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Gerichtsurteil

Gerichtsurteil: HSV-Ultra durfte sein „ACAB"-Banner zeigen

2014 stürmte die Polizei wegen des Banners den HSV-Block. Nun beruft sich das Amtsgericht auf das Verfassungsgericht: Das ACAB-Transparent war erlaubt.
Foto: Imago

„ACAB" prangte im Mai 2014 in blauer Schrift auf einem weißen Transparent beim HSV-Heimspiel gegen Bayern München. Hochgehalten wurde es im Block 22C—der damaligen Heimat der Ultra-Gruppe Chosen Few Hamburg. Auf die Provokation durch die bekannte Parole „All Cops Are Bastards" folgte ein umstrittener Polizeieinsatz: Mehrere Dutzend Beamte stürmten den vollbesetzten Block im Oberrang, setzten Schlagstöcke wie Pfefferspray ein und rissen das Banner an sich. Der Ultra, der das Banner gemalt haben soll, sollte 1.000 Euro wegen Beleidigung zahlen und wurde nun freigesprochen.

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Wisst ihr noch? @Jojo22c @PolizeiHamburg #HSVFCB #ACAB #ChosenFew99 #PT9825A pic.twitter.com/MJnXxX4cJv
— ©H®ISTIAN 1887PT98 (@Christian87_HSV) 20. Januar 2016

Dem Ultra des Hamburger SV wurde zunächst ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro erlassen gegen diesen seine Anwältin Einspruch einlegte. Das Amtsgericht Hamburg-Altona sprach den angeklagten Fan nun vom Vorwurf der Beleidigung frei. Das Gericht folgte der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts: Die Kollektivbeleidigung ACAB ist nicht automatisch eine strafbare Beamtenbeleidigung. Das Gericht beruft sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das Verfassungsgericht hatte im Juni ein Grundsatzurteil dazu gefällt.

Der Kniff: Die Parole ACAB verletzt laut BVerfG nicht automatisch einzelne oder mehrere Polizisten, sondern bringe vielmehr eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Beleidigt werde nämlich das ganze Kollektiv sowie dessen soziale Funktion und nicht ein einzelner Beamte. Aber: Om Hamburger Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. ACAB-Freunde müssen aufpassen, denn Polizisten können dieses Urteil umgehen.

Mehr lesen: „ACAB" bleibt erlaubt, doch die Polizei hat neue Methoden, Fans dafür anzuzeigen

„Polizisten haben sich auf das Urteil eingestellt und bringen mittlerweile einen persönlichen Bezug in ihre Anzeigen", erklärt Fan-Anwalt Dr. Andreas Hüttl im Gespräch mit VICE Sports. „Da heißt es dann, dass jemand ein ACAB-Shirt getragen und extra gehässig einen Polizisten angegrinst hat oder er hat eine Handbewegung in Richtung bestimmter Polizisten gemacht." Dann handelt es sich um eine strafbare Beleidigung.

Die Verletzten beim damaligen Blocksturm der Polizei werden von dem Urteil nur wenig haben—auch die Ultragruppe Chosen Few gibt es nicht mehr. Einen erneuten Blocksturm wie im Jahr 2014 wegen eines ACAB-Banners werden sich die Beamten dennoch in Zukunft zwei Mal überlegen—denn die Parole ist weiterhin erlaubt.