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Polizist filmt wohl versehentlich, wie er die Drogen versteckt, die er später “findet”

Bodycams sollen Polizisten eigentlich schützen. Doch dieser Beamte kannte anscheinend den Buffering Mode nicht.
Bild: Screenshot Justin Fenton / Twitter

Die Geschichte klingt skurril: Ein Polizist filmt sich aus Versehen selbst dabei, wie er Drogen versteckt und nur wenige Sekunden später so tut, als habe er sie gerade erst gefunden. Genau das ist aber anscheinend in einem Video aus der US-Stadt Baltimore zu sehen, das gestern von der Pflichtverteidigung Maryland veröffentlicht wurde und für jede Menge mediale Aufregung in dem Bundesstaat an der Atlantikküste sorgte.

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Die Behörde vertritt einen Mann, der seit dem 24. Januar wegen des Verdachts auf Drogenhandel in Untersuchungshaft saß. Festgenommen hat den Mann genau der Polizeibeamte, der nun in dem Video zu sehen ist. Die Bodycam des Beamten zeichnete den brisanten Clip am Tag der Festnahme auf. Doch was war passiert?

Dem Polizist Richard P. wurde wohl der sogenannte Buffering-Mode seiner Bodycam zum Verhängnis: Diese Funktion speichert die 30 Sekunden vor und nach der manuellen Aktivierung der Bodycam automatisch ab, allerdings ohne Ton. In genau diesen 30 Sekunden, bevor der 29-Jährige Polizist seine Bodycam aktiviert, sieht man ihn mit einer Plastiktüte voller Pillen in der Hand, die er auf einem brachliegenden Gelände in einer leeren Dose versteckt. Neben ihm stehen zwei Kollegen, die ihm dabei zusehen. Dann gehen die Drei wieder zurück an die nahegelegene Straße, und Richard P. schaltet seine Bodycam an. Er fackelt nicht lange und geht direkt zu dem vermüllten Gelände, um es - so sagt er in dem Video, zu "überprüfen". Und prompt findet er, wie durch ein Wunder, die Plastiktüte mit den Drogen darin. Den Fund meldet er mit einem lässigen "Yo" seinen beiden Kollegen.

Die Pflichtverteidigung des Mannes, der an diesem Tag durch P. und seinen beiden Kollegen festgenommmen wurde, hatte das dubiose Video bereits letzte Woche an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In einer gestrigen Pressemitteilung bemängeln die Pflichtverteidiger vor allem, dass Richard P. derzeit noch immer als Zeuge in rund 53 laufenden Fällen auftritt, ohne dass das fragwürdige Video, welches den Beamten in einem äußerst ungünstigen Licht darstehen lässt, bisher zur Sprache gekommen sei.

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Die Anklage gegen den festgenommen, mutmaßlichen Drogendealer wurde mittlerweile fallengelassen. Allerdings bleibt unklar, wie sich das belastende Videomaterial auf P.s Zeugenstatus in den anderen Fällen auswirken wird. Wie die Polizei Baltimore gestern in einer Pressekonferenz mitteilte, sei einer der drei Polizisten suspendiert worden, die beiden anderen in den Innendienst versetzt worden.

Was genau Richard P. mit seiner Aktion bezwecken wollte, ist nicht bekannt, die Polizei Baltimore untersucht den Fall noch. Der Leiter der örtlichen Dienststelle, Kommissar Kevin Davis, sagte in der gestrigen Pressekonferenz: "Es ist sicherlich eine Möglichkeit, der wir nachgehen, dass die Polizisten eigentlich Drogen zurücklegten, die sie schon entdeckt hatten, um ihre Entdeckung mit der Bodycam zu dokumentieren".

Bodycams bald auch überall in Deutschland?

In den USA tragen einige Polizisten im Einsatz bereits seit Längerem Bodycams. Die Beamten sollen so einerseits besser vor Angriffen geschützt sein, andererseits soll ihre Arbeit dokumentiert werden.


Die Debatte darüber, ob in Zukunft auch deutsche Polizisten mit Bodycams ausgestattet werden sollen, wird aktuell auch hierzulande geführt. Mehrere deutsche Polizeibehörden testeten bereits Bodycams. Datenschützer warnen indes unter anderem vor Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger durch Bodycams.

Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, äußerte zum Beispiel in einer Stellungnahme zu einem Antrag, dass Polizisten in Nordrhein-Westfalen in Zukunft Bodycams tragen dürfen sollen, große Bedenken: "Der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum und im privaten Bereich stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…) und in die allgemeine Handlungsfreiheit dar."