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Berlin

Der U-Bahn-Treter gesteht seine Tat vor Gericht

An den Tritt will er sich aber nicht erinnern können.

Eine Überwachungskamera der BVG nahm die Tat auf, jetzt gestand der Täter die Attacke: Am 27. Oktober 2016 steigt eine Frau die Treppe zum Bahnsteig der U8 im Berliner Bahnhof Hermannstraße hinunter, gefolgt von einer Gruppe Männer. Einer von ihnen nähert sich der Frau und tritt ihr mit voller Wucht in den Rücken. Der Tritt schleudert sie die Treppe hinunter, sie landet auf dem Bahnsteig, bricht sich einen Arm und verletzt sich am Kopf. Der Mann zieht an seiner Zigarette und geht weiter, als sei nichts gewesen.

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Am Montag gestand der 28-jährige Bulgare die Tat vor dem Berliner Landgericht. Er gebe zu, dass er die Frau die Treppe hinuntergetreten habe, erklärte der Angeklagte. In der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung fügte er aber noch hinzu, dass er keine konkreten Erinnerungen an die Attacke habe. Erst nach der Veröffentlichung der Videoaufnahme sei er darauf aufmerksam geworden.


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Der Angeklagte sagte aus, unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden zu haben. Außerdem wolle er sich bei der Geschädigten entschuldigen. Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, außerdem soll er sich in den Wochen vorher vor insgesamt drei Frauen entblößt und selbstbefriedigt haben.

Bereits vergangene Woche begann der Prozess. Doch noch vor dem Verlesen der Anklageschrift stellten die Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen eine der Schöffinnen.

Die Frau aus Mariendorf hat in der Vergangenheit offenbar mehrere wütende Leserbriefe an den Tagesspiegel geschrieben, in denen sie sich beschwert hatte, dass "kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund" nicht hart genug bestraft würden. Kurz darauf beendete die Richterin den ersten Prozesstag nach nur 45 Minuten, um eine Stellungnahme der Schöffin einzuholen. Während sich der Saal leerte, fing der Angeklagte an zu weinen.

Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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