Tätowierungen von Hakenkreuzen und anderen Symbolen der extremen Rechten wird man wohl nur schwer als Zeichen von Verfassungstreue verstehen – zumindest wenn man sich auf das seit 1949 gültige Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezieht.
Umso mehr Fragen wirft daher ein Foto auf, das einen Kampfsportler zeigt, der nach erfolgreichem Kampf zufrieden in die Kamera blickt. Auf seiner nackten Brust prangt eine großflächige Tätowierung, in die sowohl eine sogenannte schwarze Sonne als auch zahlreiche Hakenkreuze in verschiedenen Formen eingearbeitet sind.
Videos by VICE
Das Besondere: Der Mann ist angehender Jurist und derzeit als Rechtsreferendar in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beim Freistaat Sachsen angestellt. Die schwarze Sonne – ein Symbol aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen oder zwölf ringförmig angeordneten Sieg-Runen, also dem Symbol der SS, gilt als wichtiges Erkennungssymbol der rechtsextremen Szene. Das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes stellt in der Regel einen Straftatbestand dar. Und anscheinend arbeitet derzeit ein Mann, der diese Symbole auf seinem Körper verewigt hat, für die sächsische Justiz. Wie kann das sein?
OLG Dresden: Jeder Referendar muss Erklärung zur Verfassungstreue abgeben
Das Oberlandesgericht Dresden, das für die Ausbildung des Rechtsreferendars Brian E. zuständig ist, erklärt durch eine Sprecherin gegenüber VICE, dass jeder Bewerber als Einstellungsvoraussetzung seine Verfassungstreue erklären müsse. Verstöße hätten Konsequenzen, die im Einzelfall zu prüfen seien. Über einen vergleichbaren Fall sei dort aber bisher noch nicht entschieden worden, teilt die Sprecherin mit.
Auch bei VICE: Hass in der Haut – Wie Ex-Neonazis ihre rechtsextremen Tattoos loswerden
Bedeutet dieser mögliche Verstoß gegen die Verfassungstreue also das Ende von E.s juristischer Karriere? Hier kommt ihm ausgerechnet diese Verfassung zu Hilfe.
Die Sprecherin des OLG Dresden verweist darauf, dass dem Grundrecht auf eine freie Berufswahl (Artikel 12 des Grundgesetz) besondere Bedeutung zuzumessen sei, da der Staat das Ausbildungsmonopol für Juristen hat. “Solange die Sicherheit der Rechtspflege durch geeignete Maßnahmen geschützt werden kann” – also garantiert ist, dass in der sächsischen Justiz alles mit rechten Dingen zugeht –, müsse auch E. sein Grundrecht wahrnehmen dürfen, den Beruf des Juristen zu ergreifen, lässt das OLG mitteilen.
Zudem komme laut der Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden hinzu, dass Referendare “im Wesentlichen noch nicht mit Außenwirkung eigenverantwortlich handeln dürfen”, sprich: Sie könnten nach dieser Auffassung keinen wirklichen Schaden anrichten und das öffentliche Bild der Justiz prägen. Die Twitter-Kommentare zum Foto des rechten Referendars zeigen jedoch, dass dieser Schaden längst passiert ist: “Gilt in Sachsen vermutlich als besonderes Beförderungsmerkmal”, “So geht sächsisch” oder “Ist doch Voraussetzung, um bei Justiz oder Polizei was zu werden”.
Das Foto verbreitete sein Trainerstab – und hat es jetzt kurzfristig gelöscht
Das Foto mit dem gut sichtbaren Tattoo hatte das Bushido Muay Thai & Free Fight Team aus Leipzig bereits am 2. Juni öffentlich auf seiner Facebookseite geteilt. Der angehende Jurist Brian E. trainierte also im selben Gym wie einer der beiden rechten Hooligans, die seit letzter Woche wegen versuchten Totschlags auf Mallorca in Untersuchungshaft sitzen. Knapp zwei Wochen später machte eine Leipziger Antifagruppe auf das Bild aufmerksam und wies auf die Neonazi-Tattoos hin. Das Foto verbreitete sich daraufhin rasch in sozialen Medien.
Mittlerweile hat das Kampfsport-Team den ursprünglichen Post mit dem Foto gelöscht, es ist derzeit allerdings weiterhin als Kommentar einer Trainerin des Teams auf der Facebookseite zu sehen. Zeitgleich entfernte das Videoportal “fight24.tv” eine Aufnahme des Kampfs, den Brian E. am 2. Juni bestritt, und auf der die Tätowierungen ebenfalls deutlich zu sehen waren. Eine Anfrage von VICE nach dem Grund der Löschung ließ fight24 bisher unbeantwortet.
Verfahren wegen Neonazi-Angriff und mögliche Kontakte zur Identitären Bewegung
Mit der Frage, ob jemand wie Brian E. im Rechtsreferendariat nicht fehl am Platz ist, musste sich das Oberlandesgericht Dresden schon vor Bekanntwerden der tätowierten Hakenkreuze beschäftigen. So durfte E., der, wie das OLG bestätigt, aktuell bei einem Strafrichter am Landgericht Chemnitz arbeitet, sein Referendariat 2018 nur unter Auflagen beginnen, weil zu dem Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen besonders schwerem Landfriedensbruch gegen ihn lief. So ist ihm untersagt, Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Auch sensible Posten im Bereich Staatsschutz sind ihm untersagt.
Denn ihm wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren 250 Personen aus der Neonazi- und Hooliganszene im Januar 2016 den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz überfallen zu haben. Die vermummte und bewaffnete Gruppe zerstörte damals zahlreiche Geschäfte, Kneipen und Autos, griff Passanten und Anwohner an, verursachte rund 113.000 Euro Schaden. Ende November 2018 verurteilte das Leipziger Amtsgericht E. deswegen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Er legte Berufung ein. Wäre das Urteil rechtskräftig geworden, hätte es wohl das Ende seiner juristischen Ausbildung bedeutet. Vor Gericht stellte er sich als “vielseitig politisch interessierten Menschen” dar, der weder rechts noch links stehe. Er sei an dem Abend in Connewitz gewesen, weil er ein Zeichen gegen Gewalt setzen wollte und von einer entsprechenden Demo gehört hätte.
In der Verhandlung wurden auch die damals bereits öffentlichen Vorwürfe seiner Nähe zur Neonaziszene thematisiert. Sein Anwalt präsentierte den Ausdruck eines Artikels der linken Plattform Indymedia. Darin wird E. als “Neonazi” bezeichnet, ihm werden Kontakte zur Identitären Bewegung und das Tragen rechter Szenekleidung in der Universität vorgeworfen. Die Kleidung räumte E. zwar ein und auch gab er zu, dass es Fotos gibt, die ihn gemeinsam mit Führungsfiguren der IB zeigen, doch kenne er die Personen nicht und sei nur zufällig in deren Nähe zu sehen.
Die zuständige Personalstelle des OLG Dresden prüft laut Aussage der Sprecherin nun den Fall um E.s Tätowierungen und die Frage seiner Verfassungstreue. Danach werde man über weitere Schritte entscheiden.
Folge VICE auf Facebook, Instagram und Snapchat.