​Weil ein Hansa-Fan eine Schlägerei mit der Polizei filmte, wurde seine Wohnung durchsucht

Wer die Polizei filmt, muss sich auf Beamten-Besuch einstellen. So erging es zumindest einem Fan von Hansa Rostock. Er filmte im April 2014 nach dem Heimspiel gegen RB Leipzig Auseinandersetzungen zwischen Rostocker Anhängern und der Polizei. Ein paar Tage später besuchte ihn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss und ermittelte wegen schweren Landfriedensbruch gegen ihn.

Die Blau-Weiß-Rote Hilfe (BWRH), die Rechtshilfe für Fans von Hansa Rostock, veröffentlichte nun in einer Mitteilung diesen ziemlich kuriosen, wie auch erschreckenden Rechtsfall.

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Hasso, wie ihn die BWRH anonymisierte, wollte nach dem Spiel gegen Leipzig „das konzept- und ziellose Verhalten der Polizei sowie eventuelle Straftaten im Amt dokumentieren und filmte”, wie die BWRH schreibt. Wenige Tage später bekam er Besuch von einigen Beamten. Diese hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei und gaben an, dass sie „wegen besonders schweren Landfriedensbruchs” gegen Hasso ermitteln würden. Er soll durch das Filmen der Auseinandersetzungen „andere darin bestärkt haben, an Ausschreitungen teilzunehmen bzw. sie fortzuführen”, erklärt die BWRH die Vorwürfe der Polizei und fügt kritisch an: „In manchen Teilen Deutschlands reichen die absurdesten Begründungen, die Ermittlungsrichter unterschreiben augenscheinlich ohnehin alles.”

Die Polizei suchte bei Hasso die Aufnahmen vom Spieltag, die er aber wohl nicht hatte. Der Hansa-Fan legte anschließend Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss ein und forderte eine Akteneinsicht. Diese ergab, dass Hasso lediglich als Zeuge in Betracht kam. „Die Beamten hatten ihn bei der Auswertung des polizeilichen Videomaterials entdeckt und es gefiel ihnen offensichtlich nicht, dass er nur die Aktionen der Polizei filmte”, schreibt die Blau-Weiß-Rote Hilfe dazu. „Im Laufe der Beschwerde wurde klar, dass unser Mitglied strafrechtlich nicht wirklich etwas zu erwarten hatte, zu abenteuerlich war die Argumentation von Polizei und Staatsanwaltschaft.”

Die BWRH wirft der Polizei und Staatsanwaltschaft vor, dass der Vorwurf der Mittäterschaft lediglich genutzt wurde, um Hassos Wohnung durchsuchen zu können. „Die hanebüchene Konstruktion ihn zum Mittäter eines Landsfriedensbruchs zu machen, diente nur dazu, ihm eine Hausdurchsuchung zu bescheren”, schreiben sie in ihrer Stellungnahme. Das Verfahren wurde nun endgültig eingestellt.

Beim damaligen Spiel gegen Leipzig berichtete die Rostocker Polizei von „massiven Ausschreitungen” in denen die „hochaggressiven Anhänger des F.C. Hansa Rostock” Polizeibeamte und Ordnungskräfte verletzt hätten. „Der Verein und die Polizeiinspektion Rostock werden gemeinsam alles unternehmen, die Straftäter zu identifizieren, um diese zukünftig von Fußballspielen auszuschließen”, schrieb die Polizei in ihren Bericht. Auch deswegen kam es wohl dazu, dass der Ermittlungsrichter den fragwürdigen Durchsuchungsbeschluss so schnell durchgewunken hat.

„Eine Hausdurchsuchung ist auch bei Zeugen grundsätzlich möglich, wenn sie zum Auffinden von Beweismitteln dient”, erklärt auch die BWRH und rät den Hansa-Fans in der Stellungnahme trotzdem dazu auch weiterhin Videoaufzeichnungen als Beweismittel zu produzieren. „Wir haben bereits vielfach die Erfahrung gemacht, dass Polizisten vor Gericht ihre Aussagen absprechen und das Videomaterial ihrer Einsätze dahingehend manipulieren, dass ein falscher Gesamteindruck der Situation entsteht”, so die Rechtshilfe. „Dies kann sich besonders in Fällen, in denen es nur wenige Zeugen gibt, fatal für den Beschuldigten auswirken.” Im Fall von Hasso konnte ihm die Rechtshilfe hingegen helfen seine Unschuld zu beweisen.

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