Stell dir vor, du lebst in einem Land, in dem du nicht lieben darfst, wen du willst. Bis vor 25 Jahren ging es homosexuellen Menschen in Deutschland so. Mindestens 64.000 Personen wurden wegen des sogenannten Schwulenparagrafen, § 175 des Strafgesetzbuchs, verurteilt, unzählige diskriminiert. Erst am 11. Juni 1994 wurde das Verbot abgeschafft. VICE und i-D feiern dieses Jubiläum in einer Themenwoche. Mit Geschichten von queeren Menschen, die damals wie heute für ihr Recht kämpfen, zu lieben, wen sie wollen. Alle findest du hier.
Kurz bevor mir der Neonazi mit der Faust ins Gesicht schlug, einfach nur, weil ich von einem Date mit einem Typen erzählte, saß ich mit Freunden in der Straßenbahn. Gut gelaunt, gut angetrunken. Wir redeten, lachten. Berlin, kurz vor Mitternacht, Greifswalder Straße, unsere Station.
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Ich ging im Gang der Tram hinter einem Typen in Springerstiefeln her. Bomberjacke, kahl rasierter Kopf. Er drehte sich um, schien, unserem Gespräch gelauscht zu haben. Oder sich an meinem Aussehen gestört zu haben.
“Hast du gerade was gesagt?”, fragte er aggressiv. “Hast du mich gerade angepackt?” “Nein, nein – wieso?”, sagte ich.
Beim Anblick seiner kleinen Schweinsaugen, die mir auch Jahre später noch präsent sind, bekam ich Angst. Und dann: Bämm. Der Geschmack von Blut mischte sich mit dem der Gin Tonics, die ich zu Hause hatte. Augenblicke später lag ich auf dem Boden. Ein Schlag ins Gesicht. Mit der Faust. Das Motiv: Homophobie.
Die Zahl der homophoben Gewalttaten in Deutschland steigt. Auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws zählte die Regierung für das vergangene Jahr 313 politisch motivierte Straftaten, die mit der sexuellen Orientierung des Opfers begründet wurden. Darunter 91 Gewalttaten, die für schwere und lebensgefährliche Körperverletzung stehen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich größer sein. Viele Opfer zeigen die Täterinnen und Täter nicht an. Aus Wut, aus Scham, aus Angst.
Den Begriff “heterosexuelle Gewalttaten” gibt es übrigens nicht. Heterosexuelle werden aufgrund ihrer Sexualität nicht angegriffen. Kein Mann schlägt eine Frau, nur weil die Männer liebt, keine Frau schlägt einen Mann, nur weil er Frauen liebt. Aber für queere Personen gehören Gewalttaten aufgrund ihrer Liebe zum Alltag.
Kein Gericht hat mich je dafür verurteilt, schwul zu sein. Aber es reicht, Mitmenschen zu haben, die mich dafür verachten.
Der Hass auf Schwule wurde den Deutschen lange eingeimpft. Von 1872 bis 1994, 122 Jahre lang, stand im deutschen Strafgesetzbuch der § 175: “Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft”, hieß es dort. Erst vor genau 25 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der Paragraf abgeschafft. Doch er wirkt bis heute nach. 50.000 Männer wurden laut der Bundesregierung in all den Jahren schuldig gesprochen. Etwa 5.000 dieser Betroffenen leben laut Schätzungen heute noch.
Ich bin heute 25 Jahre alt, mit 17 habe ich mich geoutet. Schwul zu sein, das war für mich nie strafbar. Kein Gericht hat mich je dafür verurteilt. Aber es braucht gar kein Gericht. Es reicht, Mitmenschen zu haben, die mich dafür verachten.
Als schwuler Mann gehöre ich einer Minderheit an. Das sollte aber eigentlich kein Grund sein, mich minderwertig zu fühlen. Aber manchmal tue ich das. Da sind die Normalos, da sind die Schwulen. Allein zwischen diesen beiden verläuft eine Grenze. Und dann gibt es noch die, die eine Grenze übertreten – in dem sie Menschen wie mich angreifen.
Wieder in der Tram, mit meinen Freunden, kurz nach dem Schlag. Meine Kommilitonen wollten sich um mich kümmern, ich sagte, dass alles okay sei. Der Schock saß zu tief. Wenigstens stand ich wieder.
An der S-Bahn-Station sahen wir den Nazi wieder. Als er uns sah, kam er auf uns zu. Meine Fluchtinstinkte schalteten sich ein. Ich drehte mich um, rannte die Treppen hoch. Vor der Station standen zwei Mitarbeiter der BVG. Ich schrie: “Polizei? Sind Sie von der Polizei? Da ist ein Nazi, der mich geschlagen hat.” Die Männer schauten nur verwirrt. Meine Freunde kamen mir nach. Wir nahmen ein Taxi. Ich stand immer noch unter Schock. Wollte weinen, aber ich konnte nicht.
Für die Verfolgung und Diskreditierung von Homosexuellen gibt es ein sehr berühmtes Beispiel in der Literatur: Oscar Wilde. Ende des 19. Jahrhunderts begann er – eigentlich verheiratet mit einer Frau – eine Affäre mit dem schwulen Kanadier Robbie Ross. Es folgten weitere Beziehungen mit Männern, die im damaligen England illegal waren. Wilde wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und öffentlich diskreditiert. Er habe andere Männer schwul gemacht, hieß es. Wilde verlor alles. Obwohl er zu dieser Zeit schon längst der gefeierte Autor vom Bildnis des Dorian Gray war. Seine Bücher werden bis heute gelesen und geliebt. Seine Verfolgung, die Peinigung, der er durchmachen musste, scheint dagegen fast vergessen.
Wilde ist ein frühes Beispiel dafür, dass homosexuelle Männer sich für ihre Sexualität schämen. Sie verbieten sich, die zu lieben, die sie wollen, weil sie glauben, ein “normales” Leben leben zu müssen. Sie gehen Beziehungen mit Frauen ein, bauen sich Familien auf und können Männern letzten Endes aber doch nicht widerstehen. Die Furcht vor der eigenen Homosexualität ist im Anbetracht der Geschichte verständlich.
Homoheiler und Blutspenden: Wo § 175 heute noch weiterlebt
Die Verurteilung von homosexuellen Männern findet aber auch heute noch statt – 120 Jahre nach Oscar Wildes Tod und 25 Jahre nach dem Ende des § 175. Beispiel beim Blutspenden. Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen ihr Blut nur spenden, wenn sie zwölf Monate enthaltsam waren. Dadurch sei das “sexuelle Risikoverhalten” von Schwulen minimiert und führe “nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger von Blut und Blutprodukten”, heißt es von Seiten der Bundesärztekammer. Denn “diese Personengruppen” hätten ein höheres Risiko, sich mit HIV oder Hepatitis C anzustecken.
Schwachsinn, sagt die Aids-Hilfe. Eine HIV-Infektion kann sechs Wochen nach der letzten Risikosituation sicher ausgeschlossen werden. Sie schließe homo- und bisexuelle Männer nur unnötig vom Blutspenden aus.
Bei mir, als schwuler Mann, kommt diese Regel so an: Wenn du ein Jahr lang nicht deiner widerlichen Sexpraktik nachgegangen bist, darfst du dein Homo-Blut mit unserem Hetero-Blut mischen. Wenn du dich nicht an unsere Regeln hältst, giltst du als krank, dreckig, minderwertig. Wir wollen dich und dein Blut nicht.
Als § 175 noch galt, wurde Homosexualität in Gerichtsakten als “krankhafte Störung” betitelt. Mögliche Gründe für die sexuelle Identität schwuler Männer, so wurde vermutet, lägen in Kaiserschnitten. Die Strafen reichten von Haft bis hin zur “Entmannung”, also der Kastration. Noch 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht bescheinigt, dass der Paragraph mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Schwachsinn, denkt man sich heute. Denn die Würde des Menschen – immerhin “unantastbar” laut Artikel 1 des Grundgesetzes –, sie wurde offensichtlich verletzt. Dennoch wurden alle Urteile zu § 175 wurden “im Namen des Volkes” ausgesprochen.
25 Jahre nach der Abschaffung des § 175 erholt sich die Schwulen-Community nur langsam
Erst im Jahr 2017 wurden die noch lebenden Verurteilten rehabilitiert und entschädigt. Teils nur mit wenigen Tausend Euro. Manche saßen jahrelang in Haft, sind für ihr Leben gebrandmarkt und bekommen dann, im hohen Alter, ein paar Scheine, mit denen alles gegessen sein soll. Dafür bestraft zu werden, wer man ist, für den Ursprung seiner Lust, seiner Liebe, seiner Leidenschaft, der Lebendigkeit – das hinterlässt tiefe Wunden. Die psychologischen Folgen sind Selbsthass, Scham und Verleugnung. Und ich kann mir nur vorstellen, wie schwer es den meisten Verurteilten anschließend gefallen sein muss, sich überhaupt wieder auf Beziehungen einzulassen – mit sich selbst und mit anderen Männern.
25 Jahre nachdem der § 175 abgeschafft wurde, muss sich die LGBTQ*-Community immer noch erholen. Männer, die Sex mit Männern haben, müssen lernen, dass sie sich nicht mehr verstecken müssen. Mir fiel es jahrelang schwer, zu mir als schwuler Mann zu stehen. Wenn ein Mann meine Hand halten wollte, mich in der Öffentlichkeit berührte, zuckte ich zusammen. Ich beendete Beziehungen, weil ich es nicht ausgehalten habe, mich meiner Scham zu stellen.
Homosexuelle hatten die letzten Jahrzehnte nicht viel zu lachen und jetzt droht neues Gift: Annegret Kramp-Karrenbauer.
Mit dieser Scham scheinen viele Schwule zu kämpfen. Auch in Deutschland. Ein Zeichen dafür sind sogenannte “Schwulenheiler”, die Konversionstherapien anbieten, um Homosexuelle von ihrer vermeintlichen Krankheit zu befreien. Oft stecken vermeintlich kirchliche Organisationen dahinter.
Gesundheitsminister Jens Spahn setzt sich für die Abschaffung dieser Programme ein. Die meisten Menschen, vor allem aus der LGBTQ*-Community, freuen sich darüber. Aber es gibt auch Gegner. Was ist mit den Homosexuellen, die ein solches Programm wahrnehmen wollen?
Ein Problem bleibt: die eigene Scham
In seinem Buch The Velvet Rage beschreibt der amerikanische Autor und Psychologe Alan Downs das Leid junger, schwuler Patienten, die sich das Leben nehmen wollen, weil sie mit ihrer sexuellen Identität nicht klar kommen. Ablehnung durch Eltern, Familie, Freunde und Gesellschaft verursache Scham.
Als ich am Morgen nach dem Schlag ins Gesicht aufwachte, tat nicht nur mein Kiefer weh. Mit dem Öffnen meiner Augen kamen endlich auch die Tränen. Ich schämte mich, dass mich jemand geschlagen hatte für das, was ich bin. Für meine Sexualität, die mich als Person ausmacht. Den ganzen Tag über fühlte ich mich schwer und benommen.
Nach einer Vorlesung kam meine Kommilitonin Anna auf mich zu. “Hab von gestern Abend gehört. Geht’s dir gut?” Ihr Mitleid störte mich, ihre Fürsorge rührte mich. “Du bist gut so, wie du bist. Lass dir nichts anderes sagen”, sagte sie.
Ich finde, unsere Gesellschaft, unsere Regierung, eigentlich alle sollten mehr sein wie Anna. Homosexuelle hatten die letzten Jahrzehnte nicht viel zu lachen, und jetzt droht neues Gift: Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Vorsitzende der CDU verglich die Homoehe kürzlich mit Inzest. Sie macht sich über das dritte Geschlecht lustig. Und damit zeigt sie, was die CDU für ein Gruselkabinett für Schwule ist.
“Hab von gestern Abend gehört”, sagte meine Kommilitonin. “Geht’s dir gut?” Ihr Mitleid störte mich, ihre Fürsorge rührte mich.
Aber: Seit Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und adoptieren. Die Regelung zum Blutspenden ist immer noch nicht optimal, aber immerhin werden Schwule nicht mehr per se vom Blutspenden ausgeschlossen. Die lebenden Verurteilten nach § 175 wurden – wenn auch nicht ausreichend – entschädigt und rehabilitiert. Das macht die Vergangenheit nicht vergessen oder besser. Aber es sind wichtige Schritte.
All das ist gut, aber noch nicht genug. Unser Staat muss die LGBTQ*-Community besser schützen, härtere Strafen für homophobe Taten fordern und ein Statement setzen: In Deutschland haben wir aus unserer Vergangenheit gelernt. Das Grundgesetz feiert in diesem Jahr 70-jähriges Jubiläum. Wir sollten es heute besser denn je wissen: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
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