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Gibt es die Kärntnerin, die ihre Eltern wegen Facebookfotos verklagt, überhaupt?

Die im Artikel zitierte Anwaltskanzlei weiß nichts von dem Fall. Das Landesgericht Klagenfurt auch nicht.

Foto: Flickr | Naomi | CC 2.0

Der Fall von Anna Mair, deren Name von der Redaktion der Ganzen Woche geändert wurde, klingt wie eine Mahnung an alle Eltern, die Fotos ihrer Kinder zu leichtfertig auf Social Media-Kanälen teilen. Seit 2009 sollen die Eltern Kinderfotos der 18-jährigen Kärntnerin mit ihren Facebook-Freunden geteilt haben, bis das Mädchen beschloss, ihre Eltern anzuzeigen. Auch sie selbst und ihr Vater kommen in dem Artikel zu Wort:

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"Obwohl ich damals bereits elf Jahre alt war, haben sie quasi nachträglich Babyfotos von mir auf Facebook veröffentlicht. Sie kannten keine Scham und keine Grenze. Ob ich auf dem Töpfchen saß oder nackt in meinem Kinderbettchen lag—jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht. Sie haben mich nie gefragt, ob mir das Recht sei." Sie sehe keine andere Möglichkeit als ihre Eltern jetzt, wo sie 18 sei, zu verklagen.

Auch ihr Vater rechtfertigt sich gegenüber der Ganzen Woche. Da es sich um seine Tochter handle, sehe er keinen Grund, die Fotos zu löschen: "Ich sehe es als mein Recht an, diese Fotos veröffentlichen zu dürfen. Schließlich ist das unser Kind und es ist für meine Frau und mich ein schönes Familienalbum, das bei unseren Facebook-Freunden gut ankommt." Sie hätten die Fotos außerdem nur mit ihren 700 Facebook-Freunden geteilt, nicht öffentlich. Nun würden sie keine Fotos mehr posten.

Weltweit wurde über den Fall berichtet. Viele Redaktionen versuchten, Kontakt zu den Eltern, der Tochter oder dem Redakteur des Artikels aufzunehmen. Auch wir. Die Redaktion der Ganzen Woche verweigerte und sagte, sie würde Anfragen nur schriftlich entgegennehmen. Auf unsere Mail bekamen wir bis heute keine Antwort. Auch die Berliner Morgenpost beschäftigte sich mit dem Fall. Auch sie bekam keine Antwort:

"Unsere Redaktion hat die Zeitschrift mehrfach kontaktiert: Die Zentrale stellt zu den Journalisten nicht durch, Rückrufzusagen wurden nicht eingehalten, Mails an die Redaktion und direkt an den Herausgeber Noah Falk blieben unbeantwortet", schreibt der Redakteur. Auch der Fotograf, der für den Artikel ein Foto gemacht hat, das Anna Maier von hinten zeigen soll, habe auf keine Anfrage der Zeitung reagiert.

Die im Artikel zitierte Anwaltskanzlei weiß nichts von dem Fall, ebensowenig das Landesgericht Klagenfurt. Laut Berliner Morgenpost wolle die Gerichtssprecherin Lambauer nicht völlig ausschließen, dass es die Klage tatsächlich gebe, doch spektakuläre Fälle würden sie eigentlich erreichen. Es liegt nun an der Ganzen Woche, Mails zu beantworten, Rückrufe zu tätigen und für Klarheit zu sorgen. Bisher hat sie das tunlichst vermieden.