Foto: dierk schaefer | flickr | by CC 2.0
Still und leise soll in Österreich unbezahlte Zwangsarbeit für arbeitslose geflüchtete Menschen eingeführt werden. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der Ende März als Teil eines Gesetzespakets den Ministerrat passiert hat. Damit wäre ein weiterer massiver Schritt in Richtung Zwangsarbeit für alle arbeitslosen Menschen gesetzt.
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Betroffen vom neuen “Arbeitsintegrationsgesetz” wären aktuell drei Gruppen von Menschen. Erstens: sogenannte “Subsidiär Schutzberechtigte”. Dabei handelt es sich um Menschen, für die eine sehr seltsame gesetzliche Regelung gilt: Es wird zwar anerkannt, dass es zu gefährlich für sie wäre, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Sie erhalten aber dennoch keinen Flüchtlingsstatus. Zweitens: Asylsuchende, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen wird, dass sie einen Flüchtlingsstatus erhalten werden. Drittens: anerkannte Flüchtlinge, sogenannte Asylberechtigte.
Alle drei Gruppen sollen künftig bis zu einem Jahr unbezahlt arbeiten müssen. Wenn die betroffenen Personen das nicht tun wollen, werden Sanktionen verhängt. Das Arbeitslosengeld soll sogar komplett gestrichen werden können. Ebenso bedroht wäre der Zugang zur Mindestsicherung. Eine Ablehnung der Zwangsverpflichtung wäre also buchstäblich existenzbedrohend.
“Man muss das in einem größeren Zusammenhang sehen. Hier wird über die Hintertür an sozialen Rechten für alle Menschen gesägt.”
Für das größere Bild interessant in diesem Entwurf ist vor allem die dritte Gruppe. Anerkannte Flüchtlinge sind eigentlich laut der Genfer Flüchtlingskonvention österreichischen StaatsbürgerInnen rechtlich völlig gleichgestellt. Es handelt sich also um ganz normale arbeitslos gemeldete Personen wie alle anderen auch.
Wenn aber diese Personengruppe bald ein Jahr lang zu unbezahlter Arbeit gezwungen werden kann, was bedeutet das dann für alle anderen Arbeitslosen? Eine Vermutung dazu hat Peter Marhold, der Obmann der NGO Helping Hands: “Man muss das in einem größeren Zusammenhang sehen. Hier wird über die Hintertür an sozialen Rechten für alle Menschen gesägt.”
Laut Marhold sind ähnliche Mechanismen immer wieder zu beobachten: “Wir sehen das etwa am sogenannten Gastarbeitermodell. Da sind auch mittlerweile Saisonarbeiter einfach von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen.” Das Problem laut Marhold: “In lauter kleinen Schritten werden hier sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Standards für alle verschlechtert.”
Offiziell wird die neue Zwangsarbeit “Integrationsjahr” genannt. Bei den Arbeiten, um die es geht, soll es sich um “gemeinnützige Tätigkeiten” handeln. Die jeweiligen Betriebe, bei denen die Arbeit verrichtet werden muss, müssen auch Stellen für Zivildiener anbieten, also sogenannte “Trägerorganisationen” sein.
Um welche Tätigkeiten es dabei gehen könnte, zeigt eine Liste des Innenministeriums vom Oktober 2016. Damals hieß es allerdings, dass geflüchtete Menschen nur mit ihrem Einverständnis eingesetzt werden würden.
“In lauter kleinen Schritten werden hier sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Standards für alle verschlechtert.”
Vor allem geht es dabei um den Sozialbereich – also etwa SeniorInnenbetreuung, Arbeit mit behinderten Menschen oder die Mitarbeit in Pflegeeinrichtungen. Arbeiten also, die zum Teil sehr sensibel sind und eigentlich eine einschlägige Ausbildung voraussetzen sollten.
Nun sollen Menschen, die aufgrund ihrer Flucht teilweise selbst noch traumatisiert sind, zwangsweise in diesen sensiblen Bereichen eingesetzt werden. Dazu kommen weitere Tätigkeiten, teils schwere körperliche Hilfsarbeit. Genannt werden etwa Straßenreinigung, Bauarbeiten, Schneeräumen, Arbeiten am Friedhof oder die Beseitigung von Sperrmüll.
Ein Blick auf die aktuelle Liste der Zivildienst-Einrichtungen zeigt, dass die meisten der Arbeiten, die in der Liste vom Oktober genannt sind, über die Trägerorganisationen verfügbar wären und somit zwangsweise vorgeschrieben werden könnten. Denn die großen Träger sind vor allem Krankenhäuser, Altenheime und Rettungseinrichtungen. Dazu kommen Gefängnisse, die Feuerwehr und sogar ganze Städte, etwa Feldkirch oder Dornbirn.
Die zuständige sozialdemokratische Staatssekretärin Muna Duzdar äußerte sich zum neuen Gesetz dennoch sehr positiv und sagte gegenüber dem ORF: “In Österreich beginnt eine neue Ära der Integrationspolitik.” Auch Markus Stradner, der Sprecher von Duzdar, erklärt gegenüber VICE: “Das neue Gesetz ist eine Chance für die Menschen.”
Stradner legt Wert darauf, dass es dabei nicht um Jobs ginge, sondern um Trainingsmaßnahmen. Er will statt Zwangsarbeit deshalb lieber von einer “Mitwirkungspflicht” sprechen. Zur unbezahlten Arbeit sagt er: “Wenn Null-Euro-Jobs gekommen wären, hätte tatsächlich das Risiko bestanden, dass es auf andere Gruppen ausgeweitet wird.” Eine interessante Darstellung – denn genau von solchen Jobs spricht ÖVP-Hoffnung Sebastian Kurz mittlerweile.
In bemerkenswerter Offenheit erläuterte der Minister für Äußeres und Integration gegenüber der Zeit im Bild den Kern des neuen Gesetzes: “De facto sind das jetzt Null-Euro-Jobs. Das bedeutet: Wenn jemand ein anerkannter Flüchtling ist und keinen Job findet (…), muss er auch gemeinnützige Arbeit leisten. Ich halte das für gut und für richtig.”
Neben den unmittelbaren Folgen für die Betroffenen könnte das neue Gesetz auch sehr negative Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsmarkt haben. Offiziell müssen die Maßnahmen zwar “arbeitsmarktneutral” sein; es darf also keine reguläre Stelle gefährdet sein.
In der Praxis wird allerdings kaum überprüfbar sein, ob nicht doch jemand eingestellt worden wäre, wenn die zwangsverpflichtete Person nicht verfügbar gewesen wäre. Es besteht die reale Gefahr, dass die Anzahl der verfügbaren Jobs – zum Beispiel im Sozialbereich oder bei Hilfsarbeiten – negativ beeinflusst werden könnte, wenn stattdessen gratis zwangsverpflichtete Menschen zur Verfügung stehen. Schließlich könnten diese Menschen auch als LohndrückerInnen eingesetzt werden.
Eine Anfrage zu dieser Problematik beim Arbeitsmarktservice (AMS) brachte kein Ergebnis. Sprecherin Beate Sprenger verwies zuerst auf das Integrationsministerium (“Fragen Sie den Gesetzgeber”). Auf den Hinweis, dass das AMS im Begutachtungsverfahren zum Gesetz auch eine Stellungnahme abgegeben hätte, somit also involviert wäre: “Dann zitieren Sie daraus”. Und schließlich: “Das Gesetz war jetzt mal im Ministerrat. Reden wir, wenn es um die Zukunft geht.”
Auch verschiedenen anderen Playern dürfte die Brisanz des Entwurfs durchaus bewusst sein. Sowohl das Bundesministerium für Äußeres und Integration wie der Österreichische Gewerkschaftsbund gaben trotz telefonischer Anfrage keine Stellungnahme ab.
Die Bedeutung des geplanten Gesetzes könnte auch weit über die bisher betroffenen Zielgruppen hinausreichen. Bereits seit Jahren möchte die ÖVP arbeitslose Menschen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. So forderte die ÖVP bereits im September 2010 in martialischer Sprache eine “Arbeitspflicht” für Mindestsicherungs-BezieherInnen als “Keule gegen den Sozialmissbrauch”. Die Sozialdemokraten wiessen das damals als “billigen Wahlkampf-Gag” zurück. Die Zeiten haben sich inzwischen offenbar geändert.
Immer mehr gesellschaftliche Gruppen sind von Zwangsarbeit bedroht. Insbesondere ältere und weniger formal qualifizierte Menschen werden gerne unter Androhung von Geldsperren in sogenannte sozialökonomische Betriebe gesteckt. Eine ausführliche Problembeschreibung hat die NGO “Aktive Arbeitslose” hier formuliert.
Jugendliche bis 18 müssen ab Juli 2017 im Rahmen der Ausbildungspflicht in die Schule gehen, einen Job haben oder an Schulungsmaßnahmen teilnehmen. Wenn das nicht der Fall ist, können ab Juli 2018 Verwaltungsstrafen für die Eltern in Höhe von bis zu 1000 Euro verhängt werden.
“Natürlich wird dort begonnen, wo es am leichtesten geht. Und schließlich sind alle in Österreich Lebenden dran, die wenig Geld haben.”
Schließlich können etwa in Niederösterreich seit Jahresbeginn sogar PensionistInnen zur Straßenreinigung herangezogen werden, wenn sie die Mindestsicherung beziehen. Vor kurzem bekam sogar eine 84 Jahre alte Frau aus Horn einen Brief, wonach sie zu “gemeinnützigen Hilfstätigkeiten” herangezogen werden könnte.
Die betroffene Dame, Anna Wachter, hat Pflegestufe 2 und benötigt einen Rollator. Der Brief wurde nach einer Intervention zwar zurückgezogen. Grundsätzlich wäre dieser Arbeitszwang für PensionistInnen in Niederösterreich seit 2017 aber rechtlich zulässig.
Peter Marhold von Helping Hands meint, dass auch der aktuelle Gesetzesentwurf ein weiterer Schritt in Richtung einer drastischen allgemeinen Verschärfung ist: “Natürlich wird dort begonnen, wo es am leichtesten geht. Also bei Menschen im Asylverfahren. Als nächstes sind beispielsweise SaisonarbeiterInnen dran, die sich schlecht informieren und organisieren können. Und schließlich betrifft es dann alle in Österreich Lebenden, die wenig Geld haben und damit kaum Möglichkeiten, sich einen Anwalt zu leisten.”
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