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​„Weil er Ausländer ist“ – Ladendieb muss in Deutschland für 34,85 Euro vor Gericht

Obwohl Verfahren wegen so kleiner Summen normalerweise eingestellt werden, will die sächsische Polizei in diesem Fall besonders hart durchgreifen.

Er hat Waren im Wert von 34,85 Euro geklaut—und soll sich dafür jetzt vor Gericht verantworten. Normalerweise werden Verfahren über derart kleine Summen gegen Auflagen eingestellt. In dem Fall haben die Polizisten in Sachsen aber beschlossen, dass der Beschuldigte über diese Option gar nicht informiert wird—weil er Ausländer ist.

Dass das der Grund für die besondere Strenge der Behörden ist, muss in diesem Fall nicht gemutmaßt werden, weil die Beamten genau das säuberlich in das entsprechende Formular eingetragen haben. Der Anwalt des Beschuldigten, Mark Feilitzsch, hat ein Foto davon auf Twitter veröffentlicht:

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Ladendiebstahl: Kein 153a StPO für Ausländer. #sächsischejustiz pic.twitter.com/Wujq8UayDg
— Mark Feilitzsch (@mark_feilitzsch) 9. November 2015

Gegenüber der Süddeutschen erklärte der Anwalt: „Was tausendfach passiert, dass Ausländer anders behandelt werden als Deutsche, ist hier in wenigen Worten zusammengefasst".

Tatsächlich steht aber nirgends in dem hier anzuwendenden Paragraphen 153a, dass er nicht für Ausländer gilt. Die Süddeutsche erinnert zum Beispiel an den Fall des Briten Bernie Ecclestone, dessen Verfahren wegen eines besonders schweren Falls von Bestechung gegen die Zahlung von 100 Millionen Dollar im August 2014 eingestellt wurde. In Sachsen sieht man das offenbar strenger—oder es hat sich einfach um die falsche Sorte Ausländer gehandelt.

Sollte der Diebstahl tatsächlich vor Gericht verhandelt werden, würden die Verfahrenskosten die Schadensumme mit Sicherheit um einiges überschreiten. Rechtsanwalt Feilitzsch hat aber bereits dagegen Widerspruch eingelegt und rechnet immer noch damit, dass das Verfahren schließlich doch noch eingestellt wird.

Etwas Positives hat die Geschichte aber vielleicht doch: Das in rechten Kreisen sehr beliebte Gerücht, von Flüchtlingen verübte Ladendiebstähle würden nie zu Anzeige gebracht, weil „die da oben" die Kriminalitäts-Statistik verfälschen und dem deutschen Volk so die Bedrohung durch die Flüchtlinge verheimlichen wollen, wäre damit wohl widerlegt. Zumindest in Sachsen kann niemand der Polizei vorwerfen, sie würde bei Ausländerkriminalität zu lax vorgehen—eher das Gegenteil.