwahrscheinlich. Denn viele Gefangene gehören zu Risikogruppen.

Justizministerium widerspricht Sprecherin einer JVA

Alte Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet, und die gibt es auch hinter Gittern. In der JVA Waldheim in Sachsen befindet sich eine Seniorenstation für "lebensältere Strafgefangene". Und ausgerechnet dort wurde Anfang April ein Bediensteter positiv auf COVID-19 getestet. Berichte über erkrankte Gefangene dementierte die Anstaltsleitung jedoch. Man habe acht Bewohner der Seniorenstation auf das Coronavirus getestet, isoliert und als Verdachtsfall an das Gesundheitsamt gemeldet, sagte eine Sprecherin der JVA. Die Testergebnisse seien negativ, trotzdem werde die Quarantäne für die acht Senioren vorsorglich zwei Wochen lang aufrecht erhalten.

Ob die Situation im Seniorenknast Waldheim damit geklärt ist, scheint fraglich. Neben den acht offiziell erfassten Fällen wurden laut JVA-Sprecherin noch 38 weitere Gefangene präventiv unter Quarantäne gestellt. Und das, obwohl sie offiziell nicht als Verdachtsfälle gelten. Sonst hätte man sie an das Gesundheitsamt melden oder auf das Coronavirus testen müssen. Das sei laut Sprecherin jedoch bei keinem dieser Gefangenen passiert. Ob Gefängniswärter in Waldheim erkrankt sind oder überhaupt getestet wurden, will die Sprecherin nicht mitteilen. Jedoch seien vorsorglich mehrere Bedienstete in häusliche Quarantäne geschickt worden.

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Das sächsische Justizministerium, das auch für die JVA Waldheim zuständig ist, erklärt wiederum nur wenige Tage später, in sächsischen Justizvollzugsanstalten seien insgesamt nur sieben Gefangene als COVID-19-Verdachtsfälle erfasst und vorsorglich isoliert. Auf Nachfrage von VICE schreibt ein Ministeriumssprecher, bei den vorsorglichen Isolierungen handele es sich nicht um Gefangene der JVA Waldheim, sondern um einzelne Fälle in mehreren anderen Anstalten.

Fast kein Ministerium kann oder will genaue Angaben machen, welche Gefängnisse bereits von der Corona-Pandemie betroffen sind. Der Antwort-Mail, die wir vom Justizministerium Niedersachsen erhalten, hängt am Ende die interne Kommunikation der Pressestelle des Ministeriums an, die unsere Anfrage weitergeleitet hat. Vermutlich waren diese Zeilen nicht für uns bestimmt. "Diese Aufschlüsselung bitte nicht vornehmen, sondern nur Gesamtzahlen ermitteln", steht dort als Kommentar zu unserer Anfrage. Auch zu anderen Punkten unserer Anfrage wird gemahnt, "nur die tagesaktuelle Zahl" mitzuteilen. Bundesweit waren im Antwortzeitraum zwischen 15. und 21. April 309 Gefängnisbedienstete unter häuslicher Quarantäne oder freigestellt.

In Niedersachsen hatte es Anfang März den ersten Corona-Verdachtsfall in einem deutschen Knast gegeben. Weil ein Gefangener der JVA Braunschweig Symptome von COVID-19 gezeigt hatte, waren dort alle Gefangenen kurzzeitig in ihren Zellen eingeschlossen worden. Ein Testergebnis, ob der Gefangene wirklich an Corona erkrankt war, gab es jedoch lange nicht. Auf Nachfragen erklärte das Justizministerium, dafür sei das Gesundheitsamt zuständig. Beim Gesundheitsamt kannte man zu dem Zeitpunkt den Fall jedoch gar nicht, wie Zeit Online berichtete.

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All diese Beispiele zeigen, dass es nicht mal innerhalb vieler Bundesländer eine einheitliche Linie für den Umgang mit COVID-19 in Gefängnissen gibt – obwohl diese bitter nötig wäre. Länderübergreifend gibt es sie erst recht nicht. Für den Justizvollzug seien allein die Länder zuständig, antwortet ein Sprecher des Bundesjustizministeriums knapp auf unsere Frage nach einer Leitlinie im Kampf gegen das Coronavirus im Knast. Das stimmt auch. Justiz ist Ländersache. Trotzdem ist eine Pandemie nicht die Zeit, in der jedes Bundesland eigene Experimente aufkochen sollte. Schließlich geht es auch anders. Das hat das Beispiel des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes gezeigt, mit dem sich das Bundesgesundheitsministerium mehr Kompetenzen verschafft hatte.

Inhaftierte sind eine Randgruppe, für die es keinen Masterplan gibt

Niema Movassat, Obmann der Linkspartei im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag, sagt: "Es gibt keinen Masterplan der Bundesregierung." Das müsse sich ändern. Denn auch wenn Justizwesen Ländersache sei, fordere er in der aktuellen Situation ein einheitliches Vorgehen. "Inhaftierte gelten aus Sicht der Politik oft als eine Randgruppe, der man wenig Beachtung schenkt." Dabei sei die Gefahr, sich in Gefängnissen anzustecken, um ein vielfaches höher, besonders wenn die voll besetzt sind. "Die große Frage ist: Wie kriegen wir die Gefängnisse leerer", sagt Movassat. Seine Fraktion wolle deshalb am Donnerstag einen Antrag in den Bundestag einbringen. Darin fordert sie unter anderem, Jugend- und Ersatzfreiheitsstrafen aufzuschieben. Ebenso Freiheitsstrafen unter drei Jahren, wenn die Personen keine Sexualstraftäter sind oder sonstige Gefahr von ihnen ausgeht. Bei geringen Reststrafen sollen Inhaftierte entlassen werden.

Vereinzelt passiert das auch schon, zum Beispiel in Bayern. Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe, einen Jugendarrest oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verbüßen müssen, lädt man erst später zum Haftantritt. Die Zahl der Gefangenen sei dadurch bereits gesunken, teilt ein Sprecher des Justizministeriums mit. Wie stark, schreibt er nicht. Aber auch das ist ohnehin nur eine Maßnahme, die nicht für alle Bundesländer gilt.

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