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Verkehrsregeln

Das sind die skurrilsten (und günstigsten) Strafen des deutschen Bußgeldkatalogs

Bei Rot über die Straße gehen kostet tatsächlich nur 5 Euro. Und das ist noch nicht mal das Verrückteste.
imago | westend61

Foto: imago/westend61

Einmal vergessen, die Fahrkarte abzustempeln und schon bist du 60 Euro ärmer. Vom Faktor Kosten und Spaß her ist Schwarzfahren eine recht unsinnige Angelegenheit, für die man sogar im Gefängnis landen kann. Aber der deutsche Paragraphenwald hat noch viel mehr zu bieten als ein Bußgeld für die Beförderungserschleichung. Der gute Bürger braucht bei uns ein festes Regelwerk, um sich rundum wohl zu fühlen im Straßenverkehr – und dafür sorgt die Straßenverkehrsordnung mit einem bunten Topf an Bußgeldern. Wir haben mal recherchiert, für welche absurden Verstöße an der unteren Kostengrenze der Verkehrssünder so blechen muss.

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Stehen bleiben!

In Deutschland ist selbstverständlich alles ordentlich geregelt, selbst der Fußgängerverkehr. Doch ein Blick in den Bußgeldkatalog birgt Überraschungen.

Bei Rot über die Straße gehen: 5 Euro

"Seitdem ich weiß, dass es nur fünf Euro kostet, bei Rot zu gehen, erlaube ich mir das manchmal ganz gern", so ein VICE-Kollege. Nach links und rechts schauen sollte er vorher trotzdem, selbst wenn es ihn nur etwas mehr kostet, falls etwas passiert.

Rotlicht missachten + Verursachen eines Unfalls: 10 Euro

Wer gerade erst seinen Führerschein gemacht hat, kommt nicht so einfach davon. Zum einen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und man muss für ein Aufbauseminar auch noch wieder zurück in die Fahrschule. Das liegt daran, dass eine ignorierte Ampel ein A-Verstoß ist. Bedeutet: schwerwiegendes Vergehen. Das Gleiche gilt übrigens für folgendes Szenario:

Haltegebot eines Polizisten nicht befolgen: 5 Euro


Auch bei VICE: Der furchteinflößendste Schuldeneintreiber Großbritanniens


Jeder normale Mensch bleibt kurz stehen, wenn der Polizist nett darum bittet. Vielleicht will er dich vor einem großen Loch im Boden warnen, dich mit dem freundlichen Hinweis, deine Jacke zu schließen, vor einer Erkältung bewahren oder einfach wissen, wo du das leckere Sandwich gekauft hast. Hältst du kurz an – alles richtig gemacht. Freches Weitergehen kostet fünf Euro.

Alle anderen Fußgänger-Tatbestände gehören zur Kategorie B. Auch das gilt wieder nur für Fahranfänger, ist aber ganz gut zu wissen. Denn zwei B-Verstöße haben die gleichen Konsequenzen wie ein A-Verstoß.

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Übrigens: Schon ab dem 12. Lebensjahr sammelt man in Flensburg Punkte bei Vergehen gegen die StVO. Wenn man sich später bei der Fahrschule anmeldet, kann es dann passieren, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf Fahrerlaubnis ablehnt.

Links auf der Landstraße

In Deutschland herrscht Rechtsverkehr. Das gilt generell für Autofahrer und kostet sonst 80 Euro. Fußgänger dürfen mit größerer Freiheit ihrer Wege ziehen und innerhalb der Stadt selbständig zwischen rechter und linker Seite wählen. Das hört aber direkt nach dem Ortsschild auf, denn auf der Landstraße wird links gewandert. Wer sich beim Rechtsgehen erwischen lässt, muss blechen.

Außerhalb einer Ortschaft nicht am linken Fahrbahnrand laufen: 5 Euro

Zungenspiel

Es sieht so cool aus. Wer über ein Geländer springt (z.B. bei Straßenbahn- oder Bushaltestellen), wirkt verdammt lässig. Steht ein Polizist daneben – kein Problem! –, ziehst du völlig entspannt einen Fünf-Euro-Schein aus der Geldbörse.

Absperrungen überspringen: 5 Euro

Wenn du dann noch schräg über die Straße gehst, kannst du das Portemonnaie gleich offen lassen.

Die Straße nicht auf dem kürzesten Weg / ohne Beachtung des Verkehrs / an dafür nicht vorgesehener Stelle überqueren mit Gefährdung: 5 Euro

… mit Verursachung eines Unfalls: 10 Euro

Man kann natürlich immer versuchen, mit den Beamten zu verhandeln, überlegt euch aber vorher, ob das Sparbuch noch genug Geld für eine Beleidigung hergibt.

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Polizisten die Zunge herausstrecken: 300 Euro

Bullenschwein: 1.000 Euro

Trottel: 1.500 Euro

Wer sich den Tag nach dem Zungeherausstrecken erst einmal schön saufen muss, darf sich freuen: Bei Fußgängern gelten keine Promillegrenzen.

Auch Rumstehen kann kosten

Ich will ja nicht sagen, das gibt es nur in Deutschland. Aber: Soweit ich das recherchieren konnte, gibt es das nur in Deutschland.

Auf der Ladefläche eines Fahrzeuges stehen, ohne Erfordernis: 5 Euro

Nicht zu verwechseln mit folgendem Verbot:

Zulassen, dass Personen auf der Ladefläche eines Fahrzeuges stehen, ohne Erlaubnis: 5 Euro

Mit dem Fahrrad auf der Autobahn

Liebe Romantiker: Das Sitzen auf dem Gepäckträger folgt einer strengen Altersregelung. Weder Gewicht noch Größe oder Eleganz der Person, die dort mitfährt, beeinflussen die Kulanz der Polizei.

Auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person befördert, die älter als 7 Jahre alt ist: 5 Euro

Und auch die Abkürzung über die Autobahn ist nicht mehr drin. Dabei hat die A2 doch so wunderbar glatten Asphalt, auf dem das Fixie richtig schön rollt. Anders als bei der möglichen Krankenhausrechnung kann man am Bußgeld aber mal wieder nicht meckern.

Mit dem Fahrrad auf der Autobahn: 10 Euro

Hier und da kommen den Beamten auch ihre eigenen Regeln in die Quere: Ein Kölner musste 25 Euro für die fehlende rechte Handbremse an seinem Fahrrad zahlen. Dass er gar keinen rechten Arm hatte, reichte dem fleißigen Ordnungshüter nicht als Argument.

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Und manchmal schleicht sich sogar bei der Kontrollbehörde der Fehlerteufel ein und es kommt eine Mahnung ins Haus geflattert, weil man beim Radfahren nicht angeschnallt war. In diesem Fall hatte der Aussteller nur ein Kürzel vertauscht – aber vielleicht sollte man das Vergehen sicherheitshalber doch noch in den Katalog aufnehmen.

Schnäppchen für Autofahrer

Hier können wir gleich mal mit dem Klischee aufräumen, alle Vergehen mit dem Auto seien teuer. Voll gar nicht! Es gibt auch Regelverstöße, die sich jeder leisten kann.

Unnützes Hin- und Herfahren: 20 Euro

Was genau als unnütz gilt, wird nicht näher erklärt. Man wird doch wohl noch seinen tiefergelegten Golf mit Unterbodenbeleuchtung im Dorf zur Schau herumfahren dürfen!

Für einen Zehner weniger gibt es die folgenden Verstöße, die funktionieren aber nur im Winter.

Auto warm laufen lassen: 10 Euro

Nur "Guckloch" in der Frontscheibe freigekratzt: 10 Euro

Und zum Schluss noch was Niedliches mit Tieren:

Tier vom Kfz aus geführt: 5 Euro

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