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Urteil

Niedersächsische Polizei darf Daten von Fußballfans weiterhin speichern

Eine Frau forderte, dass man ihre Einträge aus der SKB-Datei lösche. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gab allerdings eher der Polizei Recht.
Foto: Imago; So sehen also „Einträge" aus

Die Polizei in Niedersachsen darf die Daten gewaltbereiter Fans weiterhin speichern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am vergangenen Freitag. Eine weiblicher Fußballfan aus Hannover erhob bereits Anfang des Jahres Klage gegen die Polizeidirektion Hannover: Sie wollte, dass ihre Einträge aus der Datenbank für „Problemfans" gelöscht werden. Diese Einträge sind SKB-Dateien, die in einer Datenbank—die von szenekundigen Beamten geführt wird—festgehalten werden. Diese sollen dabei helfen, einen Einblick in die Motive und die Gefahren gewaltbereiter Fußballfans zu bekommen, beispielsweise bei Gefahrenspielen. Laut der Polizei umfasse die Datenbank in Niedersachsen rund 1200 Fans, die vor allem in Hannover (ca. 750 Einträge), Braunschweig (ca. 250) und Wolfsburg (ca. 200) aktiv sind. Das Gericht gab der Frau teilweise Recht und genehmigte die Löschung von drei ihrer neun Einträge. Allerdings—auch wegen der Tragweite des Urteils—wurde eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen.

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Am vergangen Freitag folgt in Lüneburg das Urteil des elften Senats, das einen kleinen Teilerfolg für den weiblichen Fan bedeutete. Einer der sieben Einträge wurde tatsächlich gelöscht—der Rest bleibe aber weiterhin bestehen. Das Gericht argumentierte nach dem Urteil, dass die Daten der Polizei bei der Eischätzung helfen würde, „ob bei bestimmten Fußballspielen Störungen oder Gefahren durch Personen aus der Problemfanszene zu erwarten sind". Außerdem würde die Arbeitsdatei nach Ansicht des Gerichts unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben geführt. Mit dieser Begründung lehnte das OVG auch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ab.

Nach dem Urteil zeigte sich Andreas Hüttl, der Anwalt der Klägerin, überrascht. Gegenüber NDR Info meinte er: „Als Resultat beider Verfahren muss ich feststellen, dass fast die Hälfte aller Einträge meiner Mandantin auf Anordnung des Gerichts aus der Datei gelöscht werden müssen." In einem Gesamtkontext würde das für ihn bedeuten, dass auch viele weitere Einträge rechtswidrig seien.

In Berlin versucht man derweil einen anderen Weg zu gehen. Die neue Landesregierung möchte die „Datei Sportgewalt Berlin" nach dem Hamburger Vorbild überarbeiten und den Großteil der Einträge löschen. In der Hansestadt wurden erst vor kurzem ca. 900 Personen aus der Datenbank entfernt.