Foto: Imago/CommonLens
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Das ursprüngliche Posing aus dem Jahr 2015 | Screenshot: Facebook
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Man könnte jetzt wie viele Facebook-Kommentatoren annehmen, dass Edathy hier von Leyk die Summe, die er selber als Strafe zahlen muss, ja eigentlich erstattet bekommt. Man könnte auch wie viele Facebook-Kommentatoren annehmen, dass eine Beleidigung für das deutsche Gericht höher wiegt als der Kauf von kinderpornografischem Material. Man könnte auch das ganze, wilde Unglück auf der Welt, welches sich durch dieses Posting mal wieder manifestiert hat, durch hasserfüllte und in alle Richtungen (Edathy, alle Pädophile, deutscher Staat) geifernde Kommentare zum Ausdruck bringen. Und dreimal darf man raten …

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Jetzt legt Sebastian Edathy laut einem direkt folgenden Posting von Jan Leyk noch nach und lässt das Zivilrecht sprechen, um eigene Ansprüche zu erheben: Leyk zahlt also 6.000 Euro an den Staat, weil in unserem Land eine derartige Beleidung eine Straftat darstellt—und eventuell nochmal 15.000 Euro an Edathy, da dieser durch die Diffamierung einen erheblichen, persönliche Schaden davongetragen hat. Denn auch wenn die Ausübung von Pädophilie ein Verbrechen darstellt, ist die Neigung in unserer Gesellschaft eine psychische Störung.
„Ich möchte meinen Fans das Gefühl von Freiheit geben", titelt Jan Leyk in einem Interview, das er selber durch den netzwerkinternen Video-Upload gejagt und auf seine Facebook-Seite gestellt hat. Lieber Jan Leyk, ein Mann, der das Gefühl von Freiheit aussendet, bist du nicht. Das ist vielleicht Jan Böhmermann. Du gibst deinen Fans hingegen das Gefühl, von Staat und Justiz betrogen zu werden. Und zwar immer und jederzeit.
