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Drogen

Werden Cannabis-Schmerzpatienten von der Regierung verarscht?

Warum der Kurswechsel bei medizinischem Cannabis wahrscheinlich nur den Pharma-Konzernen hilft.
Medizinisches Cannabis aus Holland. Foto: Medische-wiet | Wikimedia | CC BY-SA 3.0

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler, deren Sohn sich jüngst als Ex-Kiffer outete, hat vor kurzem erklärt. dass sie Patienten leichteren Zugang zu Cannabis verschaffen möchte. Außerdem sollen solche Medikamente in Zukunft von Krankenkassen bezahlt werden.

Trotzdem könnten die betroffenen Schmerzpatienten am Ende noch schlechter dastehen als jetzt. Wir haben uns die Aussagen der Politiker mal genauer angeschaut—und haben ein paar gute Gründe gefunden, warum man den großspurigen Ankündigungen von Frau Mortler mit Skepsis begegnen sollte:

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1. Weil der Zugang zu echtem Cannabis vielleicht gar nicht leichter wird

Das ist ziemlich wichtig: Cannabis-Blüten sind kein in Deutschland zugelassenes Medikament. Die wenigen Patienten, die aus Holland importiertes medizinisches Cannabis erwerben dürfen, mussten sich dafür eine Ausnahmegenehmigung durch eine Klage gegen die Bundesopiumstelle erstreiten.

Damit die Krankenkassen die Kosten für diese Behandlung mit natürlichem Cannabis übernehmen könnten, müsste der Bundestag also erst mal eine gesetzliche Grundlage schaffen—wie das bei der Heroin-Vergabe für Schwerstabhängige schon geschehen ist. Allerdings gibt es ein paar Anzeichen, dass die Politik auf eine so mühsame Prozedur keine Lust hat.

Zum Beispiel die Aussagen des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach: „Wir sollten verstärkt dazu übergehen, für Patienten mit chronischen Schmerzen Cannabisprodukte bereit zu stellen", erklärte Lauterbach der Deutschen Apotheker Zeitung. Man achte dabei auf den genauen Wortlaut: Der SPD-Experte spricht nicht über Cannabis, sondern über Cannabisprodukte.

Karl Lauterbach (SPD). Foto: Heinrich-Böll-Stiftung | Flickr | CC BY-SA 2.0

Der Vorsitzende der Ärtzekammer Frank Montgomery wird da sogar noch deutlicher: „Wir wollen die Apotheke nicht zum Coffeeshop machen. Es muss klar sein, in welcher Dosis Cannabis verabreicht wird. Die Produkte müssen zugelassen, sicher und verträglich sein, so wie jedes andere Medikament auch. […..] Da ist nicht der Bundestag gefragt, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss und die Krankenkassen."

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Das scheint darauf hinzudeuten, dass nun doch nicht diskutiert werden soll, Cannabis als Medikament zugänglich zu machen, sondern nur Cannabis-Präparate wie Dronabinol oder Sativex. Die kann man aber jetzt schon in Ausnahmefällen erstattet bekommen, es würde sich also nur um eine Ausweitung dieser Norm handeln—zugunsten der Hersteller, aber zu Ungunsten solcher Patienten, die pflanzliches Cannabis immer noch besser vertragen.

Das ist aber nicht nur unsinnig, weil natürliches Cannabis eben viel mehr noch völlig unerforschte und möglicherweise deshalb wirksame Cannabinoide enthält als die künstlichen Präparate. Es ist vor allem wirtschaftlich völlig unlogisch (außer, man wollte einfach eine Gelddruckmaschine für die Hersteller schaffen): Wenn man den Preis pro Gramm THC berechnet, kommt der Patient (oder seine Kasse) zum Beispiel bei Dronabinol auf ca. 800, bei Sativex auf ca. 400 Euro.

Zum Vergleich: Ein Gramm des niederländischen Bedrocan-Grases kostet niederländische Patienten, je nach Apotheke, zwischen fünf und sieben Euro. In Deutschland zahlen die Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zwischen 15 und 20 Euro, weil die Apotheke und der Transporteur wenigstens kostendeckend arbeiten müssen. Je nach Gehalt kostet das Gramm THC dann zwischen 70 und 100 Euro.

Am billigsten ist natürlich selbst angebautes Gras. Das kostet sogar unter künstlicher Sonne nicht mehr als 1,50 Euro pro Gramm, was, je nach Wirkstoffgehalt, einen THC-Grammpreis von 6-20 Euro bedeutet. Auf dem Balkon wird es noch günstiger. Das einzige Problem: Auch dank Frau Mortler ist das in Deutschland immer noch illegal.

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2. Weil es gar nicht genug medizinisches Cannabis gibt

Das führt uns gleich zum nächsten Problem: Selbst wenn sich die Bundesregierung wider Erwarten neben den beiden zugelassenen Arzneien auch für die Versorgung mit natürlichem Cannabis entscheiden sollte, müssen die Blüten irgendwo herkommen. Im Moment kommen sie von der niederländischen Firma Bedrocan—und die ist derzeit gar nicht in der Lage, ausreichend Cannabis für deutsche Patienten zu liefern.

Seit 2014 gibt es fast durchgehend Lieferschwierigkeiten, muss die Firma doch auch seit einer Weile neben den deutschen auch tschechische Patienten mitversorgen. Ihr eigentlicher Auftrag allerdings ist die Versorgung niederländischer Rezeptinhaber, schließlich produziert das Unternehmen im Auftrag der Cannabisagentur, die Teil des niederländischen Gesundheitsministerium ist. Deutsche und Tschechen bekommen die Überkapazitäten, die nach den Erfahrungen des letzten Jahres nicht allzu hoch zu sein scheinen. Bedrocan selbst weist schon lange auf diese Tatsache hin, ohne bei den Verantwortlichen in Deutschland oder Tschechien Gehör zu finden.

Was müsste passieren, damit sich die Lage wirklich bessert?

Sowohl die Produzenten von Dronabinol als auch der Sativex-Vertreiber Allmiral werden von der geplanten Änderung profitieren. Natürlich werden auch zahlreiche Betroffene endlich die relativ teuren Medikamente erstattet bekommen. Auf der anderen Seite wäre denen, die derzeit das Naturprodukt aus den Niederlanden beziehen oder sich illegal versorgen, mit einem „Lex Sativex" nicht geholfen. Zudem wären die Kosten für die Versicherungen ungleich höher als bei Bedrocan-Blüten.

Jedes Land, das seine Cannabis-Patienten mit so genannten Medizinal-Blüten versorgt, muss internationalen Verträgen zufolge eine solche Agentur gründen. Die Niederlande, Kanada, Uruguay, Colorado und Washington State haben bereits eine, in Alaska und Oregon entstehen gerade staatliche Einrichtungen, die die Versorgung der Patienten regeln. In Deutschland gibt es bislang keine konkreten Pläne zur Gründung einer Cannabisagentur. Nach dem positiven Urteil zum Selbstanbau im Sommer 2014 hieß es aus dem Ministerium, eine Gründung „sei zu prüfen." Bislang ist eher das Gegenteil passiert, statt einem Plan für eine Cannabisagentur konnte die Bundesopiumstelle bislang nur mit der Einlegung einer Berufung gegen das aktuelle Urteil glänzen, der die drei Patienten trotz den positiven Gerichtsurteils am Anbau bis auf Weiteres hindert.

In den USA, Kanada oder den Niederlanden haben Patienten die freie Wahl, ob sie lieber ein standardisiertes Medikament oder staatlich kontrollierte Blüten erhalten wollen. In Deutschland mussten Betroffenen bislang jede legale Blüte einklagen, so wie vor Jahren auch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zum Import. Im Falle einer Kostenübernahme von Dronabinol oder Sativex könnten die in Gefahr sein, denn derzeit sind selbst die im Vergleich zum Schwarzmarkt relativ teuren Bedrocan-Blüten immer noch viel günstiger als die zugelassenen Arzneimittel auf Cannabis-Basis. Sollten Dronabinol, Sativex oder zukünftige Konkurrenzprodukte von der Kasse übernommen werden, könnte die Bundesopiumstelle sagen, dass die fehlende Kostenübernahme nun kein Argument für Patienten mehr sei, relativ günstige Blüten aus den Niederlanden zu importieren oder gar kostengünstig selbst anzubauen.

Würde sich Deutschland endlich zur Gründung einer Cannabisagentur durchringen und ähnlich wie die Niederlande verfahren, wäre die derzeitige Notlage vieler Kranker innerhalb kurzer Zeit und zudem sehr kostengünstig gelöst. Diese Agentur könnte Cannabis in Arzneimittelqualität anbauen lassen und gleichzeitig die Hersteller von Cannabis-Fertigpräparaten kostengünstig mit Rohstoffen beliefern. Wahrscheinlicher scheint jedoch ein weiteres Gesetz zu sein, das den Zugang zu Fertigpräparaten erleichtern und gleichzeitig den zum Naturprodukt erschweren soll. Verarsche eben.