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Griechische Gerichte berufen sich auf ein Gesetz von 250 n. Chr., um Homo-Ehen zu annullieren

Zwei Paare haben vor, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen vorzugehen.

Foto: Taymaz Valley | Flickr.com | CC BY 2.0

Laut Wikipedia war Herennius Modestinus „ein berühmter römischer Jurist—ein Schüler des Ulpian, der um 250 n. Chr. lebte." Als königlicher Berater in Rechtsfragen beschäftigte er sich hauptsächlich mit dem, was heute als Familienrecht bezeichnet wird. Doch wenn du jetzt glaubst, diese Info ist nur für Geschichtsnerds interessant, dann liegst du völlig daneben. In Griechenland schreibt Modestinus noch heute Gesetze und mischt sich in moderne Themen wie die gleichgeschlechtlichen Ehe ein.

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Am 3. Juni 2008 schloss der (inzwischen verstorbene) Bürgermeister der winzigen Insel Tilos, Anastasios Aliferis, zwei gleichgeschlechtliche Ehen, eine unter Männern und eine unter Frauen. Vor der Zeremonie recherchierte Aliferis in einer langen Besprechung mit dem juristischen Berater der Stadt die Rechtmäßigkeit dieser Ehen. Unter dem Paragraphen „Familienrecht", zuletzt geändert 1981, fanden sie kein klares Verbot einer Eheschließung zwischen Partnern des gleichen Geschlechts.

Gleich am nächsten Tag verlangte allerdings ein Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs die Annullierung der Ehen, da sie illegal seien. Sieben Jahren später scheint für den Rechtsstreit, der zwischen den beiden Paaren und dem Obersten Gerichtshof von Griechenland ausbrach, kein Ende in Sicht. Ich unterhielt mich mit dem Anwalt der Paare, Vasilis Hirdaris, der es für wahrscheinlich hält, dass der Fall bald vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommen wird.

„Weil es keine rechtliche Begründung gab, basierte die Argumentation des griechischen Staatsanwalts auf einer Auslegung eines Gesetzes aus der Antike, die keine konkrete Grundlage hatte, sondern einfach eine Annahme darüber darstellte, was der Gesetzgeber damals gemeint haben wird", erklärte Hirdaris. „Dieses Gesetz basierte auf den Lehren des Modestinus. Der Staatsanwalt behauptete im Grunde, der Gesetzgeber habe beabsichtigt, dass der Begriff ‚Jungvermählte' einen Mann und eine Frau beschreibt—auch wenn im Gesetz selbst nichts dergleichen steht. Der Wortlaut ist klar und gleichgeschlechtlichen Paaren ist die Heirat nicht verboten. Trotzdem verließ sich das Gericht auf diese Interpretation und ignorierte die Tatsache, dass Modestinus zu Anfang des christlichen Zeitalters lebte, als Eheschließungen ausschließlich religiöse Feiern waren. Modestinus kann mit dem Konzept der Zivilehe gar nicht vertraut gewesen sein."

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Die Anwälte, die die Ehen annullierten, waren also nicht in der Lage, im Gesetz einen klaren Verweis darauf zu finden, dass „Ehe" sich auf verschiedengeschlechtliche Paare beziehen muss, und so nahmen sie stattdessen Modestinus her. VIDEO: "Reparativtherapie" soll Homosexualität "heilen"

Das Urteil besagt ausdrücklich: „Bezüglich des Wortes ‚Jungvermählte' kamen die Autoren—sowohl der Vergangenheit als auch der Gegenwart—, die das Zivilgesetz auslegten, zu dem Schluss, dass die Ehe, wie sie der römische Jurist Modestinus unter dem Einfluss der christlichen Religion definierte, sich auf Männer und Frauen bezieht." Weiterhin steht darin: „Ehe ist ein Bund zwischen Mann und Frau, unter Gott, in einer menschlichen und gerechten Gesellschaft." Daraus folgt logisch, dass in den Auslegungen des griechischen Zivilrechts das unterschiedliche Geschlecht notwendige, rechtmäßige Voraussetzung für die Ehe ist, obwohl mehrere Autoren betonen, dass dies nirgends im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

Ich fragte Hirdaris, ob oft antike Definitionen in Prozessen zu modernen Themen zum Einsatz kommen. „Das Gericht vertritt die Ansicht, dass das Gesetz im Kontext der Gegenwart ausgelegt werden sollte. Es muss die Gesetzgebung an die aktuellen Begebenheiten anpassen und die Sitten und Bräuche der Zeit berücksichtigen, damit das Gesetz den Wandel der Zeit übersteht. Man kann nicht Gesetze, die in den 1950ern geschrieben wurden—wie es beim Zivilrecht der Fall ist—nach juristischen Gesichtspunkten von 250 n. Chr. auslegen. Das ist regressiv und zeigt, dass es keine Grundlage gibt, auf der man die gleichgeschlechtliche Ehe verbieten könnte", antwortete er.

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Was das Motiv angeht, so meint Hirdaris: „Es spiegelt die Haltung der Mehrheit der griechischen Bevölkerung wieder, die der homosexuellen Ehe zögerlich gegenübersteht. Doch Menschenrechte werden nicht von der Mehrheit entschieden. Menschenrechte sind für Minderheiten. Das ist der Wert individueller Menschenrechte. Ihr Zweck ist es, die Schwachen zu schützen."

Sean Adl-Tabatabai und Sinclair Treadway wurden im März 2014 in London verheiratet. Foto: Jake Lewis

Evengelia Vlami, eine der frisch verheirateten Frauen, ist anderer Meinung: „Die griechische Gesellschaft ist extrem offen. Als die Leute von unserer Hochzeit hörten, gratulierten sie mir und boten mir ihre Unterstützung an. Eine Frau mit einem Kind auf dem Arm hielt mich auf dem Weg zum Rathaus auf. Ich dachte, sie würde mich beschimpfen oder so etwas, doch sie sagte mir, sie halte unser Handeln für richtig und es sei mutig, dass ich für meine Überzeugungen eintrete."

Vlami hält die Entscheidung für eine politische und keine juristische: „Wir wussten schon vor alldem, dass wir mit dem Fall vor den Europäischen Gerichtshof müssen würden. Ich glaube allerdings nicht, dass eine solche politische Entscheidung breite Akzeptanz finden wird", sagte sie. „Der Grund, warum unsere Gesellschaft rückschrittlich bleibt, sind die Entscheidungen der Politiker, der Kirchen und der Richter—nicht der griechischen Bürgerinnen und Bürger.

Als ich sie fragte, ob sie es lustig finde, dass in ihrem Fall ein Mann aus dem 3. Jahrhundert über ihren Fall bestimmt, sagte Vlami: „Ich finde es nicht lustig, denn ich bin hier, ich lebe in der Gegenwart. Ich fühle mich, als hätte man mich aufgefordert zu beweisen, dass die Erde keine Scheibe ist, weil irgendein Physiker vor Jahrhunderten dieser Meinung war."

Beide Fälle liegen im Moment dem griechischen Obersten Gerichtshof vor. Die Verhandlung im Fall der Männer ist für den 11. Mai angesetzt, während der Fall der Frauen voraussichtlich im November 2015 verhandelt wird. Sowohl Hirdaris als auch Vlami rechnen damit, danach beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg Berufung einlegen zu müssen.