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Universal Music versucht, Häftlinge vom Mixtape hören abzuhalten

Anscheinend ist ein Care-Paket mit einem Nas-Track „regelrechter Schmuggel"
Emma Garland
London, GB

Für die Zurückgewinnung von Einnahmen, die ihnen durch Filesharing, Torrent-Seiten und Youtube-MP3-Converter—also im Prinzip durch das Internet—entgehen, haben Major-Labels bereits alles Mögliche versucht, um sicherzugehen, dass niemand auf dem Planeten Erde kostenlos Musik hört.

Dieser Prozess beinhaltet für gewöhnlich eine große Urheberrechts-Klagewelle, die, seit Napster Anfang der 2000er die Schleusen geöffnet hat, so manchen getroffen hat. Zwischen 2003 und 2008 wurden zig Tausende Leute für das unerlaubte Herunterladen von Musik abgemahnt. Letztendlich wurde beschlossen, dass 12-Jährige mit Klagen zu bombardieren kein angemessener Zeit- und Ressourcenaufwand ist und die Major-Labels haben sich ein anderes Ziel gesucht: Häftlinge.

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Am Dienstag hat Universal Music Klage gegen eine Gruppe von Firmen eingereicht, inklusive der Keefe Group und ihrem Mutterkonzern Centric Group, weil sie nicht-autorisierte Mixtapes an US-amerikanische Häftlinge verschickt haben. Das Label hat die Firmen beschuldigt, Mixtapes verkauft zu haben, auf denen Tupac, Nas, Eminem, LL Cool J, James Brown und Mary J Blige vertreten sind, und die Familienmitglieder und Freunde den Insassen als Teil eines „Care-Pakets“ schicken können.

Dieser Schritt erinnert auf unangenehme Weise an das in Großbritannien vorgeschlagene Verbot, Häftlingen in England und Wales Bücher zu schicken, das im Dezember für nicht rechtmäßig erklärt wurde. Universal behauptet, dass die Mixtapes „regelrechter Schmuggel“ seien, was ziemlich ironisch ist, wenn man bedenkt, dass die Homepage von Keefe ein riesiges Bild von ein paar Süßigkeiten in Tüten zeigt. Wenn man ein wenig mit dem Cursor über die Website fährt, ist es ehrlich gesagt schwer, sich vorzustellen, wie ein durchschnittlicher Tag in dieser Firma aussieht. Süßigkeiten auf Fruchtbasis—die man nur an europäischen Tankstellen findet—verpacken, ein wohl durchdachtes Mixtape für Insasse Nr. 108746 zusammenstellen, verklagt werden… Ihr wisst schon.

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Wie auch immer, vor ein paar Monaten hat Universal die Musik von DJs auf Rechtmäßigkeit untersucht und jetzt machen sie das Gleiche mit Mixtapes, indem sie behaupten, sie wären „häufig eine Tarnung für Piraterie“. Was im Prinzip bedeutet, dass die Sammlung deiner Lieblingssongs, die du deinem Schwarm vor ein paar Monaten zukommen lassen hast, Grundlage für eine Klage ist. Das Label bestätigt, dass es autorisierte Händler da draußen gibt; die betroffenen Firmen sind angeblich nicht dabei. Sie verletzen—angeblich—das Urheberrecht von Universal-Platten und -Vertriebswegen als einen „Türöffner zur Kundengewinnung“.

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„Solche sogenannten ‚Mixtapes‘ sind ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers oder dem Inhaber nach entsprechendem Staatsrecht nicht mehr als Ansammlungen von rechtlichen Verstößen, illegal angeeigneten Zusammenstellungen von urherberrechtlich geschützten oder anderweitig rechtlich geschützten Klangaufnahmen und urheberrechtlich geschützten musikalischen Kompositionen“, heißt es in der Klage.

Wie viel verliert Universal wohl durch ein wahrscheinlich individuell angefertigtes Mixtape, auf dem „Lose Yourself“ oder „Keep Ya Head Up“ drauf ist? Nicht viel, könnte ich mir vorstellen. Definitiv nicht so viel wie, sagen wir, Eminem laut einer Klage verloren hat, die er 2012 gegen Universal wegen Unterschlagung von Erlösen aus digitalen Verkäufen eingereicht hat. Trotzdem haben sie, in umgekehrter Gucci-Mane-Manier, einen Plan, wie sie sich die Einnahmen von der Musik, die ihren Weg in Hochsicherheitsgefängnisse gefunden hat, wieder beschaffen:

Für die angebliche Reproduktion, Verteilung und Bereitstellung von Produkten, die auf ihren Kompositionen basieren, verlangt Universal die maximale gesetzlich festgelegte Entschädigung von 150.000 Dollar (gut 127.000 Euro) für jeden Fall von Urheberrechtsverletzung.

Folgt Emma bei Twitter: @emmagarland

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