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Neuseeland gibt US-Auslieferungsantrag gegen Kim Dotcom statt

In den USA drohen dem Megaupload-Gründer bis zu 20 Jahre Haft.
Kim Dotcom. Bild: Robert O'Neil; Wikimedia. Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der neuseeländische Richter Nevin Dawson hat Kim Dotcoms Kampf gegen seine Auslieferung in die USA einen Rückschlag versetzt. Am Mittwochmorgen (Ortszeit) gab er in Auckland bekannt, dass eine Auslieferung des Megaupload-Gründers rechtlich möglich sei. Damit geht das lange juristische Tauziehen um Dotcom und seine drei mitangeklagten Megaupload-Kollegen auf die Zielgerade.

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Dawson erklärte laut Radio New Zealand, dass die US-Justizbehörde genügend Beweise vorgelegt habe, dass Neuseeland den US-Auslieferungsantrag anerkennt. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass Richter Dawson keinerlei Angabe zur Schuldfrage im Prozess machte. Er sollte lediglich ermessen, ob ausreichend Beweise vorgelegt worden seien, um ein entsprechendes Verfahren zu rechtfertigen—ein Schritt, der in in Neuseeland zur Standardprozedur eines jeden Auslieferungsverfahrens notwendig ist.

„Wenn ich verliere, dann verliert auch das Internet."

Bereits 2012 warf das US-Justizministerium Megaupload in einer Anklageschrift vor, kein legaler File-Hoster, sondern ein kaum verhohlener krimineller Betrieb zu sein. Die Ermittler erklärten, dass Dotcom und seine Mitarbeiter Megaupload nur aufgesetzt hätten, um Copyright-Verletzungen zu ermöglichen und vom illegalen Filesharing von Filmen, Musik und Videospielen zu profitieren.

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Der in Kiel geborene Dotcom dagegen gibt sich als Chef einer legalen Firm und wehrt sich gegen die Vorwürfe. Er erklärt, dass nach den Copyright-Gesetzen die Internetanbieter nicht für die Copyright-Verstöße ihrer User haftbar seien. Das juristische Tauziehen zwischen Megaupload und den US-Behörden gilt nicht nur als einer der größten Copyright-Prozesse der Geschichte, sondern könnte auch langfristig die Gesetzeslage um Online-Filehoster klären und bestimmen.

Dotcom betont entsprechend auch, dass es in dem Fall längst nicht mehr um ihn persönlich geht. In einem Interview bei der Eröffnung des Auslieferungsverfahren erklärte er mir gegenüber: „Wenn ich verliere, dann verliert auch das Internet." In den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Das Urteil von Richter Dawson muss allerdings noch von einem höheren Gericht anerkannt werden. Anschließend könnte es auch noch von den Angeklagten angefochten werden—eine Option, die Dotcom mit nahezu absoluter Sicherheit in Anspruch nehmen dürfte.