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Bei einem Konzert schon mal „richtig“ getanzt? Das kann 9.000 Euro kosten!

Parov Stelar steht im Zentrum einer absurden Behördenposse, die nun vor Gericht entschieden wurde.
Feiern die Abwesenheit der Vergnügungssteuer: Parov Stelar-Fans in Kroatien, 2015. Foto: imago

Eigentlich wollten Parov Stelar und sein Management im Juli 2011 nur ein großes Konzert mit Freunden veranstalten. Am Ende stand eine saftige Rechnung von fast 18.000 Euro zu Buche. Aufgetischt hatten die die Wiener Behörden. Der absurde Grund: Es wurde zu heftig getanzt.

„Sein unverkennbarer Sound von cinematischem Jazz mit Popanleihen bis zu Swing ist dabei nicht nur bei den Fans erfolgreich, sondern hat gleich ein ganzes Genre geprägt." So kündigte die Veranstaltungswebseite damals, vor fünf Jahren, Parov Stelar und Band an. Der Linzer, bereits weltweit bekannt und heute um noch einiges erfolgreicher, spielte in der Rinderhalle Neu Marx in Wien auf und hatte dafür Gramophonedzie, Alexander Ryba, Pat Poree und Ava Takes A Walk mit dabei. Ebenfalls mit von der Partie in dem eigens für diesen Abend konzerttauglich gemachten Zelt: ein Mitarbeiter des MA6, dem Rechnungsamt in Wien.

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Ein Kollege von ihm hatte vorab zwar bestätigt, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Konzert handeln würde. Besagte Amtskraft kam vor Ort dann aber doch zu einem anderen Ergebnis: Hier sei „richtig getanzt" worden, wie der Kurier schreibt, deshalb handelte es sich um einen sogenannten Publikumstanz—und dieser wird in Österreich mit einer Vergnügungssteuer belegt. 8183,55 € plus nochmals insgesamt 982,04 € Verspätungs- und Säumniszuschläge verlangte das MA6 also nachträglich. Veranstalter und Parov Stelar-Manager Günter Unger zog vor Gericht. Seinen Einspruch gegen ein erstes Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof nun abgewiesen. Zu den mehr als 9.000 € kommen so nochmals Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 8.000 € dazu.

Da wurde noch nicht „richtig" getanzt—ein Video vom Auftritt Parov Stelars.

Am Telefon mit THUMP erheitert der Prozess Manager Unger noch immer: „Der Beamte meinte zu uns: ,Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem'", sagt er. „Das muss man sich mal vorstellen!" Absurderweise konnte diesen vor Gericht zudem auch keinen (Tanz-)Unterschied zwischen zwei YouTube-Videos des Abends feststellen. In dem einen ist das nicht beanstandete Set von Parov Stelar zu sehen, in dem anderen das „richtig" durchtanzte Set des Abschluss- und Nebenacts Grammophonidzie. Auch wurde nie davor und nie danach ein Parov Stelar-Konzert behördlich als „Publikumstanz" eingeordnet.

Sei's drum. Unger freut sich mittlerweile über die (nicht ganz) kostenlose Publicity und über die Wellen, die der Fall geschlagen hat. „Wir haben eine Lawine losgetreten. Das (Vergnügungssteuer-)Gesetz wird ganz, ganz sicher fallen." Das will er aus der Politik erfahren haben. Bis dahin gilt weiterhin: Vorsicht beim „richtig" Tanzen!

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