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Drogen

Kiffer müssen ab Jänner 2016 keine Angst mehr haben

Am Januar 2016 sollen Besitz und Kauf von Kleinstmengen an Cannabis nicht mehr automatisch zur Strafanzeige führen.
Foto: VICE Media

Ihr wisst es wahrscheinlich eh schon, aber weil Kiffen auch mal vergesslich machen kann, sagen wir euch nochmal die wichtigen Dinge, die ihr wissen müsst und vielleicht schon wieder vergessen habt:

Vergangenen März kündigte Justizminister Wolfgang Brandstetter an, den Besitz von Cannabis in persönlicher Bedarfsmenge künftig nicht mehr unter Strafe stellen zu wollen. Danach herrschte kurzes Chaos, jedes Medium interpretierte die Nachrichten unterschiedlich. Also haben wir uns angesehen, was diese Entscheidung im Alltag wirklich bedeuten könnte.

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Viele schienen die Reform als Legalisierung zu deuten. Wobei sehr wichtig zu betonen ist, dass eine Entkriminalisierung der Konsumenten (und nur der Konsumenten) keiner Legalisierung von Cannabis in Österreich gleich kommt.

Mit der geplanten Strafrechtsreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sollen nun Besitz und Kauf von Kleinstmengen an Cannabis nicht mehr automatisch zur Strafanzeige führen. Die Voraussetzung dazu ist eine Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde,—die Devise: „Therapie statt Strafe".

Die Gesundheitsbehörde muss nur dann Anzeige erstatten, wenn sie die betroffene Person den vorgesehenen „gesundheitlichen Maßnahmen" nicht unterzieht. Die Maßnahmen beinhalten zum Beispiel regelmäßige Urinproben oder Therapie. Wer beim kiffen erwischt wird, wird als Süchtiger behandelt.

Gegenüber Salzburg24 sagt eine Sprecherin des Justizministers: „Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss."

Alles über Gras findet ihr hier.