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Polizeigewalt

Handy-Video sei Dank: Leipziger Polizist wegen Körperverletzung gegen Fan verurteilt

In Leipzig wurde gestern ein Urteil mit Signal-Wirkung ausgesprochen. Doch was wäre gewesen, wenn es kein Beweis-Video gegeben hätte, das das brutale Vorgehen gegen die Chemie-Leipzig-Fans zeigt?
Foto: Screenshot von YouTube

In Leipzig ist gestern ein Polizist einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung verurteilt worden. Die offene Aggression zwischen einigen Bereitschaftspolizisten und Fans des Leipziger Traditionsvereins BSG Chemie Leipzig ist keineswegs neu; dass im Zuge dieser Auseinandersetzungen jedoch auch Polizisten auf der Anklagebank landen, hat hingegen Seltenheitswert.

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Wie eine Leipziger Polizeieinheit linke Chemie-Fans terrorisiert

Im September 2013 kam es bei einem Auswärtsspiel der BSG Chemie Leipzig im benachbarten Zwenkau zu chaotischen Szenen. Am Vormittag sollen 20-30 Personen in einem Supermarkt Getränke gestohlen und das Personal eingeschüchtert haben. Die Polizei wertete dies als Landfriedensbruch, vermutete die Täter unter den Chemie-Anhängern und sammelte sich um den Gästeblock. Nach dem Abpfiff eskalierte die Situation auf dem unübersichtlichen Gelände, die Beamten gingen mit Schlagstöcken und Tränengas gegen die Fans vor. Augenzeugen berichteten von [massiver Polizeigewalt](http://www.spiegel.de/sport/fussball/brutaler-polizei-einsatz-nach-fussballspiel- der-bsg-chemie-leipzig-a-929991.html) und auch die Vereinsleitung zeigte sich entsetzt über die Maßnahmen, die nicht mit anwesenden Vereinsvertretern abgestimmt waren.

Am Rande dieser Ereignisse spielte sich jene Szene ab, für die sich der stellvertretende Zugführer Swen G. nun seit dem 4. Februar vor Gericht verantworten musste: Während mehrere Chemie-Anhänger von Polizisten auf den Boden gedrückt werden, steigt Marco H. auf eine Sitzreihe und filmt das Geschehen mit seinem Handy. Anscheinend unbeteiligt gehen zwei Polizisten an dem Filmenden vorbei, reißen ihn plötzlich zu Boden und legen ihm Handschellen an. Dabei wird auch sein Telefon zerstört. Auf den Videoaufnahmen des brutalen Einsatzes war vorher mehrfach der Ruf „Handy weg!" zu hören und gegenüber Spiegel Online gaben mehrere Zeugen an, dass an anderen Stellen Fans gezielt am Filmen des Einsatzes gehindert wurden.

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Schnell stand die Frage im Raum, ob die Polizeikräfte hier bewusst versucht hatten, jegliche Dokumentation ihres Vorgehens zu unterbinden. Eine Frage, die durch die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (Die Linke) damals auch in den sächsischen Landtag getragen wurde. Das existierende Videomaterial führte letztendlich zur Aufnahme des Verfahrens gegen die beiden Beamten.

Vor dem Leipziger Amtsgericht stellte sich die Situation jedoch ein wenig anders dar, auch wenn der genaue Ablauf der Ereignisse aufgrund des Videos unstrittig zu sein schien. Swen G. gab an, dass er den Mann mit der auffälligen roten Mütze verdächtigte, an den Diebstählen im Supermarkt beteiligt gewesen zu sein und sah sich daher zu einer „Identitätsfeststellung" gezwungen. Gegenüber dem [MDR](http://www.mdr.de/sachsen/prozess-nach-polizeieinsatz-100zc-f1f179a7zs- 9f2fcd56.html) gab sein Verteidiger sogar an, ihm hätte andernfalls sogar ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gedroht. In seinen Schlussworten versicherte G. sichtlich nervös, dass er nur seinen Job gemacht habe und die Bürger von ihm erwarten würden, so zu handeln.

Dieser Sichtweise folgte das Gericht allerdings nur bedingt. Zwar sei die Identitätsfeststellung grundsätzlich rechtmäßig gewesen, jedoch stellte sich die simple Frage, ob Swen G. nicht auch einfach nach dem Ausweis des Verdächtigen hätte fragen können, anstatt ihn ohne weitere Erklärung zu fixieren. Die Richterin betonte, dass der überraschende Zugriff möglicherweise „wie aus dem Lehrbuch" durchgeführt worden war, aber jenseits der Verhältnismäßigkeit, die auch und gerade für Polizeibeamte immer oberste Regel sein sollte. Swen G. wurde daher wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 65 Euro (5850 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 140 Tagessätze gefordert, Swen G.s Anwalt plädierte auf Freispruch. Der ebenfalls angeklagte Polizeimeister Sascha P.—mittlerweile zum stellvertretenden Gruppenführer befördert—wurde freigesprochen, da er in der unübersichtlichen Situation nur seinem Vorgesetzten bei einem Zugriff zur Hilfe kam und zudem weisungsgebunden war.

Im Laufe der Verhandlung betonten Richterin und Staatsanwalt mehrfach, dass es bei dem aktuellen Verfahren keineswegs darum gehe, den gesamten Polizeieinsatz an dem Tag zu bewerten. Ungeachtet dessen sahen große Teile des Publikums den Prozess als exemplarisch für den Konflikt zwischen Chemie-Fans und der Leipziger BFE. An beiden Verhandlungstagen war das Podium bis auf den letzten Platz besetzt: auf der einen Seite Anhänger der BSG Chemie, auf der anderen zahlreiche Kollegen der beiden Angeklagten—größtenteils in Uniform.

Während die anwesenden Polizisten das Urteil gegen Swen G. mit deutlichem Unmut zur Kenntnis nahmen, sahen viele BSG-Chemie-Anhänger in der Verurteilung einen wichtigen Erfolg und wiesen mehrfach darauf hin, dass es ohne derart eindeutige Videos wohl niemals zu einem Prozess gekommen wäre. Auch das Rechtshilfekollektiv BSG Chemie Leipzig äußerte sich entsprechend: „Nachdem PolizistInnen bei Dienstvergehen und Verfehlungen in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist das heutige Urteil ein kleiner Schritt, um Polizeigewalt stärker zu ächten."

Den exemplarischen Charakter des Prozesses betonte auch Swen G.s Verteidigung, wenn auch in gänzlich anderer Weise: G.s Anwalt sah in dem Verfahren einen Prozess mit vorgegebenem Ergebnis, bei dem „auf Teufel komm raus" durchgesetzt werden müsse, dass mindestens einer verurteilt wird, und sprach in seinem Plädoyer von einem Verfolgungszwang der Staatsanwaltschaft. Aktuell prüfen G. und sein Anwalt noch, ob sie in Berufung gehen werden. Ob ein solcher Schritt erfolgreich sein kann, ist nicht auszuschließen, schließlich wurde erst diese Woche ein als „[Prügelpolizist](http://www.bild.de/regional/chemnitz/polizeigewalt/demonstrant-geschlagen-polizist- freigesprochen-44478526.bild.html)" verurteilter Beamter in zweiter Instanz freigesprochen, weil der Schlag in den Magen eines 16-Jährigen „verhältnismäßig" gewesen sei. Es bleibt also offen, ob es in dieser Hinsicht noch eine Fortsetzung geben wird.

Auch blieb bis zum Ende offen, welche Rolle Marco H.s Handy spielte, mit dem er zum Zeitpunkt des Zugriffs filmte. Im direkten Nachgang wurde H. zunächst mitgeteilt, dass dieses zur Beweissicherung beschlagnahmt sei; ein Aspekt, der vor Gericht nur am Rande thematisiert wurde. Eine Antwort auf die Frage, auf welche Weise das Gerät gegen die Wand geschleudert wurde, während die beiden Polizisten ihn fixierten—ob zufällig oder gezielt—ergab sich hingegen gestern nicht; und wie die vorher deutlich zu hörenden „Handy weg!"-Rufe damit in Zusammenhang stehen könnten, war für das aktuelle Urteil nicht von Belang. Unter den anwesenden Fußballfans hat sich mit diesem Verfahren zumindest noch einmal der Gedanke verstärkt, bei einer [Konfrontation mit der Polizei](http://www.vice.com/de/read/luftschlossfabrik-polizei-verpruegelt-demonstranten-bei- raeumung-in-flensburg-110) die Geschehnisse konsequent zu filmen.