A transgender woman in a hospital gown having a conversation with a doctor, a transgender man
Foto: Zackary Drucker | The Gender Spectrum Collection | CC BY-NC-ND 4.0 
Geschlechtsidentität

Was das neue Transsexuellengesetz für Trans-Personen bedeuten würde

Laut dem Entwurf zweier Bundesministerien sollen unter anderem die Ehepartner*innen der Betroffenen zu deren Geschlecht befragt werden.

Stell dir vor, du bist trans. Stell dir vor, du möchtest deinen Namen und dein Geschlecht ändern lassen. Stell dir vor, dass du deshalb zu einer Beratung gehen musst, in der dein Leben, deine Identität, deine Wünsche begutachtet und bewertet werden. Stell dir vor, dass du in einem Gerichtssaal sitzen musst, in dem dein*e Ehepartner*in befragt wird, um herauszufinden, ob das, was du dir wünscht, wirklich stimmen kann.

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Und nun stell dir vor, dass dein Antrag abgelehnt wird und du drei Jahre warten musst, bevor du einen neuen stellen darfst. Drei Jahre, in denen du ein Leben mit falschen Papieren führen musst. Drei Jahre, in denen du nicht einmal ein Paket von der Post abholen kannst.

Für trans Menschen in Deutschland könnte dieses Szenario schon bald Realität werden: Seit Jahren hoffen wir auf eine Reform des Transsexuellengesetzes. Am vergangenen Mittwoch legten das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium nun überraschend einen Gesetzesentwurf vor. Die Neuerungen würden die Situation für trans Menschen allerdings nicht verbessern, sondern verschlimmern.

Seit dem 1. Januar 1981 gilt in Deutschland das Transsexuellengesetz (TSG). Es bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen trans Menschen ihren Vornamen oder ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern dürfen. In den beinahe 40 Jahren, die seit der Einführung des Gesetzes vergangen sind, hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und Anpassungen vorgenommen.


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1981 durften trans Personen ihren Vornamen und ihren Personenstand zum Beispiel tatsächlich erst nach einem operativen Eingriff ändern. Um den Antrag zu stellen, mussten sie allerdings mindestens 25 Jahre alt sein – und unverheiratet, denn die gleichgeschlechtliche Ehe gab es damals nicht. Wenn Antragsstellende heiraten wollten, würde ihre Vornamensänderung unwirksam werden. Bereits verheiratete trans Menschen mussten sich vor der Änderung scheiden lassen. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft war laut TSG nur erlaubt, wenn trans Personen sich zuvor einem operativen Eingriff unterzogen hatten. Und als wäre das alles nicht einschränkend genug, durften trans Menschen ohne deutschen Pass bis 2007 weder eine Namens- noch eine Personenstandsänderung in Anspruch nehmen.

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All diese diskriminierenden Vorschriften wurden im Laufe der vergangenen Jahre gelockert oder abgeschafft. Doch die Begutachtung von trans Menschen ist bis heute im Gesetz verankert. Wer bisher seinen Namen und seinen Personenstand ändern lassen wollte, musste sich für ein Gerichtsverfahren zwei psychologische Gutachten einholen. In diesen wurde medizinisch bewertet, ob sich "das Zugehörigkeitsempfinden des Antragsstellers nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft" womöglich noch ändern würde – oder nicht.

Linus Giese

Der Autor | Foto: Bob Sala

Ich finde das problematisch: Können zwei Psycholog*innen wirklich darüber entscheiden, welches Geschlecht ein Mensch hat? Anhand welcher Kriterien? Warum darf eine fremde Person darüber bestimmen, wer ich bin? Wie ich heißen möchte? Welches Geschlecht ich habe? Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person ihre Identität selbst bestimmen kann. Ein Gerichtsverfahren bedeutet allerdings Fremdbestimmung: Zwei Parteien streiten vor Gericht darum, ob eine trans Person ihre Identität auch auf offiziellen Dokumenten angeben darf.

Das neue Transsexuellengesetz könnte eine Chance sein. Stattdessen macht es vieles schwieriger

Wer an eine Reform denkt, denkt womöglich an so etwas wie Erneuerung. Im Falle des Transsexuellengesetzes haben die Bundesministerien ein veraltetes Gesetz allerdings nicht verbessert, sondern so verändert, dass für die betroffenen trans Menschen vieles noch schlechter wird.

Der neue Gesetzesentwurf legt fest, wie inter und trans Menschen zukünftig Namen und Geschlecht ändern lassen können: Für inter Personen gilt die Regelung der sogenannten "Dritten Option" im Personenstandsgesetz (§ 45b PStG). Das heißt, es reicht der Gang zum Standesamt und eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Im Gegensatz dazu müssen trans Menschen weiterhin die Anstrengung eines Gerichtsverfahrens in Kauf nehmen – wenn auch unter anderen Bedingungen als bisher.

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Wird der Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung abgelehnt, dürfen trans Personen mit dem neuen Gesetz erst nach drei Jahren einen neuen stellen.

Statt zweier Gutachten soll es nach dem neuen Gesetz nur noch eine verpflichtende Beratung geben. Das sieht zwar nach einer Verbesserung aus, doch es ändert nichts daran, dass trans Personen noch immer vor Gericht gehen müssen. Und auch wenn der Prozess nun "Beratung" statt "Begutachtung" genannt und staatlich finanziert werden soll, bleibt der Inhalt der gleiche: Die beratenden Psycholog*innen und Ärzt*innen müssen eine Bescheinigung darüber ausstellen, "ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet".

Das ist keine Beratung, sondern eine fremdbestimmte Beurteilung der eigenen Identität. In die dürften sich im Falle einer Gesetzesänderung auch die Ehepartner*innen der Antragsstellenden einschalten: Während der Gerichtsverfahren sollen sie künftig ebenfalls angehört werden – auch wenn völlig unklar bleibt, was sie zum Verfahren beizutragen haben.

Besonders katastrophal für trans Menschen ist allerdings eine andere Neuerung: Wird ihr Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung abgelehnt, dürfen sie erst nach drei Jahren einen neuen stellen. Das sind 36 Monate. 156 Wochen. 1.095 Tage. Es ist eine verdammt lange Zeit, in der es einem nicht erlaubt ist, mit dem gewünschten Namen und Geschlecht leben zu dürfen.

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Die Regierung muss aufhören, trans Menschen zu diskriminieren

Seit der Gesetzesentwurf am Mittwoch veröffentlicht wurde, gibt es Kritik: Trans-Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität oder die Bundesvereinigung trans* haben Stellung bezogen, auch die Antidiskriminierungsstelle äußerte sich am Freitag in einer Pressemitteilung. Dort heißt es, in dem Entwurf fehle eine Lösung, die die selbstbestimmte Geschlechtsidentität der betroffenen Personen mit einbezieht.

Fachverbände und Organisationen beklagten zudem, dass die Regierung ihnen lediglich eine Frist von 48 Stunden gegeben hatte, um auf die Reform zu reagieren. Viele dieser Verbände werden von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleitet, die Frist von zwei Tagen ist eine absurd kurze – und auch unangemessene Zeitspanne. Auch ich habe mich positioniert und eine Petition ins Leben gerufen, damit die Bundesregierung das pathologisierende und diskriminierende Begutachtungsverfahren beendet. Diese haben in den ersten vier Tagen bereits über 20.000 Menschen unterschrieben.

Als ich meine neue Geburtsurkunde in den Händen hielt, habe ich geweint.

Ich hatte Glück und musste nicht vor Gericht: Vor drei Monaten habe ich meinen Namen und Personenstand mithilfe der "Dritten Option" geändert. Eigentlich war das Gesetz nicht für trans Menschen gedacht. Es war aber so schwammig formuliert, dass ich es wie viele andere auch für mich nutzen konnte. Ich bin mit einem Attest zum Standesamt gegangen und habe dort meinen Namen und meinen Personenstand ändern lassen.

Als ich meine neue Geburtsurkunde in den Händen hielt, habe ich geweint. Mein Alltag ist seitdem viel einfacher. Demnächst suche ich nach einer neuen Wohnung und bin erleichtert darüber, dass ich niemandem erzählen muss, dass ich ein trans Mann bin. Ich kann mich zum ersten Mal richtig ausweisen, es wird keine Nachfragen geben, ich komme nicht in Erklärungsnöte. Ich habe meinen Namen ohne Begutachtung, ohne Bewertung und ohne Gerichtsverfahren ändern dürfen. Und das wünsche ich auch anderen trans Menschen. Denn hätte ich erst ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen, hätte ich den Mut und die Kraft dafür vielleicht gar nicht erst gehabt.

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